Keine Ausnahmen für Muslima
Mädchen müssen zum Schwimmunterricht mit Jungen
Auch muslimische Schülerinnen müssen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Ein Elternpaar aus Basel scheiterte am Dienstag vor dem Menschenrechtsgerichtshof mit Klagen gegen die Teilnahmepflicht für ihre Töchter. Die Schweizer Behörden durften der Schulpflicht und der Integration der Kinder Vorrang einräumen gegenüber dem religiös begründeten Wunsch der Eltern nach einer Befreiung, entschieden die Straßburger Richter.
Das Urteil liegt auf einer Linie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland. Die nationalen Gerichte in Europa werden es bei künftigen Streitfällen berücksichtigen müssen.
In dem in Straßburg vorliegenden Fall waren den Eltern Bußgelder auferlegt worden, weil sie sich geweigert hatten, ihre Töchter zum gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen zu schicken. Die Richter sahen darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der Integration insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft. Die Kläger kommen aus der Türkei, haben mittlerweile aber auch die Schweizer Staatsbürgerschaft (Beschwerde-Nr. 29086/12).
Auch in Deutschland ziehen immer wieder Eltern vor Gericht, die ihre Kinder vom Schwimmunterricht befreien lassen möchten. 2013 scheiterte eine Frankfurter Schülerin vorm Bundesverwaltungsgericht. Die Richter stellten den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag über die Glaubensfreiheit und verwiesen auf einen Ganzkörperbadeanzug („Burkini“) als akzeptablen Kompromiss. Eine Verfassungsbeschwerde der Schülerin gegen das Urteil wurde 2016 nicht zur Entscheidung angenommen, sodass eine Einschätzung der Karlsruher Richter bislang aussteht.