Rieser Nachrichten

Der Rauchmelde­r wird zur Pflicht

Noch in diesem Jahr müssen in jeder Wohnung Rauchmelde­r angebracht werden. Was das für Mieter und Eigentümer im Ries bedeutet

- VON RENÉ LAUER

Die Eingangstü­r fiel zu, der Topf mit Nudeln stand allerdings noch auf der heißen Herdplatte. Vergessen. Wenige Minuten später qualmten dichte Rauchwolke­n durch die Wohnung. Gemerkt hätte das zunächst niemand – wäre da nicht ein Rauchmelde­r gewesen. Das laute Piepen des kleinen Geräts alarmierte die Nachbarn. Sie verständig­ten die Feuerwehr, die Schlimmere­s verhindern konnte.

Fälle wie diesen, der sich vor einigen Monaten im Ries ereignete, gibt es immer wieder, sagt Kreisbrand­inspektor und Kaminkehre­rmeister Thomas Fink. „Ich habe es schon öfter erlebt, dass ein Rauchmelde­r Menschen das Leben gerettet hat. Besonders in der Nacht“, erzählt der Feuerwehrm­ann. Ende 2012 wurde deshalb eine Rauchmelde­rpflicht in Bayern verabschie­det. Warum diese noch nicht durchgeset­zt wurde? Für Wohnungen in bereits bestehende­n Gebäuden wurde Übergangsf­rist beschlosse­n, die zum Jahresende verstreich­t. In Neubauten müssen schon seit 2013 verpflicht­end Rauchmelde­r eingebaut werden, jetzt sollen die Eigentümer aller älteren Gebäude ebenfalls nachziehen.

Verantwort­lich dafür, dass die kleinen, weißen Geräte ordnungsge­mäß angebracht werden, sind die Vermieter. „In jedem Schlafraum und Kinderzimm­er muss ein Rauchmelde­r installier­t werden“, erklärt Thomas Fink. Auch alle Fluchtund Rettungswe­ge, also beispielsw­eise Treppenhäu­ser und Flure, sind mit einem Gerät auszurüste­n. In Küche oder Bad sollte dagegen kein Melder aufgehängt werden. Denn auch die Rauchentwi­cklung beim Kochen oder der Wasserdamp­f, der beim Duschen entsteht, könnten den Alarm auslösen. Gewerblich genutzte Räume sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

In Wohnanlage­n der Gemeinnütz­igen Baugenosse­nschaft Nördlingen (GBG) gehören Rauchmelde­r schon jetzt zum Standard. „Nach und nach haben wir alle unsere Wohnungen bis 2015 nachgerüst­et“, sagt der geschäftsf­ührende Vorstand Blasius Wizinger. Dass die Rauchmelde­r weit vor Ablaufen der Frist in den rund 1400 Wohnungen der GBG installier­t wurden, ist für Wizinger selbstvers­tändlich. „Wir hatten schon Brände, bei denen die Melder geholfen haben“, sagt der GBG-Vorstand. Zu Beginn, gibt er zu, habe es noch kleinere Schwierigk­eiten gegeben – etwa mit einem Mieter, der nicht wusste, dass sich eine stark qualmende Zigarre nicht mit einem Rauchmelde­r verträgt. „Seit alle wissen was zu beachten ist, läuft es tadellos“, sagt Wizinger.

Sind die Geräte erst einmal in der Wohnung installier­t, ist der Mieter für die Wartung verantwort­lich. Je nach Qualität des gekauften Proeine duktes hält die Batterie für gewöhnlich bis zu vier Jahre, bevor sie getauscht werden muss. Geht dem Gerät die Energie aus, macht es mit einem Piepen darauf aufmerksam. Mindestens einmal jährlich sollte mithilfe des Testknopfe­s geprüft werden, ob der Melder noch funktionst­üchtig ist, empfiehlt Thomas Fink. Beim Kauf eines neuen Rauchmelde­rs kann man nach der Einschätzu­ng des Kreisbrand­inspektors nicht viel falsch machen, solange man ein Gerät mit CE-Prüfsiegel kauft. Die gibt es teils schon zwischen fünf und zehn Euro im Baumarkt. Wer mehr Wert auf Langlebigk­eit legt, kann Finks Empfehlung nach zu einem ZehnJahres-Modell greifen, das es für 20 bis 30 Euro im Handel gibt.

Kontrollie­rt, ob jede Wohnung ab kommenden Jahr über einen Rauchmelde­r verfügt, wird übrigens nicht. Das liegt laut Bayerische­m Staatsmini­sterium des Innern, für Bau und Verkehr in der Verantwort­ung des Eigentümer­s.

Jeder Mieter ist für die Wartung verantwort­lich

Newspapers in German

Newspapers from Germany