Gericht rüffelt Stadt Augsburg
Es geht um Ablehnung eines Bürgerbegehrens
Die Stadt Augsburg hat im Jahr 2015 ein Bürgerbegehren, das sich gegen die Fusion der Stadtwerke Augsburg und des Regionalversorgers Erdgas Schwaben richtete, vermutlich zu Unrecht abgelehnt. Der Streit über die Fusion war damals das beherrschende politische Thema in der Stadt. Vor dem Verwaltungsgerichtshof in München wurde gestern die Klage der Initiatoren verhandelt. Das Gericht machte in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass die Ablehnung aus juristischen Gründen wohl nicht korrekt gewesen sei. Die Hürden bei der rechtlichen Bewertung einer Fragestellung dürften nicht zu hoch gesetzt werden, weil die eigentliche Diskussion über ein Thema ja erst nach der Unterschriftensammlung beginne.
Faktisch spielt das alles keine Rolle mehr, weil die Initiatoren nach der Ablehnung durch die Stadt sofort ein zweites Bürgerbegehren starteten, das innerhalb weniger Wochen die nötigen Unterschriften erreichte und rechtlich nicht beanstandet wurde. Im folgenden Bürgerentscheid sprach sich die Mehrheit der Wähler klar gegen die von der Stadt gewünschte Fusion aus. Das Ziel der Initiatoren war somit erreicht.
Die Initiatoren klagten trotzdem, weil sie das Thema grundsätzlich geklärt sehen wollten. Sie hatten damals die Trinkwassersparte der Stadtwerke als möglicherweise betroffen
Thema war die Frage einer Fusion von Energieversorgern
dargestellt. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) warf ihnen „Irreführung“vor, weil es nur um die Energiesparte gegangen sei. Die Stadt hatte dies damals auch so kommuniziert. Die Initiatoren machen aber geltend, dass zum Zeitpunkt der Frage-Formulierung noch kein Vertragsentwurf vorgelegen habe. Aussagen von Politikern seien nicht maßgeblich. In erster Instanz vor dem Augsburger Verwaltungsgericht scheiterten die Fusionsgegner mit einer Klage.
Der Senat am Verwaltungsgerichtshof machte gestern aber deutlich, dass er wohl eine andere Auffassung als die Augsburger Richter vertreten werde, sollte es zum Urteil kommen. Ein solches fiel noch nicht. Ein Szenario ist, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn die Parteien den Streit für erledigt erklären. Voraussetzung dafür wäre wohl, dass die Stadt erklärt, dass ihr damaliges Agieren nicht passte.
Bruno Marcon, Sprecher der Initiative, sagte, dass es grundsätzlich problematisch sei, wenn der Stadtrat und die Stadtregierung als Adressaten eines Bürgerbegehrens gleichzeitig dessen Rechtmäßigkeit einschätzen und darüber entscheiden. „Jetzt ist klar: Man darf nicht auf juristischem Weg politische Entscheidungen abschmettern.“
Stadt-Sprecher Richard Goerlich sagte, man werde sich mit dem Vorschlag des Verwaltungsgerichtshofs zur Verfahrensbeendigung befassen. Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Begehren habe man die aktuelle Rechtsprechung ohnehin stets im Auge, so die Stadt zur Frage, ob das Verfahren Auswirkungen auf die Zukunft haben wird. Auch in Zukunft werde die Stadt jedes Bürgerbegehren – wie es gesetzlich vorgeschrieben ist – rechtlich prüfen.