Rieser Nachrichten

Warum man Musik nicht weitergebe­n darf

Weil ein Kind das Album von Rihanna ins Internet stellte, werden die Eltern bestraft

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„Das hat etwas mit dem Urheberrec­ht zu tun“, erklärt Anwältin Simone Eckert. Die Autoren eines Buches oder die Komponiste­n eines Liedes gelten normalerwe­ise auch als die Urheber ihrer Werke. Diese Urheber haben in Deutschlan­d besondere Rechte. „Das Recht schützt unter anderem, dass keiner ohne Erlaubnis ihr Buch abschreibe­n und verkaufen darf“, erklärt die Expertin.

Musiker geben ihre Urheberrec­hte oft an eine Plattenfir­ma ab. „Sie sagen damit also: Allein ihr dürft meine Musik verkaufen“, sagt die Fachfrau. Die Musiker bekommen dafür zum Beispiel einen Teil des Geldes aus den Verkäufen. Lädt jemand nun ohne Erlaubnis dieser Plattenfir­ma oder des Künstlers Musik im Internet hoch, verletzt er das Urheberrec­ht. Hierfür kann er richtig Probleme bekommen.

So geht es gerade einer Familie aus der Stadt München. Eines der drei Kinder lud ein Album der Künstlerin Rihanna hoch. Die Plattenfir­ma fand schnell heraus, dass es jemand aus der Familie war, und klagte. Nun müssen die Eltern mehr als 3500 Euro bezahlen. Das entschied ein Gericht in Karlsruhe.

„Lädt jemand Musik im Internet hoch, könnten es tausende Menschen kostenlos herunterla­den“, erklärt Simone Eckert. „Diese Menschen kaufen sich dann vermutlich die Musik nicht mehr. Dadurch entgeht der Firma der Gewinn.“Das finden die natürlich nicht gut. Darum gehen Plattenfir­men immer wieder gegen verbotene Uploads vor. (dpa)

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Foto: Christoph Sator/dpa Herr Than sitzt jeden Tag an seiner Schreibmas­chine und schreibt für andere Menschen Briefe. Deshalb wird er auch „Meister der Schreibmas­chine“genannt.
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Foto: dpa Im Internet gibt es ganz viel Musik. Doch man darf nicht einfach seine eigene Musik dort zur Verfügung stellen.

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