Wenn es im Ärztesystem knirscht
Dr. Helmut Fredrich wehrt sich in Namen der niedergelassenen Orthopäden gegen die Kritik aus dem Donauwörther Krankenhaus. Dennoch zeigt er Bereitschaft zu Gesprächen
Im Zwist zwischen der Klinik für Orthopädie, Unfall chirurgie und Wirbelsäulen therapie an der Donau-Ries-Klinik in Donauwörth und den niedergelassenen Orthopäden und Unfallchirurgen im Landkreis meldet sich jetzt Dr. Helmut Fredrich erstmals öffentlich zu Wort. Der niedergelassene Orthopäde am Maximilium in Donauwörth hat nur wenig Verständnis dafür, dass ihm und seinen Kollegen die Schuld an der Situation im Krankenhaus zugeschoben werde. Es sei in Deutschland ein völlig normaler Ablauf, dass eine in einem Krankenhaus operierte Person anschließend von einem niedergelassenen Arzt weiterbehandelt wird. „Die Orthopäden im Landkreis können das fachlich wie zeitlich leisten“, macht Fredrich klar. Bei den niedergelassenen Orthopäden seien pro Tag 20 Termine freigehalten, um entlasse- Krankenhauspatienten sehr zügig zu versorgen. Dafür laufen interne Absprachen.
Zum Hintergrund: Bis Herbst 2016 durften an der Donau-RiesKlinik gesetzlich versicherte Patienten mit orthopädischen Problemen ambulant behandelt werden. Sie gingen statt zum Facharzt in die Sprechstunde ins Krankenhaus, wurden dort behandelt und manchmal auch operiert. Auch nach der OP konnten sie unbegrenzt dort weiterversorgt werden. Gleiches galt für Unfallpatienten, die im Krankenhaus versorgt wurden, aber danach wieder nach Hause gingen. Auch diese Kassenpatienten konnten zum nächsten Verbandswechsel wieder ins Krankenhaus.
Das hat sich geändert, denn die sogenannte Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung, die dafür notwendig ist, lief aus. Dem Antrag auf eine Verlängerung wurde vonseiten des zuständigen Zulassungs- nicht stattgegeben. Probleme gab es daraufhin vor allem bei den Unfallpatienten. Die mussten sich nach der Erstversorgung um eine Weiterbehandlung beim niedergelassenen Unfallchirurgen oder Orthopäden kümmern. Anfangs knirschte es da im System, wie aus Medizinerkreisen zu erfahren war. Mittlerweile scheint dieser Ablauf aber besser zu funktionieren. Dr. Alexander Wild, Chef der Unfallklinik an der Donau-Ries-Klinik, ist über die nun fehlende Ermächtigung wenig begeistert und sieht den Grund für die nicht gewährte Verlängerung im Verhalten der Niedergelassenen. Dass Orthopäden aus Schwaben, organisiert im Verein mit dem Namen Nous, zwar ohne Erfolg aber imne merhin gerichtlich gegen ihn vorgingen, weil er unentgeltlich Kassenpatienten behandelt hatte (wir
berichteten), trägt zur Stimmung nicht gerade bei. Auch fachlich hält es Wild für wichtig, dass am Krankenhaus operierte Patienten dort auch im Anschluss versorgt werden. Aktuell könne das bis zu zwei Wochen nach dem Eingriff passieren, dann übernehme der niedergelassene Arzt.
In den Augen von Dr. Fredrich, der für seine Fachkollegen im Landkreis spricht und mit diesen im intensiven Kontakt steht, ist das der normale Ablauf. „Das ist unser medizinisches System“, sagt er. Ob eine Ermächtigung verlängert wird, hänge davon ab, was die niedergelassenen Orthopäden leisten könnten. „Wir sollten froh sein, dass wir im Landkreis so eine gute Versorgung in diesem Fachbereich haben“, sagt Fredrich.
Tatsächlich sollte eine Ermächtiausschusses gung für ein Krankenhaus, gesetzlich versicherte Patienten ambulant zu behandeln, die Ausnahme sein, erklärt Birgit Grain, Pressesprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern. „Ambulante Behandlung liegt stets zunächst in den Händen der niedergelassenen Ärzte. Die Ermächtigung für einen Krankenhausarzt ist eine Sonderform.“Sie ist auf maximal zwei Jahre befristet und werde nur erteilt, wenn eine Unterversorgung der Patienten drohe. Ob diese Gefahr besteht, wird durch eine Befragung der niedergelassenen Ärzte ermittelt. Entschieden wird es dann von einem regionalen Zulassungsausschuss, in dem drei Ärzte und drei Vertreter der Krankenkassen sitzen.
Nachdem dieser Prozess beendet ist und sich die Sachlage kaum ändern wird, möchte Dr. Helmut Fredrich in dieser Diskussion nun wieder zurück zur Sache. „Ich wünsche mir, dass wir einen Weg finden, dass ambulante und stationäre Versorgung im Landkreis reibungslos funktioniert“, sagt er. Für Gespräche sei er bereit. Das habe der Orthopäde, der zudem auch für die CSU im Kreistag sitzt, nicht zuletzt auch innerhalb seiner Fraktion und gegenüber dem Landrat und gKU– Vorsitzenden Stefan Rößle bekräftigt. „Voraussetzung ist aber, dass die Kompromissbereitschaft vorhanden ist und uns nicht die Verantwortung für die entstandene Situation zugeschoben wird.“
Eine Hilfe für die Patienten, um die es am Ende ja geht, könnte die Bereitschaftsdienstpraxis sein, die am Krankenhaus in Donauwörth installiert werden soll. Dort wird bereits vor dem ersten Arztkontakt entschieden, ob der Patient im Krankenhaus behandelt werden muss oder nicht vom niedergelassenen Facharzt versorgt wird. Dann wird sich das Problem des ArztHoppings vielleicht erledigen.