Rieser Nachrichten

Betrunken aus der Disko, dann rein ins Auto

Die Polizei kontrollie­rt um fünf Uhr morgens einen 18-jährigen Autofahrer. Er war stark alkoholisi­ert. Nun wurde seine Fahrt vor dem Amtsgerich­t verhandelt

- VON PHILIPP WEHRMANN

Eigentlich wollte er mit seinen Freunden nur einen Geburtstag in einer Nördlinger Disko feiern, erzählt der 18-jährige Angeklagte aus Giengen an der Brenz im Nördlinger Verwaltung­sgericht. Es floss viel Alkohol. Der Plan sah ebenfalls vor, anschließe­nd bei einem Bekannten in Nördlingen zu übernachte­n. Der verschwand aber mit einer Freundin nach Hause. Deshalb beschlosse­n er und ein Freund, im Auto zu übernachte­n. Das stand auf dem Parkplatz vor der Diskothek. Dort seien noch einige andere Jugendlich­e gewesen, es war laut. Um ungestört schlafen zu können, wollten sie das Auto umparken.

Ein unglaubwür­diger Erklärungs­versuch, sagte Richter Andreas Krug bei der Verhandlun­g am Montag. Die Polizei hätte den Angeklagte­n auf dem Inneren Ring angehalten. Das sei einige hundert Meter von der Diskothek entfernt. Außerdem passe die Fahrtricht­ung nicht zu dieser Geschichte. Dem Bericht der Polizei zufolge seien sie in Richtung Disko unterwegs gewesen. Ein auffällige­s Fahrverhal­ten hätten die Beamten zunächst nicht erkannt. Bei der Kontrolle machte der Jugendlich­e aber einen alkoholisi­erten Eindruck. Die anschließe­nde Blutentnah­me ergab einen Wert von 2,17 Promille. Der Führersche­in wurde sichergest­ellt. Die Jugendgeri­chtshelfer­in beschrieb die Lebensumst­ände des Jugendlich­en als geregelt. Er besucht die elfte Klasse eines Gymnasiums und wohnt bei seinen Eltern. Beide arbeiten bei einem angesehene­n Unternehme­n. Momentan wiederholt der Angeklagte freiwillig ein Schuljahr, um sein Abitur besser abzuschlie­ßen. Seine Noten hätten sich dadurch bereits deutlich gebessert. Probleme mit Lehrern oder Mitschüler­n gebe es keine. Die Eltern seien enttäuscht vom Alkoholmis­sbrauch des Sohnes, heißt es weiter. Allerdings hätte es sich um „jugendtypi­sches Partyverha­lten“ gehandelt, sagt die Jugendgeri­chtshelfer­in. Nach der Trunkenhei­tsfahrt hätte der Angeklagte an einer Suchtberat­ung teilgenomm­en und sei nun abstinent. Seine Eltern kontrollie­rten das. Da der Angeklagte seit einigen Jahren Medikament­e zu sich nehmen müsse, sei Alkohol eigentlich tabu für ihn.

Unabhängig davon, ob die Geschichte des Angeklagte­n stimme, hätte er sich strafbar gemacht, sagte die Staatsanwä­ltin. Sie empfahl die Anwendung des Jugendstra­frechts, unter anderem weil er Schüler sei. Zudem hätte er sich geständig gezeigt. Allerdings wies sie darauf hin, dass er in der Vergangenh­eit bereits wegen Fahren ohne Fahrerlaub­nis und zwei mal wegen Körperverl­etzung bereits belangt worden ist. Dass der Angeklagte trotz des hohen Promillewe­rtes „einigermaß­en sicher“ein Fahrzeug führen konnte, sei auf problemati­sche Trinkgewoh­nheiten vor der Tat zurückzufü­hren. Sie forderte eine Auferlegun­g von 80 Sozialstun­den und eine Führersche­insperre von 15 Monaten. Die Kosten des Verfahrens solle der Angeklagte nicht tragen müssen.

Richter Krug stimmte ihr zu und übernahm die Forderung der Staatsanwa­ltschaft als Urteil. Der Angeklagte sei aber „gerade noch“nach Jugendstra­frecht verurteilt worden. Krug mahnte den Jugendlich­en, dass er bei einem weiteren Vergehen definitiv mit einem Arrest rechnen müsse.

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