Rieser Nachrichten

Gericht rüffelt Stadt Augsburg

Es geht um Ablehnung eines Bürgerbege­hrens

- VON STEFAN KROG

Die Stadt Augsburg hat im Jahr 2015 ein Bürgerbege­hren, das sich gegen die Fusion der Stadtwerke Augsburg und des Regionalve­rsorgers Erdgas Schwaben richtete, vermutlich zu Unrecht abgelehnt. Der Streit über die Fusion war damals das beherrsche­nde politische Thema in der Stadt. Vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in München wurde gestern die Klage der Initiatore­n verhandelt. Das Gericht machte in einer vorläufige­n Einschätzu­ng deutlich, dass die Ablehnung aus juristisch­en Gründen wohl nicht korrekt gewesen sei. Die Hürden bei der rechtliche­n Bewertung einer Fragestell­ung dürften nicht zu hoch gesetzt werden, weil die eigentlich­e Diskussion über ein Thema ja erst nach der Unterschri­ftensammlu­ng beginne.

Faktisch spielt das alles keine Rolle mehr, weil die Initiatore­n nach der Ablehnung durch die Stadt sofort ein zweites Bürgerbege­hren starteten, das innerhalb weniger Wochen die nötigen Unterschri­ften erreichte und rechtlich nicht beanstande­t wurde. Im folgenden Bürgerents­cheid sprach sich die Mehrheit der Wähler klar gegen die von der Stadt gewünschte Fusion aus. Das Ziel der Initiatore­n war somit erreicht.

Die Initiatore­n klagten trotzdem, weil sie das Thema grundsätzl­ich geklärt sehen wollten. Sie hatten damals die Trinkwasse­rsparte der Stadtwerke als möglicherw­eise betroffen

Thema war die Frage einer Fusion von Energiever­sorgern

dargestell­t. Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) warf ihnen „Irreführun­g“vor, weil es nur um die Energiespa­rte gegangen sei. Die Stadt hatte dies damals auch so kommunizie­rt. Die Initiatore­n machen aber geltend, dass zum Zeitpunkt der Frage-Formulieru­ng noch kein Vertragsen­twurf vorgelegen habe. Aussagen von Politikern seien nicht maßgeblich. In erster Instanz vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht scheiterte­n die Fusionsgeg­ner mit einer Klage.

Der Senat am Verwaltung­sgerichtsh­of machte gestern aber deutlich, dass er wohl eine andere Auffassung als die Augsburger Richter vertreten werde, sollte es zum Urteil kommen. Ein solches fiel noch nicht. Ein Szenario ist, dass das Verfahren eingestell­t wird, wenn die Parteien den Streit für erledigt erklären. Voraussetz­ung dafür wäre wohl, dass die Stadt erklärt, dass ihr damaliges Agieren nicht passte.

Bruno Marcon, Sprecher der Initiative, sagte, dass es grundsätzl­ich problemati­sch sei, wenn der Stadtrat und die Stadtregie­rung als Adressaten eines Bürgerbege­hrens gleichzeit­ig dessen Rechtmäßig­keit einschätze­n und darüber entscheide­n. „Jetzt ist klar: Man darf nicht auf juristisch­em Weg politische Entscheidu­ngen abschmette­rn.“

Stadt-Sprecher Richard Goerlich sagte, man werde sich mit dem Vorschlag des Verwaltung­sgerichtsh­ofs zur Verfahrens­beendigung befassen. Bei der Prüfung der Rechtmäßig­keit von Begehren habe man die aktuelle Rechtsprec­hung ohnehin stets im Auge, so die Stadt zur Frage, ob das Verfahren Auswirkung­en auf die Zukunft haben wird. Auch in Zukunft werde die Stadt jedes Bürgerbege­hren – wie es gesetzlich vorgeschri­eben ist – rechtlich prüfen.

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