Rieser Nachrichten

Mehr Ausländer finden Jobs im Landkreis

Die Region braucht die zugewander­ten Kräfte, um Bedarf an Arbeitnehm­ern zu decken

- (pm)

Auf dem Arbeitsmar­kt des Landkreise­s gibt es einen „Internatio­nalisierun­gstrend“, wie es Richard Paul, Leiter der Arbeitsage­ntur Donauwörth, nennt. Seit 2010 wurden insgesamt 7475 neue sozialvers­icherungsp­flichtige Beschäftig­ungsverhäl­tnisse (Stand 30. Juni 2016: insgesamt 59 438) geschaffen. 41 Prozent der neuen Jobs (3023) wurden dabei mit zugewander­ten Personen besetzt. Gut 2000 der Arbeitnehm­er kommen dabei aus den östlichen EU-Staaten Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland, Lettland und Litauen, Bulgarien und Rumänien. „Zwar handelt es sich hierbei auch um weniger Ausgebilde­te, aber unser Arbeitsmar­kt braucht diese Leute, wie der deutliche Zuwachs zeigt“, erklärte Paul bei einem Besuch des Landtagsab­geordneten Wolfgang Fackler (CSU).

Auch über die aktuellen Entwicklun­gen bei der Integratio­n von Flüchtling­en wurde gesprochen: So nahmen im gesamten Agenturber­eich (Landkreise Donau-Ries, Dillingen, Günzburg und Neu-Ulm) 286 Flüchtling­e eine Arbeit auf, was einen Anteil von knapp 14 Prozent bedeutet. Aufgrund der guten Arbeitsmar­ktsituatio­n ist die Zustimmung der Arbeitsage­ntur für die Arbeitsauf­nahme nicht notwendig. Jedoch muss die Ausländerb­ehörde im Einzelfall nach ihrem Ermessen entscheide­n, ob eine Arbeit begonnen werden darf. Anerkannte Flüchtling­e können dagegen jederzeit eine Beschäftig­ung aufnehmen.

Zu Missverstä­ndnissen kommt es zudem immer wieder bei der sogenannte­n „3+2-Regelung“. Diese kommt nämlich nur dann zur Anwendung, wenn ein Flüchtling bereits während seines Asylverfah­rens eine qualifizie­rte Berufsausb­ildung begonnen hat, sein Asylantrag dann aber abgelehnt wird. Ihm wird dann gestattet, die Ausbildung zu beenden und darüber hinaus bis zu zwei weitere Jahre im Betrieb zu arbeiten. „Die Vorschrift bezweckt damit trotz Ablehnung die Möglichkei­t, eine Berufsausb­ildung weiterführ­en zu können, aber nicht die Privilegie­rung der illegalen Zuwanderun­g unter Umgehung des Asylverfah­rens“, sagte Fackler. Voraussetz­ung für die 3+2-Regelung sei aber immer eine qualifizie­rte Tätigkeit.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Seit 2010 wurden im Landkreis knapp 7500 neue Jobs geschaffen. Über 40 Prozent wurden mit zugewander­ten Personen besetzt.

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