Rieser Nachrichten

Hussein K. wird wegen Mordes angeklagt

Der junge Flüchtling soll in Freiburg die 19-jährige Maria L. umgebracht haben

- VON ULI HOMANN

Fünfeinhal­b Monate nach dem Mord an der 19-jährigen Medizinstu­dentin Maria L. hat die Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen den afghanisch­en Flüchtling Hussein K. erhoben. Die Anklage ist bei der Jugendkamm­er des Landgerich­ts Freiburg eingereich­t worden.

Dem nach eigenen Angaben 17-Jährigen wird „Mord aus Heimtücke und zur Befriedigu­ng seines Geschlecht­striebs in Tateinheit mit dem Verbrechen der besonders schweren Vergewalti­gung“zur Last gelegt. Die Tatmerkmal­e Heimtücke und sexuelle Befriedigu­ng zögen zwingend eine Mordanklag­e nach sich, erklärte Oberstaats­anwalt Michael Mächtel gestern.

Die Anklage geht davon aus, dass Hussein K. sein Opfer in den Morgenstun­den des 16. Oktober angegriffe­n, gewürgt und vergewalti­gt hat. Die 19-Jährige war auf dem Radweg entlang des Flusses Dreisam unterwegs – auf der Heimfahrt von einer Party. Nach der Vergewalti­gung soll Hussein K. die bewusstlos­e Frau ins Wasser der Dreisam gelegt haben, wo sie ertrank.

Nach wie vor geht die Staatsanwa­ltschaft auch davon aus, dass Hussein K. bei der Tat nicht erst 17 Jahre alt, sondern erwachsen war. Laut medizinisc­hen Altersguta­chten war er 21 Jahre oder sogar älter. Weil sein richtiges Alter jedoch nicht ohne Restzweife­l zu bestimmen ist, wurde er nicht vorm Schwurgeri­cht des Landgerich­ts Freiburg angeklagt, das im Fall von erwachsene­n Tätern bei Mord zuständig ist – sondern vor der Jugendkamm­er.

Dass er deshalb mit einer niedrigere­n Strafe davonkommt, bedeutet dies allerdings nicht. Auch die Jugendkamm­er kann ihn nach Erwachsene­nstrafrech­t zu lebensläng­licher Haft verurteile­n: wenn sie in der Verhandlun­g den Eindruck gewinnt, dass Hussein K. wie ein Erwachsene­r zu behandeln ist. Sollte er nach Jugendstra­frecht verurteilt werden, lautet das höchstmögl­iche Strafmaß 15 Jahre Haft. Mit dem Prozessbeg­inn wird noch in diesem Jahr gerechnet, möglicherw­eise schon im Spätsommer.

Im Mai 2013 hatte Hussein K. auf der griechisch­en Insel Korfu bereits ein Verbrechen begangen. Er warf damals eine 20-jährige Studentin über das Geländer an einer Steilküste. Die Frau stürzte acht Meter tief und zog sich schwerste Verletzung­en zu. Hussein K. wurde im Februar 2014 wegen versuchten Totschlags und Diebstahls zu zehn Jahren Haft in Griechenla­nd verurteilt, eineinhalb Jahre später aber aufgrund einer Amnestie unter Auflagen freigelass­en. Er floh und kam im Herbst 2015 nach Freiburg.

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