Rechtsordnung und Frieden
Zur Berichterstattung über den Fall Pouya und Leserbriefen dazu: Wir leben zum Glück (um den Ausdruck „Gott sei Dank“zu vermeiden) nicht in einem Gottesstaat.
Unsere Gesetze sind reines Menschenwerk, von Abgeordneten erstellt, die nur ihrem eigenen Gewissen verantwortlich sind. Diese Rechtsordnung garantiert den inneren Frieden, wenn nicht gar den Zusammenhalt der Bürger bzw. der Bewohner unseres Landes. Nicht irgendwelche Hohepriester oder Sittenwächter oder Moralapostel geben die Direktiven für staatliches Handeln vor. Staatliches Handeln ist an die geltenden Gesetze gebunden. Die bedingungslose, absolute Befolgung religiöser bzw. moralischer Zielvorstellungen einzelner Bürger oder Bevölkerungsgruppen kann letztlich nicht Aufgabe des Staates sein. So gesehen gibt es keine Gesetze, hinter die sich staatliche Entscheidungsträger verstecken würden, wenn sie auf deren Anwendung bestehen. Es ist billig und vermessen, von einer hohen moralischen Position aus den Vollzugsbehörden ein „beschämendes“und „gewissenloses“Handeln bei der Abschiebung eines abgelehnten (in langen Verfahren durch alle Instanzen angehörten) Asylbewerbers vorzuwerfen und von der Gesamtgesellschaft zu erwarten, dass sie die anspruchsvollen Gebote einer (eigenen) Moral im Bereich des staatsbürgerlichen Zusammenlebens zu erfüllen hätte.
Gerd Bindel, Augsburg