Bürgerbegehren gegen die Gebühr?
Günther Meyer wollte dagegen kämpfen, dass die Anwohner der Nördlinger Altstadt nun jährlich 40 Euro für den Parkausweis bezahlen sollen. Woran seine Initiative wohl scheitert
Seit Jahrzehnten wohnt Günther Meyer in der Nördlinger Altstadt. Er besitzt ein Auto – und bislang auch einen Anwohner-Parkausweis. Für diese Ausnahmegenehmigung soll er künftig 40 Euro pro Jahr bezahlen, wie berichtet hatte das der Nördlinger Stadtrat mit knapper Mehrheit Anfang April entschieden. Meyer wäre mit 40 Euro alle drei Jahre einverstanden gewesen, die neue Regelung lehnt er dagegen ab. Und bis gestern Vormittag hatte er mit seinen Mitstreitern, darunter auch Gisbert Eiltzer, den festen Plan, ein Bürgerbegehren gegen diese Entscheidung des Stadtrates zu initiieren. Der erste Schritt dazu: Unterschriften sammeln. Die Listen hatte Meyer schon vorbereitet. „Da gehe ich zu Fuß durch die Stadt“, hatte der Rentner kürzlich gegenüber den noch angekündigt.
Warum er sich so gegen die Anwohner-Parkausweise ins Zeug legen wollte? „Ich mag nicht, wenn Leute benachteiligt werden.“Und bei diesem Thema sei das in Nördlingen klar der Fall, die Regelung ist Meinung nach ein Nachteil für die Bewohner der historischen Altstadt. Zudem werde so die Parksituation in der Innenstadt nicht besser. Hauptbeweggrund sei für ihn aber etwas anderes. CSU und Stadtteilliste hätten diese neue Regelung geschlossen gewollt: „Seltsam, dass da nicht einer dabei war, der anders gestimmt hat.“Auftrag des Stadtrates sei es doch, für die Bürger etwas Positives zu tun – und das hat das Gremium aus Meyers Sicht in Sachen Anwohner-Parkausweis nicht getan.
Seit gestern Vormittag weiß Meyer jedoch: Das mit dem Unterschriften-Sammeln wird er sich wohl sparen können. Rechtsrätin Nicole Schwarz von der Nördlinger Stadtverwaltung sagt: „Nach aktuellem Stand ist ein Bürgerbegehren in dieMeyers sem Fall nicht zulässig.“Schwarz erklärt das so: Die Anwohner-Parkausweise sind eine Ausnahmegenehmigung gemäß dem Paragrafen 46 der Straßenverkehrsordnung. Die wiederum wird vom Bund erlassen – nicht von der Stadt Nördlingen. Die Kommune vollzieht lediglich, was der Bund vorgibt, die Straßenverkehrsordnung fällt unter den Begriff „übertragener Wirkungskreis“. Deshalb sehe es zum „jetzigen Zeitpunkt“für ein Bürgerbegehren gemäß der Gemeindeordnung schlecht aus, sagt Schwarz und verweist unter anderem auf ein Gespräch mit einem Vertreter des Bayerischen Gemeindetages. Die Rechtsrätin hat Initiator Meyer noch gestern informiert: „Das ist mir persönlich wichtig, im Vorfeld Bescheid zu geben.“Denn Meyer erst Unterschriften sammeln zu lassen, um ihm dann zu erklären, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, sei schließlich „nicht die feine Art“.
Anwohner Günther Meyer sagt, er ziehe jetzt andere Konsequenzen – nämlich bei der nächsten Wahl zum Nördlinger Stadtrat im Jahr 2020: „Ich hoffe, andere tun das auch.“