Warum man Musik nicht weitergeben darf
Weil ein Kind das Album von Rihanna ins Internet stellte, werden die Eltern bestraft
„Das hat etwas mit dem Urheberrecht zu tun“, erklärt Anwältin Simone Eckert. Die Autoren eines Buches oder die Komponisten eines Liedes gelten normalerweise auch als die Urheber ihrer Werke. Diese Urheber haben in Deutschland besondere Rechte. „Das Recht schützt unter anderem, dass keiner ohne Erlaubnis ihr Buch abschreiben und verkaufen darf“, erklärt die Expertin.
Musiker geben ihre Urheberrechte oft an eine Plattenfirma ab. „Sie sagen damit also: Allein ihr dürft meine Musik verkaufen“, sagt die Fachfrau. Die Musiker bekommen dafür zum Beispiel einen Teil des Geldes aus den Verkäufen. Lädt jemand nun ohne Erlaubnis dieser Plattenfirma oder des Künstlers Musik im Internet hoch, verletzt er das Urheberrecht. Hierfür kann er richtig Probleme bekommen.
So geht es gerade einer Familie aus der Stadt München. Eines der drei Kinder lud ein Album der Künstlerin Rihanna hoch. Die Plattenfirma fand schnell heraus, dass es jemand aus der Familie war, und klagte. Nun müssen die Eltern mehr als 3500 Euro bezahlen. Das entschied ein Gericht in Karlsruhe.
„Lädt jemand Musik im Internet hoch, könnten es tausende Menschen kostenlos herunterladen“, erklärt Simone Eckert. „Diese Menschen kaufen sich dann vermutlich die Musik nicht mehr. Dadurch entgeht der Firma der Gewinn.“Das finden die natürlich nicht gut. Darum gehen Plattenfirmen immer wieder gegen verbotene Uploads vor. (dpa)