Denkzettel für Gauner Trio
Drei junge Männer werden für fünf Einbrüche verurteilt. Doch das war nicht alles
Es ist der Abend des 31. August 2016. Zwei junge Burschen aus dem Landkreis – heute 24 und 22 Jahre alt – sitzen beieinander und essen. Sie haben zusammen gekocht und wollen auch den weiteren Abend miteinander verbringen. Nur wie? Was könnte man tun? Was gibt den gewünschten Kick? Da fällt den beiden Freunden von allen möglichen Arten des Zeitvertreibs eine der dümmsten ein: Sie heuern den Bruder (19 Jahre) des 24-Jährigen an und machen sich als Einbrecher-Trio auf zur nächtlichen Diebestour.
Dreimal schlagen sie zwischen 1 und 3 Uhr zu. Sie suchen Sportheime, Bauwagen und Jugendbuden im mittleren Landkreis heim, brechen sie auf, nehmen elektronische Geräte, Schnaps und Bargeld mit. Und damit nicht genug: Der Älteste von ihnen hat sich bereits im Juli 2016 zwei ganz ähnliche Gaunertouren geleistet. Insgesamt machen die drei im Wert von 1800 Euro und richten Schaden von rund 3900 Euro an.
Alle fünf Fälle des besonders schweren Diebstahls wurden jetzt vor dem Jugendschöffengericht in Nördlingen verhandelt. Die Urteile: Der 24-Jährige, der bereits siebenmal vorbestraft ist, geht für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Sein 19-jähriger Bruder – er bringt drei Vorstrafen mit – bekam eine achtmonatige Jugendstrafe mit Bewährung. Und der 22 Jahre alte Komplize, der ebenfalls dreimal vorgeahndet ist, kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon.
Vorsitzender Richter Gerhard Schamann stufte den 24-Jährigen als unbelehrbaren Bewährungsversager ein, der seiner Familie durch seine kriminelle Laufbahn viel Leid angetan und jetzt auch den Bruder durch sein schlechtes Beispiel mit auf die schiefe Bahn gezogen habe. „Ihnen“, sagte Schamann, „ist alles wurscht.“
Das könnte das vorläufige Ende Geschichte sein, wären da nicht die jüngsten Entwicklungen. Im Landkreis gibt es nämlich noch eine Reihe weiterer ungeklärter Einbruchsdiebstähle, die eine ganz ähnliche Handschrift tragen. Nun teilte die Polizei Donauwörth mit, in dreien von ihnen seien zwei Tatverdächtige ermittelt worden. Es handelt sich um den 24 Jahre alten Angeklagten und einen weiteren 19-Jährigen, der in der jetzigen Verhandlung nicht dabei war.
Sie sollen nach den neuesten Erkenntnissen auch in eine Vereinshütte in Buchdorf Ende Januar eingebrochen sein, in eine Jugendbude und das Tennisheim in Donaumünster Ende Februar. Sollten ihnen die Taten nachgewiesen werden können, wird für den 24-Jährigen schneller als befürchtet wahr, was Richter Gerhard Schamann den Angeklagten erst am Mittwoch nachdrücklich eingebläut hat: „Lassen Sie sich hier nicht wieder sehen, sonst ist der Teufel los!“
Die Angeklagten, die in wechBeute selnden Besetzungen als Einbrecher auftraten, haben sich vor allem auf Vereinsheime und Bauwagen spezialisiert. Alle drei haben jetzt im Prozess vor dem Jugendschöffengericht die ihnen zur Last gelegten Taten vollständig zugegeben. Demnach hat diese Serie zwischen dem 27. und 29. Juli vergangenen Jahres begonnen. In diesem Zeitraum drückte der 24-Jährige zusammen mit einem bislang Unbekannten die defekte Garagentür einer Kaisheimer Firma, in der er früher mal gearbeitet hatte, ein und stahl rund 250 Euro aus einer Geldkassette.
Außerdem hebelte er die Terrassentür des Kaisheimer Sportheims auf, nachdem er an einem Rollladen gescheitert war, und nahm 150 Euro Bargeld mit. Auch bei diesem Beutezug begleitete ihn ein unbekannter Komplize, dessen Name er dem Gericht nicht preisgeben wollte.
Zu dritt waren sie dann am 31. August unterwegs. Erstes Ziel war das Sportheim des TSV Monheim, in das sie nach erfolglosen Aufder bruchsversuchen schließlich durchs Fenster einstiegen. Ein Fernsehgerät und zwei Flaschen Schnaps waren das Diebesgut. An einem Jugendbauwagen in Monheim brachen sie wenig später das Vorhängeschloss auf und nahmen dort Lautsprecherboxen und einen Laptop mit. Und zuletzt verschafften sie sich gewaltsam Zutritt in eine Jugendbude in Buchdorf und raubten Flachbildfernseher, Radio und Verstärker.
Videoüberwachung in der Jugendbude
Die Videoüberwachung in Buchdorf wurde den drei Einbrechern zum Verhängnis. Zwei von ihnen waren eindeutig identifizierbar, vom Dritten war dann auch schnell klar, um wen es sich handelte. Mit Ausnahme einer Flasche Schnaps und des Bargelds haben sie das gesamte Diebesgut zurückgegeben und inzwischen auch den Schaden zumindest teilweise wieder gutgemacht. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.