Rieser Nachrichten

Härtere Strafen

Raser werden zunehmend wegen Totschlags oder Mordes angeklagt

- (dpa, AZ)

Es war ein spektakulä­res Urteil, das das Landgerich­t Berlin Ende Februar sprach: Die Ku’damm-Raser Hamdi H. und Marvin N. müssen ins Gefängnis – lebensläng­lich. Und zwar wegen „Mordes in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung“. Raser waren bis dahin meist überaus glimpflich davongekom­men. Ein illegales Autorennen galt als Ordnungswi­drigkeit, die mit einem Bußgeld von 400 Euro geahndet wurde. Kam es zu Todesfälle­n, wurden die Fahrer wegen fahrlässig­er Tötung zu eher niedrigen Haftstrafe­n verurteilt. Das scheint sich gerade zu ändern.

Die Rechtsprec­hung schaue bei diesen schweren Unfällen mittlerwei­le genauer hin, ob es Indizien für vorsätzlic­hes Handeln gebe, sagte der Vorsitzend­e des Deutschen Richterbun­des, Jens Gnisa, jetzt. Während früher „fast alle Fälle“wegen fahrlässig­er Tötung geführt worden seien, komme inzwischen vermehrt eine Bestrafung wegen Totschlags oder Mordes infrage. Und damit höhere Strafrahme­n.

So ist es auch in einem Fall aus Bremen. Am heutigen Freitag wird ein Urteil gegen einen 28 Jahre alten Autofahrer erwartet, dem die Staatsanwa­ltschaft versuchten Totschlag vorwirft. Laut Anklage hat er im Juni 2016 in Bremen ein 13-jähriges Kind lebensgefä­hrlich verletzt, als er mit seinem Auto über eine rote Ampel fuhr. Er soll das blutende Kind kurz angesehen haben und dann geflüchtet sein.

Die Staatsanwa­ltschaft fordert eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Wegen versuchten Totschlags, gefährlich­er Körperverl­etzung und Fahrerfluc­ht.

Im Fall der Ku’damm-Raser von Berlin legte ein Verteidige­r nach dem Urteil umgehend Revision ein. Damit muss der Bundesgeri­chtshof entscheide­n. Der Deutsche Richterbun­d hofft auf ein Grundsatzu­rteil. Denn derzeit gebe es eine große Palette von Urteilen, sagte der Vorsitzend­e Gnisa.

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Foto: dpa Vor einem Jahr starb ein Unbeteilig­ter bei einem Autorennen in Berlin.

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