Zwei unnötige Fehler
Zwei Fehler lassen sich beim Abbruch-Streit am TheodorHeuss-Gymnasium auf den ersten Blick erahnen, die unnötig gewesen sind. In der Planungsphase gab es mehrere Ungereimtheiten. Die damals entstandenen Defizite sind jetzt unter anderem daran schuld, dass die Abbruchfirma ständig stoppen muss. Die Arbeiten werden deshalb deutlich teurer, als bisher angenommen. Bei diesen Mehrkosten allein wird es zudem nicht bleiben. Weil sich die Parteien nicht einig sind, könnte durch weitere Verzögerungen die Summe noch höher werden. Mit einer gründlicheren Vorarbeit hätte das womöglich verhindert werden können.
Das Abbruch-Unternehmen aus dem Saarland beruft sich auf den bestehenden Vertrag und muss die zusätzlichen Leistungen schon aus Rechtsgründen nachträglich aufnehmen. Einigen sich Firma und Landratsamt in nächster Zeit nicht, wird die eh schon ungemütliche Situation noch von einem Rechtsstreit überschattet. Der kostet nochmals und ist womöglich der zweite Fehler, der sich vermeiden lassen könnte, wenn sich die Parteien vernünftig austauschen.
Bereits bei der Nördlinger Berufsschule sind die Kosten deutlich gestiegen, weil ein wichtiges Gutachten bei der Kostenberechnung gefehlt hat. Nun gibt es wieder Probleme, die in der Planungsphase entstanden sein müssen. Hoffentlich hat man inzwischen daraus gelernt.