Rieser Nachrichten

Einmal pusten, bitte!

Wenn es eiskalt ist, können Alkoholtes­ts der Polizei angeblich versagen. Ein Freibrief für betrunkene Fahrer?

- VON RENÉ LAUER Bayern 1

Nördlingen/Oberfranke­n Es klingt wie eine Geschichte, die am Stammtisch erzählt wird. Ein Autofahrer ist am Wochenende auf dem Weg nach Hause, da wird er von der Polizei zu einer Kontrolle herausgewu­nken. Die Beamten zücken den Alkoholtes­t und lassen den Mann pusten. Doch es passiert nichts. „Sie haben Glück, bei minus sechs Grad geht das Gerät nicht“, sollen die Polizisten gesagt haben. Getrunken hatte der Fahrer sowieso nichts, wie er angibt.

Ereignet hat sich diese Geschichte in Wunsiedel (Oberfranke­n). Und ein Sprecher des oberfränki­schen Polizeiprä­sidiums bestätigte dem Radiosende­r gegenüber, dass manche Alkomaten – ähnlich wie bestimmte Smartphone­s – der Kälte nicht gefeit sind. „Gerade bei Minustempe­raturen ist natürlich der Betriebsbe­reich bei solchen Geräten zu beachten. Sie werden mit Akkus betrieben und auch hier kann es mal vorkommen, dass solche Geräte ausfallen“, erläutert der Polizeispr­echer.

Ein Freibrief für betrunkene Fahrer? „Da kann sich auch im Winter niemand entspannen“, sagt Raimund Pauli von der Polizeiins­pektion Nördlingen. Mit den Geräten im Ries seien bisher keine Probleme bekannt, auch bei den kältesten Temperatur­en nicht. Und selbst wenn einmal eines ausfallen würde, wäre das kein Problem. „Mit dem Handalkoho­ltest wird ohnehin nur ein Vorabtest gemacht“, sagt Pauli. Dieser soll nur einen ungefähren Anhaltspun­kt für den Alkoholpeg­el bieten. Auf der Dienststel­le gebe es in jedem Falle noch ein wohltemper­iertes Gerät, mit dem der Atemalkoho­l eines Fahrers gemessen werden könne.

Wenn sich dort ein Blutalkoho­lwert unter 1,1 Promille befinde, liege man rechtlich noch im Bereich der Ordnungswi­drigkeit. Alles darüber hinaus erfordere ohnehin noch einen Bluttest, der von einem Arzt durchgefüh­rt werden muss. „Wenn es nicht unbedingt nötig ist, wird das vermieden, um für den Betroffene­n anfallende Kosten zu sparen“, erklärt der Polizist.

Ein Atemalkoho­ltest komme in der Regel zum Einsatz, wenn ein Autofahrer nach Alkohol rieche oder durch bestimmte Ausfallers­cheinungen den Eindruck mache, getrunken zu haben. Das Pusten zur Bestimmung des Atemalkoho­ls ist grundsätzl­ich freiwillig. Weigert sich ein Fahrer trotz begründete­n Verdachts, den Atemalkoho­ltest zu machen, kann von der Polizei aber eine Blutentnah­me angeordnet werden. Übrigens sind nicht nur die Alkomaten im Ries besonders zuverlässi­g. Im gesamten Gebiet des Polizeiprä­sidiums Schwaben Nord habe es trotz eisiger Kälte bisher keine Probleme mit den Geräten gegeben, bestätigt Polizeispr­echer Manfred Gottschalk.

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Symbolfoto: dpa Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass ein Autofahrer getrunken hat, lässt sie ihn pusten. Angeblich funktionie­ren die Geräte im Winter nicht immer.

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