Wie heizt der Landkreis?
Statistiker ermitteln, dass bei den jüngsten Bauten eher auf Konventionelles gesetzt wird
Heizen mit Erdwärme, Sonne und Holz – in den Portalen verschiedener Hausbaufirmen stehen erneuerbare Energien als Heizquelle ganz hoch im Kurs. Kein Wunder, denn die Energieeinsparverordnung fordert energieeffiziente Neubauten. Wie ökologisch sind eigentlich die Bauherren im Landkreis unterwegs? Der Blick auf die 270 neuen Wohngebäude, die im Jahr 2015 genehmigt wurden, verrät: Zu rund 40,4 Prozent sollen sie primär mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Die Statistiker des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung haben die Genehmigungszahlen in Bayern für das Jahr 2015 ausgewertet. Unter dem Strich soll demnach landesweit fast jedes zweite neue Wohngebäude (49 Prozent) primär durch erneuerbare Energiequellen beheizt werden. Als erneuerbare Energien kommen hauptsächlich Erdwärme (Geothermie), Umwelt- und Solarthermie, Holz, Biogas oder Biomethan in Frage.
Unterschiede gibt es dabei, ob der Neubau auf dem Land oder in der Stadt geplant ist. Denn in ländlicheren Regionen, in denen viele Eigenheime geplant sind, ist auch der Anteil der Öko-Heizquellen größer. Im Donau-Ries-Kreis wurden übers Jahr 2015 hinweg 270 Wohngebäude zum Bau freigegeben. Davon sollen 144 in erster Linie konventionell beheizt werden, weitere 109 durch erneuerbare Energien und 17 durch Fernwärme. In Anteilen ausgedrückt, setzen die hiesigen Bauherren bei ihren primären Heizquellen zu 53,3 Prozent auf konventionelles Öl, Gas oder auf Strom (landesweiter Wert: 42 Prozent), zu weiteren 40,4 Prozent bevorzugen sie „grüne“Energiequellen (Land: 49 Prozent) und zu 6,3 Prozent Fernwärme (Land: 8 Prozent). Eine Auflage gibt es allerdings für die konventionellen Heizer: So muss ein vorgeschriebener Anteil der Heizenergie durch erneuerbare Brennstoffe ersetzt werden, beispielsweise durch Bioöl oder Biogas. Fernwärme als Primärheizquelle ist vor allem in den kreisfreien Städten Amberg und Bamberg beliebt. Auch hier gilt die Vorgabe, dass zur Erzeugung der Fernwärme zu einem wesentlichen Anteil erneuerbare Energien zu nutzen sind, beispielsweise in Form von Abwärmenutzung oder Kraft-Wärme-Kopplung.