Wo Drohnen fliegen dürfen
Und warum sich Modellflieger freuen können
Immer wieder ist das Thema Drohnen in den Medien aufgetaucht. Entweder als Sicherheitsrisiko bei unsachgemäßem oder sogar gefährlichem Einsatz, oder als interessante Innovation und geschätztes Hobby, etwa bei den Modellfliegern. Auch die Modellflieger im Landkreis hatten das Thema mit großem Interesse verfolgt und sich an Bundestagsabgeordneten Ulrich Lange, den verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, gewandt. „Mir war es wichtig, dass der Modellflugsport so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und die Vereine auf ihren Modellfluggeländen weiter die Möglichkeit haben, alle Art von Kunststücken und Flugmanövern zu trainieren. An mich hatten sich zahlreiche Modellflieger mit ihren Sorgen gewandt“, so Lange in einer Pressemitteilung. „Das habe ich sehr ernst genommen.“
Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium eine Verordnung zur Regelung von sogenannten „unbemannten Fluggeräten“, Drohnen also, vorgelegt, die genau diesem Aspekt gerecht wird. Lange betont, damit werde der Drohneneinsatz grundsätzlich ermöglicht. „In besonders sensiblen Bereichen, etwa im An- und Abflugbereich von Flughäfen ist er hingegen verboten. Zudem wird auch der Schutz der Privatsphäre gestärkt. Das ist der richtige Ansatz.“Für die Modellflieger, bei denen die Verordnung bereits vorab für intensive Diskussionen gesorgt hatte, gibt es gute Nachrichten: Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das auch weiterhin unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Die einzige Ausnahme ist, dass man nun eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen muss. Insgesamt sei die Verordnung eine ausgeglichene Lösung für die Herausforderungen und Chancen der Drohnen-Nutzung, sagt Lange. „Drohnen bieten viele interessante Einsatzmöglichkeiten. Daher wollen wir in Deutschland natürlich diese Zukunftstechnologie weiter fördern. Aber gleichzeitig darf die Sicherheit nicht gefährdet werden.“