Freinacht früher und heute
Woher der Brauch kommt und wie die Polizei heute damit umgeht
In der Nacht zum ersten Mai feiert das Ries jährlich die Freinacht. Unklar ist, wo die Wurzeln dieses Brauchs liegen. Eindeutig lässt sich das nicht festlegen, sagt der Nördlinger Stadtarchivar Wilfried Sponsel: „Wie bei anderen Bräuchen liegen die Wurzeln der Freinacht in verschiedenen Bereichen.“
Eine Erklärung für den Brauch und seinen Namen sei, dass früher jährlich am ersten Mai die militärische Musterung stattfand. Die letzte Nacht in „Freiheit“, das sei die Freinacht gewesen. Im „Schwäbischem Wörterbuch“, das eine verlässliche Quelle für Historiker sei, ist außerdem davon die Rede, dass man Nächte ohne Polizeistunde Freinacht nannte. Es besagt auch, dass junge Burschen in der Freinacht „mit dem Hexenheer in Bosheiten wetteifern durften“. Der Brauch, an solchen Tagen Nachbarn Streiche zu spielen, sei wahrscheinlich mehrere Jahrhunderte alt, sagt Sponsel. Ein geschmückter Maibaum diene wohl als Symbol der Fruchtbarkeit im Frühjahr.
Heutzutage passiere in der Freinacht nicht so viel, wie man meinen könnte, sagt Jürgen Hurler von der Polizeiinspektion Nördlingen. Die Polizei müsse etwa so oft ausrücken wie an einem Samstag auf der Nördlinger Mess’, wenn auch auf das ganze Ries verteilt. Glücklicherweise handle es sich aber größtenteils um kleinere Delikte, schwerere Straftaten blieben meist aus. „Sobald jemand eine Anzeige stellt, haben wir die Pflicht zu ermitteln“, sagt Hurler. Vergangenes Jahr sei im Nordries ein Maibaum gestohlen worden. Die Geschädigten hätten erst Anzeige gestellt, sich dann aber privat mit den „Tätern“geeinigt. Man müsse sich der Folgen einer Anzeige bewusst sein – erst eine Anzeige stellen, dann nicht mehr mit der Polizei sprechen – das verschwende wichtige Arbeitszeit.
Meist sei die Grenze zwischen Streich und Straftat fließend: Kritisch werde es, wenn ein „nachhaltiger Schaden“angerichtet wurde. Wenn ein Gartentor auf das Grundstück des Nachbarn gelegt wird, könne davon keine Rede sein. Wenn aber ein Briefkasten gesprengt wird, dann handle es sich eindeutig um eine Sachbeschädigung, der man nachgehen müsse, erklärt Hurler.
Die Polizei konzentriere sich darauf, dass in der Freinacht die Jugendschutzgesetze eingehalten werden. „Beim Ausschank von Alkohol sind die Veranstalter in der Pflicht“, sagt Hurler. Umherziehende Kinder seien kein großes Problem, schließlich seien meist die Eltern nicht weit. Ärger machten meist Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Nicht selten müssten Polizei und Rettungsdienst wegen übermäßigem Alkoholkonsum ausrücken.