Mehr Ausländer finden Jobs im Landkreis
Die Region braucht die zugewanderten Kräfte, um Bedarf an Arbeitnehmern zu decken
Auf dem Arbeitsmarkt des Landkreises gibt es einen „Internationalisierungstrend“, wie es Richard Paul, Leiter der Arbeitsagentur Donauwörth, nennt. Seit 2010 wurden insgesamt 7475 neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (Stand 30. Juni 2016: insgesamt 59 438) geschaffen. 41 Prozent der neuen Jobs (3023) wurden dabei mit zugewanderten Personen besetzt. Gut 2000 der Arbeitnehmer kommen dabei aus den östlichen EU-Staaten Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland und Litauen, Bulgarien und Rumänien. „Zwar handelt es sich hierbei auch um weniger Ausgebildete, aber unser Arbeitsmarkt braucht diese Leute, wie der deutliche Zuwachs zeigt“, erklärte Paul bei einem Besuch des Landtagsabgeordneten Wolfgang Fackler (CSU).
Auch über die aktuellen Entwicklungen bei der Integration von Flüchtlingen wurde gesprochen: So nahmen im gesamten Agenturbereich (Landkreise Donau-Ries, Dillingen, Günzburg und Neu-Ulm) 286 Flüchtlinge eine Arbeit auf, was einen Anteil von knapp 14 Prozent bedeutet. Aufgrund der guten Arbeitsmarktsituation ist die Zustimmung der Arbeitsagentur für die Arbeitsaufnahme nicht notwendig. Jedoch muss die Ausländerbehörde im Einzelfall nach ihrem Ermessen entscheiden, ob eine Arbeit begonnen werden darf. Anerkannte Flüchtlinge können dagegen jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen.
Zu Missverständnissen kommt es zudem immer wieder bei der sogenannten „3+2-Regelung“. Diese kommt nämlich nur dann zur Anwendung, wenn ein Flüchtling bereits während seines Asylverfahrens eine qualifizierte Berufsausbildung begonnen hat, sein Asylantrag dann aber abgelehnt wird. Ihm wird dann gestattet, die Ausbildung zu beenden und darüber hinaus bis zu zwei weitere Jahre im Betrieb zu arbeiten. „Die Vorschrift bezweckt damit trotz Ablehnung die Möglichkeit, eine Berufsausbildung weiterführen zu können, aber nicht die Privilegierung der illegalen Zuwanderung unter Umgehung des Asylverfahrens“, sagte Fackler. Voraussetzung für die 3+2-Regelung sei aber immer eine qualifizierte Tätigkeit.