Der Rauchmelder wird zur Pflicht
Noch in diesem Jahr müssen in jeder Wohnung Rauchmelder angebracht werden. Was das für Mieter und Eigentümer im Ries bedeutet
Die Eingangstür fiel zu, der Topf mit Nudeln stand allerdings noch auf der heißen Herdplatte. Vergessen. Wenige Minuten später qualmten dichte Rauchwolken durch die Wohnung. Gemerkt hätte das zunächst niemand – wäre da nicht ein Rauchmelder gewesen. Das laute Piepen des kleinen Geräts alarmierte die Nachbarn. Sie verständigten die Feuerwehr, die Schlimmeres verhindern konnte.
Fälle wie diesen, der sich vor einigen Monaten im Ries ereignete, gibt es immer wieder, sagt Kreisbrandinspektor und Kaminkehrermeister Thomas Fink. „Ich habe es schon öfter erlebt, dass ein Rauchmelder Menschen das Leben gerettet hat. Besonders in der Nacht“, erzählt der Feuerwehrmann. Ende 2012 wurde deshalb eine Rauchmelderpflicht in Bayern verabschiedet. Warum diese noch nicht durchgesetzt wurde? Für Wohnungen in bereits bestehenden Gebäuden wurde Übergangsfrist beschlossen, die zum Jahresende verstreicht. In Neubauten müssen schon seit 2013 verpflichtend Rauchmelder eingebaut werden, jetzt sollen die Eigentümer aller älteren Gebäude ebenfalls nachziehen.
Verantwortlich dafür, dass die kleinen, weißen Geräte ordnungsgemäß angebracht werden, sind die Vermieter. „In jedem Schlafraum und Kinderzimmer muss ein Rauchmelder installiert werden“, erklärt Thomas Fink. Auch alle Fluchtund Rettungswege, also beispielsweise Treppenhäuser und Flure, sind mit einem Gerät auszurüsten. In Küche oder Bad sollte dagegen kein Melder aufgehängt werden. Denn auch die Rauchentwicklung beim Kochen oder der Wasserdampf, der beim Duschen entsteht, könnten den Alarm auslösen. Gewerblich genutzte Räume sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
In Wohnanlagen der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Nördlingen (GBG) gehören Rauchmelder schon jetzt zum Standard. „Nach und nach haben wir alle unsere Wohnungen bis 2015 nachgerüstet“, sagt der geschäftsführende Vorstand Blasius Wizinger. Dass die Rauchmelder weit vor Ablaufen der Frist in den rund 1400 Wohnungen der GBG installiert wurden, ist für Wizinger selbstverständlich. „Wir hatten schon Brände, bei denen die Melder geholfen haben“, sagt der GBG-Vorstand. Zu Beginn, gibt er zu, habe es noch kleinere Schwierigkeiten gegeben – etwa mit einem Mieter, der nicht wusste, dass sich eine stark qualmende Zigarre nicht mit einem Rauchmelder verträgt. „Seit alle wissen was zu beachten ist, läuft es tadellos“, sagt Wizinger.
Sind die Geräte erst einmal in der Wohnung installiert, ist der Mieter für die Wartung verantwortlich. Je nach Qualität des gekauften Proeine duktes hält die Batterie für gewöhnlich bis zu vier Jahre, bevor sie getauscht werden muss. Geht dem Gerät die Energie aus, macht es mit einem Piepen darauf aufmerksam. Mindestens einmal jährlich sollte mithilfe des Testknopfes geprüft werden, ob der Melder noch funktionstüchtig ist, empfiehlt Thomas Fink. Beim Kauf eines neuen Rauchmelders kann man nach der Einschätzung des Kreisbrandinspektors nicht viel falsch machen, solange man ein Gerät mit CE-Prüfsiegel kauft. Die gibt es teils schon zwischen fünf und zehn Euro im Baumarkt. Wer mehr Wert auf Langlebigkeit legt, kann Finks Empfehlung nach zu einem ZehnJahres-Modell greifen, das es für 20 bis 30 Euro im Handel gibt.
Kontrolliert, ob jede Wohnung ab kommenden Jahr über einen Rauchmelder verfügt, wird übrigens nicht. Das liegt laut Bayerischem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in der Verantwortung des Eigentümers.
Jeder Mieter ist für die Wartung verantwortlich