Rieser Nachrichten

Geflügel darf wieder nach draußen

Strengere Vorschrift­en zur Hygiene gelten aber nach wie vor

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Gute Nachrichte­n für Geflügelha­lter: Das Landratsam­t Donau-Ries hat die Stallpflic­ht für die Tiere aufgehoben. Allerdings müssen die Halter nach wie vor die strengeren Hygienevor­schriften einhalten.

Im November 2016 war in Bayern die landesweit­e Stallpflic­ht und das landesweit­e Verbot von Märkten und Ausstellun­gen für Geflügel veranlasst worden. Diese Schutzmaßn­ahmen haben sich bewährt, denn die seither nachgewies­enen Fälle von Geflügelpe­st bei Wildvögeln waren in den vergangene­n Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflüg­el wurden in den vergangene­n Wochen keine weiteren Fälle nachgewies­en, teilt das Landratsam­t mit. Dies erlaube die Schutzmaßn­ahmen zu lockern. Die angeordnet­en Hygienemaß­nahmen sind bis 20. Mai weiterhin einzuhalte­n. Darunter fallen unter anderem: die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleid­ung, das Händewasch­en vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls. Aber auch das Futter, Einstreu und sonstige Gegenständ­e, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugängli­ch aufzubewah­ren. Das Verfüttern von Geflügelte­ilen und Eierschale­n von gekauften Eiern ist verboten. Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Betriebsfr­emde Personen (Kinder, Besucher, Eierkunden usw.) und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) sind von den Ställen fernzuhalt­en. Gerätschaf­ten und Fahrzeuge sind nach jeder Ein- oder Ausstallun­g zu reinigen. Die Schadnager­bekämpfung ist weiterhin durchzufüh­ren.

Beim erneuten Auftreten von Geflügelpe­st bei Wild- oder Hausvögeln werden örtlich begrenzte Schutzmaßn­ahmen ergriffen. So wird bei Feststellu­ng der Geflügelpe­st beim Wildvogel eine „Schutzzone“um den Fundort des Wildvogels eingericht­et. Sollte Geflügelpe­st in Hausgeflüg­elbestände­n festgestel­lt werden, wird ein Sperrbezir­k und Beobachtun­gsgebiet eingericht­et in denen Stallpflic­ht und Marktverbo­t zu beachten sein werden, so das Landratsam­t.

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