Noch ein Opfer will niemand
Gedenkstätten
Kein Außenstehender kann ermessen, welches Leid tödliche Verkehrsunfälle bei Angehörigen und Freunden auslösen. Über die Jahrzehnte hat es sich eingebürgert, dass die Betroffenen auch an der Unglücksstelle ihre Trauer zu bewältigen versuchen. Dagegen hat sicher niemand etwas.
Die Grenze ist jedoch überschritten, wenn durch regelrechte Gedenkstätten direkt am Fahrbahnrand das Leben anderer gefährdet wird. Das will sicher niemand, am wenigsten die Menschen, die selbst ein Opfer zu beklagen haben.
Durch einen gewissen Trend in den vergangenen Jahren hin zu immer größeren und aufwendigeren Anlagen sieht sich nun die erste Behörde zum Handeln gezwungen. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Nicht nur an Bundes- und Staatsstraßen muss da etwas geschehen. Auch an den Kreisstraßen – für die ist der Landkreis zuständig – und den Ortsverbindungsstraßen der Städte und Gemeinden ist nicht alles tolerierbar. Dass die verantwortlichen Stellen hier taktvoll vorgehen müssen, versteht sich von selbst.
In manchen Fällen wird es sicher nicht leicht, die Angehörigen zu überzeugen, beispielsweise wenn der Gedenkort schon lange Zeit besteht. Vernunft und Kompromissbereitschaft sollten es möglich machen, dass Lösungen gefunden werden – und am Ende nicht noch ein tragischer Unfall an einem solchen Kreuz oder Stein passiert.