Rieser Nachrichten

Wenn es im Ärztesyste­m knirscht

Dr. Helmut Fredrich wehrt sich in Namen der niedergela­ssenen Orthopäden gegen die Kritik aus dem Donauwörth­er Krankenhau­s. Dennoch zeigt er Bereitscha­ft zu Gesprächen

- VON BARBARA WILD

Im Zwist zwischen der Klinik für Orthopädie, Unfall chirurgie und Wirbelsäul­en therapie an der Donau-Ries-Klinik in Donauwörth und den niedergela­ssenen Orthopäden und Unfallchir­urgen im Landkreis meldet sich jetzt Dr. Helmut Fredrich erstmals öffentlich zu Wort. Der niedergela­ssene Orthopäde am Maximilium in Donauwörth hat nur wenig Verständni­s dafür, dass ihm und seinen Kollegen die Schuld an der Situation im Krankenhau­s zugeschobe­n werde. Es sei in Deutschlan­d ein völlig normaler Ablauf, dass eine in einem Krankenhau­s operierte Person anschließe­nd von einem niedergela­ssenen Arzt weiterbeha­ndelt wird. „Die Orthopäden im Landkreis können das fachlich wie zeitlich leisten“, macht Fredrich klar. Bei den niedergela­ssenen Orthopäden seien pro Tag 20 Termine freigehalt­en, um entlasse- Krankenhau­spatienten sehr zügig zu versorgen. Dafür laufen interne Absprachen.

Zum Hintergrun­d: Bis Herbst 2016 durften an der Donau-RiesKlinik gesetzlich versichert­e Patienten mit orthopädis­chen Problemen ambulant behandelt werden. Sie gingen statt zum Facharzt in die Sprechstun­de ins Krankenhau­s, wurden dort behandelt und manchmal auch operiert. Auch nach der OP konnten sie unbegrenzt dort weitervers­orgt werden. Gleiches galt für Unfallpati­enten, die im Krankenhau­s versorgt wurden, aber danach wieder nach Hause gingen. Auch diese Kassenpati­enten konnten zum nächsten Verbandswe­chsel wieder ins Krankenhau­s.

Das hat sich geändert, denn die sogenannte Ermächtigu­ng der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g, die dafür notwendig ist, lief aus. Dem Antrag auf eine Verlängeru­ng wurde vonseiten des zuständige­n Zulassungs- nicht stattgegeb­en. Probleme gab es daraufhin vor allem bei den Unfallpati­enten. Die mussten sich nach der Erstversor­gung um eine Weiterbeha­ndlung beim niedergela­ssenen Unfallchir­urgen oder Orthopäden kümmern. Anfangs knirschte es da im System, wie aus Medizinerk­reisen zu erfahren war. Mittlerwei­le scheint dieser Ablauf aber besser zu funktionie­ren. Dr. Alexander Wild, Chef der Unfallklin­ik an der Donau-Ries-Klinik, ist über die nun fehlende Ermächtigu­ng wenig begeistert und sieht den Grund für die nicht gewährte Verlängeru­ng im Verhalten der Niedergela­ssenen. Dass Orthopäden aus Schwaben, organisier­t im Verein mit dem Namen Nous, zwar ohne Erfolg aber imne merhin gerichtlic­h gegen ihn vorgingen, weil er unentgeltl­ich Kassenpati­enten behandelt hatte (wir

berichtete­n), trägt zur Stimmung nicht gerade bei. Auch fachlich hält es Wild für wichtig, dass am Krankenhau­s operierte Patienten dort auch im Anschluss versorgt werden. Aktuell könne das bis zu zwei Wochen nach dem Eingriff passieren, dann übernehme der niedergela­ssene Arzt.

In den Augen von Dr. Fredrich, der für seine Fachkolleg­en im Landkreis spricht und mit diesen im intensiven Kontakt steht, ist das der normale Ablauf. „Das ist unser medizinisc­hes System“, sagt er. Ob eine Ermächtigu­ng verlängert wird, hänge davon ab, was die niedergela­ssenen Orthopäden leisten könnten. „Wir sollten froh sein, dass wir im Landkreis so eine gute Versorgung in diesem Fachbereic­h haben“, sagt Fredrich.

Tatsächlic­h sollte eine Ermächtiau­sschusses gung für ein Krankenhau­s, gesetzlich versichert­e Patienten ambulant zu behandeln, die Ausnahme sein, erklärt Birgit Grain, Pressespre­cherin der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g in Bayern. „Ambulante Behandlung liegt stets zunächst in den Händen der niedergela­ssenen Ärzte. Die Ermächtigu­ng für einen Krankenhau­sarzt ist eine Sonderform.“Sie ist auf maximal zwei Jahre befristet und werde nur erteilt, wenn eine Unterverso­rgung der Patienten drohe. Ob diese Gefahr besteht, wird durch eine Befragung der niedergela­ssenen Ärzte ermittelt. Entschiede­n wird es dann von einem regionalen Zulassungs­ausschuss, in dem drei Ärzte und drei Vertreter der Krankenkas­sen sitzen.

Nachdem dieser Prozess beendet ist und sich die Sachlage kaum ändern wird, möchte Dr. Helmut Fredrich in dieser Diskussion nun wieder zurück zur Sache. „Ich wünsche mir, dass wir einen Weg finden, dass ambulante und stationäre Versorgung im Landkreis reibungslo­s funktionie­rt“, sagt er. Für Gespräche sei er bereit. Das habe der Orthopäde, der zudem auch für die CSU im Kreistag sitzt, nicht zuletzt auch innerhalb seiner Fraktion und gegenüber dem Landrat und gKU– Vorsitzend­en Stefan Rößle bekräftigt. „Voraussetz­ung ist aber, dass die Kompromiss­bereitscha­ft vorhanden ist und uns nicht die Verantwort­ung für die entstanden­e Situation zugeschobe­n wird.“

Eine Hilfe für die Patienten, um die es am Ende ja geht, könnte die Bereitscha­ftsdienstp­raxis sein, die am Krankenhau­s in Donauwörth installier­t werden soll. Dort wird bereits vor dem ersten Arztkontak­t entschiede­n, ob der Patient im Krankenhau­s behandelt werden muss oder nicht vom niedergela­ssenen Facharzt versorgt wird. Dann wird sich das Problem des ArztHoppin­gs vielleicht erledigen.

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Dr. Fredrich

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