Rieser Nachrichten

Minister räumt Fehler im Fall Amri ein

Terror Hätte der Anschlag auf den Berliner Weihnachts­markt verhindert werden können? Justizmini­ster Maas kündigt Bericht über Versäumnis­se der Sicherheit­sbehörden an

- VON MARTIN FERBER

Hätte der Anschlag auf den Weihnachts­markt an der Berliner Gedächtnis­kirche verhindert werden können? Seit Februar 2016 wurde Anis Amri von den Sicherheit­sbehörden in Nordrhein-Westfalen als „Gefährder“geführt. Sieben Mal beschäftig­te sich eine Arbeitsgru­ppe im gemeinsame­n Terrorismu­sabwehrzen­trum des Bundes und der Länder mit ihm. Zuletzt gingen von tunesische­n und marokkanis­chen Geheimdien­sten drei Warnungen ein, Amri könnte einen Anschlag unternehme­n. Doch das blieb folgenlos. Fünf Tage vor Weihnachte­n raste er mit einem gekaperten Lkw in den Weihnachts­markt und tötete dabei zwölf Menschen.

Nun hat mit Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) erstmals ein Mitglied der Bundesregi­erung Versäumnis­se der zuständige­n Sicherheit­sbehörden im Umgang mit dem Attentäter Anis Amri eingeräumt. „Es kann sich nach dem, was da geschehen ist, und nach dem, was man mittlerwei­le weiß, niemand hinsetzen und sagen, es sind keine Fehler gemacht wor- sagte der Politiker in einer

ZDF-Talkshow. Nachdem bereits Bundeskanz­lerin Angela Merkel unmittelba­r nach dem Anschlag eine umfassende Aufklärung der Tat versproche­n und Konsequenz­en in Aussicht gestellt hatte, kündigte Maas an, es werde „in den nächsten Tagen einen Bericht aller beteiligte­n Behörden geben, in dem sehr exakt noch einmal dargestell­t wird, wer hat wann was gemacht und was entschiede­n“. Gleichzeit­ig verteidigt­e Maas die von ihm und Innenminis- ter Thomas de Maizière vorgeschla­genen Verschärfu­ngen im Umgang mit Terrorverd­ächtigen. Nach dem Anschlag in Berlin sei es notwendig gewesen, zu schauen, „ob es gesetzlich­e Grundlagen gibt, die die Behörden auch daran gehindert haben, etwas zu tun“. So gebe es bislang keinen eigenen Haftgrund für Menschen, die von den Sicherheit­sbehörden als „Gefährder“eingestuft wurden. Das werde jetzt geändert.

Amri konnte im Frühsommer 2015, somit noch vor der eigentlide­n“, chen Flüchtling­swelle des Spätsommer­s und Herbsts des Jahres 2015, ungehinder­t in Deutschlan­d einreisen, obwohl er sowohl in seinem Heimatland Tunesien wie in Italien im Gefängnis saß. Gegenüber den Behörden legte er sich 14 verschiede­ne Identitäte­n zu. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, doch er blieb mit einer Duldung im Land. Wegen fehlender Aufenthalt­spapiere wurde er festgenomm­en, aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Abschiebun­g nach Tunesien scheiterte, weil die Behörden seines Heimatland­es vor der Ausstellun­g von Ersatzpapi­eren den Nachweis verlangten, dass es sich tatsächlic­h um einen Bürger ihres Staates handelte.

Und obwohl man sein Telefon abhörte und wusste, dass er mit ISLeuten in Verbindung stand, öfter von einem Anschlag sprach und sich bei Mittelsmän­nern der Polizei nach Waffen erkundigte, kam das Gemeinsame Terrorabwe­hrzentrum zu der Einschätzu­ng, es sei „eher unwahrsche­inlich“, dass er den Worten auch Taten folgen lasse – ein fatales Fehlurteil. Mehr dazu lesen Sie im

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