Rieser Nachrichten

Bürgerbege­hren gegen die Gebühr?

Günther Meyer wollte dagegen kämpfen, dass die Anwohner der Nördlinger Altstadt nun jährlich 40 Euro für den Parkauswei­s bezahlen sollen. Woran seine Initiative wohl scheitert

- VON MARTINA BACHMANN RN

Seit Jahrzehnte­n wohnt Günther Meyer in der Nördlinger Altstadt. Er besitzt ein Auto – und bislang auch einen Anwohner-Parkauswei­s. Für diese Ausnahmege­nehmigung soll er künftig 40 Euro pro Jahr bezahlen, wie berichtet hatte das der Nördlinger Stadtrat mit knapper Mehrheit Anfang April entschiede­n. Meyer wäre mit 40 Euro alle drei Jahre einverstan­den gewesen, die neue Regelung lehnt er dagegen ab. Und bis gestern Vormittag hatte er mit seinen Mitstreite­rn, darunter auch Gisbert Eiltzer, den festen Plan, ein Bürgerbege­hren gegen diese Entscheidu­ng des Stadtrates zu initiieren. Der erste Schritt dazu: Unterschri­ften sammeln. Die Listen hatte Meyer schon vorbereite­t. „Da gehe ich zu Fuß durch die Stadt“, hatte der Rentner kürzlich gegenüber den noch angekündig­t.

Warum er sich so gegen die Anwohner-Parkauswei­se ins Zeug legen wollte? „Ich mag nicht, wenn Leute benachteil­igt werden.“Und bei diesem Thema sei das in Nördlingen klar der Fall, die Regelung ist Meinung nach ein Nachteil für die Bewohner der historisch­en Altstadt. Zudem werde so die Parksituat­ion in der Innenstadt nicht besser. Hauptbeweg­grund sei für ihn aber etwas anderes. CSU und Stadtteill­iste hätten diese neue Regelung geschlosse­n gewollt: „Seltsam, dass da nicht einer dabei war, der anders gestimmt hat.“Auftrag des Stadtrates sei es doch, für die Bürger etwas Positives zu tun – und das hat das Gremium aus Meyers Sicht in Sachen Anwohner-Parkauswei­s nicht getan.

Seit gestern Vormittag weiß Meyer jedoch: Das mit dem Unterschri­ften-Sammeln wird er sich wohl sparen können. Rechtsräti­n Nicole Schwarz von der Nördlinger Stadtverwa­ltung sagt: „Nach aktuellem Stand ist ein Bürgerbege­hren in dieMeyers sem Fall nicht zulässig.“Schwarz erklärt das so: Die Anwohner-Parkauswei­se sind eine Ausnahmege­nehmigung gemäß dem Paragrafen 46 der Straßenver­kehrsordnu­ng. Die wiederum wird vom Bund erlassen – nicht von der Stadt Nördlingen. Die Kommune vollzieht lediglich, was der Bund vorgibt, die Straßenver­kehrsordnu­ng fällt unter den Begriff „übertragen­er Wirkungskr­eis“. Deshalb sehe es zum „jetzigen Zeitpunkt“für ein Bürgerbege­hren gemäß der Gemeindeor­dnung schlecht aus, sagt Schwarz und verweist unter anderem auf ein Gespräch mit einem Vertreter des Bayerische­n Gemeindeta­ges. Die Rechtsräti­n hat Initiator Meyer noch gestern informiert: „Das ist mir persönlich wichtig, im Vorfeld Bescheid zu geben.“Denn Meyer erst Unterschri­ften sammeln zu lassen, um ihm dann zu erklären, dass das Bürgerbege­hren nicht zulässig ist, sei schließlic­h „nicht die feine Art“.

Anwohner Günther Meyer sagt, er ziehe jetzt andere Konsequenz­en – nämlich bei der nächsten Wahl zum Nördlinger Stadtrat im Jahr 2020: „Ich hoffe, andere tun das auch.“

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Archivfoto: Szilvia Izsó Günther Meyer wollte ein Bürgerbege­hren gegen den Beschluss des Stadtrates initiieren, wonach Anwohner der Altstadt für ihren Parkauswei­s künftig 40 Euro pro Jahr zahlen müssen.

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