Der Tod eines Katers
Ein Ehepaar beauftragt eine Bekannte damit, ihr geliebtes Tier einschläfern zu lassen. Das tut sie auch. Danach entbrennt ein handfester Streit
Wenn ein Haustier aus dem Leben scheidet, ist das für manchen Menschen eine schlimme Sache. Als im vorigen Jahr der Kater eines Paars in Donauwörth eingeschläfert werden musste, litten die Besitzer offenbar sehr darunter. In diesem Fall gab es aber auch Verwicklungen, die zu einem handfesten Streit führten – und einen Mann vor das Amtsgericht Nördlingen brachten.
Angeklagt war der 63-Jährige wegen Körperverletzung. Bei dem Prozess schilderte er rund 40 Minuten lang, was sich in jenen Tagen zugetragen hat. Der Stubentiger war alt und derart krank, dass ihm kein Veterinär mehr helfen konnte. Deshalb war es unvermeidlich, das Tier von seinen Leiden zu erlösen. Die Besitzer nahm das ziemlich mit. Eine Bekannte bot deshalb an, den Kater zum Tierarzt zum Einschläfern zu bringen. Von dem Paar bekam sie das Tier, die Papiere (der Kater hatte einen Chip implantiert bekommen) und 100 Euro. Damit sollten nicht nur die ärztlichen Dienste, sondern auch die Tierkörperbeseitigung bezahlt werden.
Am folgenden Tag rief der 63-Jährige bei dem Veterinär an – und erfuhr, dass die Frau gar nicht bei diesem war. Die aufgebrachten Besitzer wendeten sich an den Tierschutzverein, denn sie befürchteten, ihr todkranker Liebling könnte ausgesetzt worden sein. Der Rat des Vereins: Die Leute sollen die Polizei um Hilfe fragen. Die Beamten erklärten dem Paar, es handle sich hier um ein privates Problem, das es mit der Bekannten direkt klären sollte. Und noch einen Rat gaben die Ordnungshüter den tief Betroffenen mit auf den Weg: Sie sollten Ruhe bewahren.
Es kam aber anders. Der 63-Jährige und seine Lebensgefährtin fuhren zu der Frau, um sie zur Rede zu stellen. Sie beteuerte, sie sei bei dem Arzt gewesen und habe den Kater einschläfern lassen. Tatsächlich aber war die Bekannte bei einer anderen Tierärztin, bezahlte dieser 30 Euro und begrub den Kadaver in ihrem Garten – neben einem Hund, der bereits früher das Zeitliche gesegnet hatte.
Der Mann ließ sich die Stelle zeigen und beschloss, das tote Tier wieder aus der Erde zu holen und samt der Transportbox, die sich in einem Schuppen befand, mitzunehmen. Es folgte erst ein Disput, dann ein Gerangel um die Box. Bei der Auseinandersetzung, so zeigte die Frau später an, habe sie der Frührentner mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Die Folge: Der Mann erhielt einen saftigen Strafbefehl wegen Körperverletzung. Dagegen legte er Einspruch ein und es kam zu dem Prozess.
Bei diesem schilderte der Angeklagte, er sei von der Bekannten bei dem Treffen beschimpft worden und habe sich beim Gerangel um die Transportbox wehgetan. In diesem Moment habe er die Nerven verloren und der Kontrahentin eine Ohrfeige gegeben – aber nicht mit der Faust geschlagen. Die Sache tue ihm leid.
Nachdem der 63-Jährige seine Geschichte erzählt hatte, machte Richterin Andrea Eisenbarth sogleich den Vorschlag, das Verfahren einzustellen – und zwar gegen eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro, die der bislang unbescholtene Mann zu zahlen hat.
Der Tierliebhaber habe sich in einer Ausnahmesituation befunden. Dass er sich „nur“zu einer Ohrfeige hinreißen habe lassen, sei angesichts der geringen Verletzungen der Bekannten dem Gericht zufolge glaubhaft.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der 63-Jährige zeigten sich mit dem Vorschlag einverstanden, die Angelegenheit auf diese Weise zu beenden.
Der Mann beschloss, den Ka daver aus der Erde zu holen