Geflügel darf wieder nach draußen
Strengere Vorschriften zur Hygiene gelten aber nach wie vor
Gute Nachrichten für Geflügelhalter: Das Landratsamt Donau-Ries hat die Stallpflicht für die Tiere aufgehoben. Allerdings müssen die Halter nach wie vor die strengeren Hygienevorschriften einhalten.
Im November 2016 war in Bayern die landesweite Stallpflicht und das landesweite Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst worden. Diese Schutzmaßnahmen haben sich bewährt, denn die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in den vergangenen Wochen stark rückläufig. Auch beim Hausgeflügel wurden in den vergangenen Wochen keine weiteren Fälle nachgewiesen, teilt das Landratsamt mit. Dies erlaube die Schutzmaßnahmen zu lockern. Die angeordneten Hygienemaßnahmen sind bis 20. Mai weiterhin einzuhalten. Darunter fallen unter anderem: die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung, das Händewaschen vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls. Aber auch das Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Das Verfüttern von Geflügelteilen und Eierschalen von gekauften Eiern ist verboten. Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Betriebsfremde Personen (Kinder, Besucher, Eierkunden usw.) und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) sind von den Ställen fernzuhalten. Gerätschaften und Fahrzeuge sind nach jeder Ein- oder Ausstallung zu reinigen. Die Schadnagerbekämpfung ist weiterhin durchzuführen.
Beim erneuten Auftreten von Geflügelpest bei Wild- oder Hausvögeln werden örtlich begrenzte Schutzmaßnahmen ergriffen. So wird bei Feststellung der Geflügelpest beim Wildvogel eine „Schutzzone“um den Fundort des Wildvogels eingerichtet. Sollte Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen festgestellt werden, wird ein Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet in denen Stallpflicht und Marktverbot zu beachten sein werden, so das Landratsamt.