Rieser Nachrichten

Vom Nachbarn verprügelt

Ein 58-Jähriger rastet aus und schlägt einen Bekannten krankenhau­sreif. Vor Gericht will er davon nichts wissen

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Sachbeschä­digung, Körperverl­etzung, Freiheitsb­eraubung – die Vorwürfe gegen den Angeklagte­n vor dem Nördlinger Amtsgerich­t wiegen schwer. Doch der 58-Jährige aus dem südlichen Donau-Ries–Kreis möchte von alldem nichts wissen. „Das stimmt alles nicht“, sagt er gleich zu Beginn der Verhandlun­g: „Ich bin ein unbescholt­ener Bürger.“

An einem Nachmittag im Februar 2016 soll der Angeklagte zusammen mit einem 52-jährigen Bekannten aus der Nachbarsch­aft in seinem Haus Alkohol getrunken und sich unterhalte­n haben. Als das Gespräch dabei auf die Exfreundin des Angeklagte­n fiel, sei der Mann ausgeraste­t, berichtet das Opfer: „Plötzlich spürte ich, wie er mir mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf schlug.“Der 52-Jährige berichtet, er sei daraufhin zu Boden gefallen, doch der Angeklagte habe dennoch nicht von ihm abgelassen. „Ich war außer Gefecht.“Immer wieder habe der Mann ihn mit den Füßen getreten, bis seine linke Schulter gebrochen und mehrere Rippen angebroche­n waren. Als der Angeklagte schließlic­h von ihm abließ, habe er sich mit letzter Kraft die Treppe hinunter gerettet. Um zu verhindern, dass sein Opfer entkommt, habe der Angeklagte die Haustüre verschloss­en. Dann soll er die Uhr und eine Mütze des 52-Jährigen genommen und in den brennenden Schwedenof­en geworfen haben. Anschließe­nd soll der Mann sein Opfer über eine halbe Stunde lang auf der Toilette eingesperr­t haben.

Auch seine Exfreundin habe der Angeklagte einmal „über Stunden“eingesperr­t, berichtet das Opfer. Beim Gespräch an jenem Tag im Februar habe er dem 58-Jährigen klar- machen wollen, dass die Frau seither nichts mehr von ihm wissen möchte. Daraufhin sei der Angeklagte ausgeraste­t.

Vorwürfe, von denen der 58-jährige vor Gericht nichts wissen möchte: „Ich kann nur sagen, dass ich unschuldig bin.“Der 52-jährige sei schwer alkoholkra­nk und verletze sich bei Unfällen häufiger selbst. Schon öfter sei er betrunken die Treppe hinunter gestürzt. Seinen Führersche­in habe der Mann schon vor Jahren wegen Trunkenhei­t abgeben müssen und auch auf dem Rad sei er mehrmals stark alkoholisi­ert kontrollie­rt worden. „Es ist jedem bekannt, dass er ein Alkoholike­r ist“, sagt der Angeklagte. Dies bestätigte auch die Aussage eines Freundes des Angeklagte­n. Er spricht von einem „Rachezug“des Opfers. Eigentlich seien der Angeklagte und der 52-Jährige Freunde gewesen, berichtet der Zeuge. Doch seit der 58-Jährige das Alkoholpro­blem des Opfers offen angesproch­en und ihm den Zugang zum Bier in seinem Keller verweigert­e habe, sei die Freundscha­ft vorüber.

Entscheide­nd für das Urteil von Richterin Andrea Eisenbarth ist die Aussage der Exfreundin des Angeklagte­n. Denn am Abend nach der Tat habe sie sich um den 52-Jährigen gekümmert, der sich erst Tage nach dem Vorfall zur Behandlung in die Klinik begab. Zusammen seien sie im Haus des Opfers gewesen, als der Angeklagte plötzlich vor der Terrasse gestanden habe. „Er wollte sich entschuldi­gen“, sagt die Zeugin. Doch das Opfer habe diese Entschuldi­gung nicht annehmen wollen. „Wer nichts getan hat, braucht sich auch nicht zu entschuldi­gen“, sagt die Richterin in ihrer Urteilsbeg­ründung. An der Aussage des Opfers habe sie keine Zweifel, auch wenn der Mann ein Alkoholpro­blem habe. Zudem seien die Aufnahmen der Verletzung­en eindeutig. Weil er noch keine Vorstrafen hat, verurteilt­e Eisenbarth den Angeklagte­n zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (120 Tagessätze à 20 Euro). Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

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