Rieser Nachrichten

Hoher Schaden und ein schwerer Vorwurf

Justiz Ein Fahranfäng­er steht wegen eines heftigen Unfalls, der sich in Donauwörth ereignete, vor dem Nördlinger Amtsgerich­t. Vier Autos wurden damals demoliert. Der Angeklagte widerspric­ht den Vorwürfen

- VON WOLFGANG WIDEMANN

Nördlingen/Donauwörth Er war mit einem Kumpel in Donauwörth unterwegs zu einem Schnellimb­iss. Dabei stieg im Sommer 2016 ein 18-Jähriger auf das Gaspedal seines Autos. In der Dillinger Straße – genauer gesagt vor einem Spielsalon – schepperte es dann gewaltig. Es passierte ein Unfall, bei dem vier Autos demoliert wurden und drei Beteiligte leichte Verletzung­en erlitten. Der Schaden war immens: Er lag bei über 53000 Euro.

Für den Fahranfäng­er hatte das Unglück gravierend­e Folgen. Zeugen erklärten, dass der junge Mann mit seinem Wagen augenschei­nlich viel zu schnell gefahren sei. Ein am Unfall beteiligte­r Autofahrer gab in der ersten Emotion gar zu Protokoll, das Motorgeräu­sch des Pkw habe sich angehört „wie ein Kampfjet, der aus der Kurve kam“. Die Gesetzeshü­ter nahmen Ermittlung­en wegen des Verdachts der Straßenver­kehrsgefäh­rdung auf, weil sich der Lehrling offenbar „grob verkehrswi­drig und rücksichts­los“verhalten habe. Zudem stellten sie den Führersche­in des 18-Jährigen sicher.

Das Verfahren mündete in eine Anklage und nun befasste sich das Amtsgerich­t Nördlingen mit dem Fall. Der Azubi widersprac­h den Vorwürfen. Er sei an jenem JuliAbend mit etwa 55 Stundenkil­ometern stadtauswä­rts gefahren. Von einer Parkbucht sei ein 47-Jähriger mit seinem Auto vorwärts auf die Dillinger Straße eingebogen. Er habe den Wagen rechtzeiti­g bemerkt und geglaubt, der Mann habe ihn gesehen und deshalb noch einmal abgebremst. Dann sei der 47-Jährige plötzlich doch auf die Straße eingefahre­n. Der 18-Jährige beteuerte, er sei deshalb links ausgewiche­n. Auf der Gegenspur kam jedoch ein Geländewag­en entgegen, den ein 52-Jähriger steuerte. Der Fahranfäng­er stieß mit diesem frontal und mit dem anderen Pkw seitlich zusammen. Zudem wurde ein geparktes Auto beschädigt.

Der 47-Jährige sagte vor Gericht, er habe zweimal geschaut, den 18-Jährigen aber nicht kommen sehen. Der Fahrer des Geländewag­ens hatte ebenfalls den Eindruck, dass der Fahranfäng­er zu flott war. Zu dem gleichen Schluss kam ein Anwohner, 46, der das Geschehen von seinem Balkon aus beobachtet­e.

Letztlich war dem 18-Jährigen nur Tempo 63 nachzuweis­en. Die Tachonadel war beim Aufprall bei diesem Wert hängen geblieben. Andere Anhaltspun­kte fand ein Sachverstä­ndiger nicht. Während Staatsanwä­ltin Gudrun Wagner die Straßenver­kehrsgefäh­rdung als erwiesen ansah und neben einer Geldauflag­e eine Führersche­insperre von eineinhalb Jahren forderte, plädierte Verteidige­r Horst Welscher auf Freispruch.

Richter Andreas Krug sah ebenfalls keine Rücksichts­losigkeit des 18-Jährigen. Eine Gefährdung des Straßenver­kehrs war somit vom Tisch. Der Azubi sei aber zu schnell gewesen.

Wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung bekam der Fahranfäng­er eine Geldstrafe von 375 Euro. Den Führersche­in erhielt er noch im Gerichtssa­al zurück, eine Entschädig­ung für die sechs Monate ohne Fahrlizenz gibt es laut Krug nicht.

Bei Tempo 63 blieb die Tachonadel hängen

 ?? Symbolfoto: Julian Leitenstor­fer ?? Wegen eines schweren Unfalls im Sommer 2016 stand nun ein 18 Jähriger vor dem Nördlinger Amtsgerich­t.
Symbolfoto: Julian Leitenstor­fer Wegen eines schweren Unfalls im Sommer 2016 stand nun ein 18 Jähriger vor dem Nördlinger Amtsgerich­t.

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