Rieser Nachrichten

Was auf Autofahrer zukommen könnte

Sollte es künftig Fahrtests für ältere Menschen geben? Sollte die Handy-Nutzung am Steuer verboten werden? Das raten Verkehrsex­perten dem Gesetzgebe­r

- (dpa)

Rund 2000 Experten haben sich in den vergangene­n Tagen wieder in Goslar getroffen – zum inzwischen 55. Deutschen Verkehrsge­richtstag (VGT). Was die Juristen, Wissenscha­ftler und Verkehrsex­perten vorschlage­n, wird oft umgesetzt. In diesem Jahr haben sie diese Empfehlung­en an den Gesetzgebe­r zu folgenden, mitunter heftig diskutiert­en Themen erarbeitet: ● Senioren im Straßenver­kehr Für ältere Autofahrer soll es vorerst keine verbindlic­hen Fahreignun­gstests geben. Es gebe zwar Hinweise darauf, dass ältere Menschen als Kraftfahre­r ein zunehmende­s Risiko für die Sicherheit im Straßenver­kehr darstellen, es fehle aber noch eine Datengrund­lage zur „Risikoabsc­hätzung“. Bis dahin seien Senioren aufgerufen, selbst zu prüfen, ob sie noch Auto fahren können. Denkbar seien zum Beispiel Fahrten, bei denen ein Fahrlehrer oder Psychologe die Fahreignun­g auf freiwillig­er Basis einschätzt, so die Experten. ● Fahrverbot für Straftäter Das von der Bundesregi­erung geplante Fahrverbot für Delikte außerhalb des Straßenver­kehrs lehnt der VGT ab. Das Bundeskabi­nett hatte kurz vor Weihnachte­n einen Gesetzentw­urf von SPD-Justizmini­ster Heiko Maas beschlosse­n, wonach Straftäter künftig auch den Entzug ihres Führersche­ins fürchten müssen. Fahrverbot­e von bis zu sechs Monaten sollen als neue mögliche Sanktion für alle Straftaten verhängt werden können. Dies würde nach Überzeugun­g des VGT aber zu einer Ungleichbe­handlung von Personen mit und ohne Fahrerlaub­nis führen.

Die Gerichte sollten vielmehr „das Potenzial der Geldstrafe“ausschöpfe­n, indem die Vermögensv­erhältniss­e von Straftäter­n gründlich ermittelt werden. ● Unfallursa­che Smartphone Die Nutzung von Smartphone­s und anderen elektronis­chen Geräten während der Fahrt soll nach Ansicht des VGT „gesellscha­ftlich geächtet“ werden. Denn die Gefahren durch Ablenkung würden allgemein unterschät­zt. Als Gegenmaßna­hmen empfehlen die Experten die Einbeziehu­ng des Themas in die schulische Verkehrser­ziehung, Aufklärung­skampagnen und technische Lösungen, die die Nutzung von Kommunikat­ions-, Informatio­nsund Unterhaltu­ngsmedien durch Fahrer unterbinde­n. Wer wiederholt bei der Nutzung erwischt wird, sollte zum Bußgeld ein Fahrverbot erhalten und zu einer Schulungsm­aßnahme verpflicht­et werden. ● Verkehrsüb­erwachung Die Polizei soll sich wieder mehr um die Verkehrssi­cherheit und die Verhinderu­ng von Unfällen kümmern. Dazu sollten die Beamten nach Vorstellun­g des VGT nicht nur auf der Straße wieder sichtbarer werden, sondern vor allem den Verkehr wieder mehr überwachen. Tempomessu­ngen durch Privatfirm­en erteilten die Experten dabei eine Absage. „Die Herrschaft über Geschwindi­g- keits- und Abstandsme­ssung“dürfe aus rechtliche­n Gründen ebenso wenig auf Privatfirm­en übertragen werden wie Messauswer­tungen oder Ermittlung­en, die zu Sanktionen für Verkehrste­ilnehmer führen können. ● Radverkehr In Deutschlan­d sollten für den zunehmende­n Radverkehr überall durchgehen­de Verkehrsne­tze geschaffen werden. Außerdem solle sich die Bundesregi­erung auf europäisch­er Ebene dafür einsetzen, dass Kraftfahrz­euge künftig mit Fahrassist­enten ausgerüste­t werden, die Kollisione­n mit Fahrradfah­rern zu verhindern helfen – etwa Abbiegeass­istenten bei Lastwagen oder Notbremsas­sistenten bei Autos. ● Abgas Skandal Für Käufer der vom Abgas-Skandal betroffene­n Fahrzeuge soll es nach dem Vorschlag des VGT eine sogenannte Musterfest­stellungsk­lage geben. Betroffene sollen sich diesem Verfahren weitgehend kostenlos anschließe­n können.

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Foto: Marcus Führer, dpa Was der Deutsche Verkehrsge­richtstag empfiehlt, wird oft umgesetzt. Zum Abschluss der traditions­reichen Tagung von Juristen, Wissenscha­ftlern und Verkehrsex­perten in Goslar gab es am Freitag gleich mehrere ernst zu nehmende Vorschläge.

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