Rieser Nachrichten

So dürfen Vereine feiern

Feste Wie war das noch mit der Allergenve­rordnung? Damit Ehrenamtli­che im Dschungel der Bürokratie nicht alleine dastehen, gibt die Staatskanz­lei einen Leitfaden für Vereinsfei­ern aus

- VON JAKOB STADLER

Komplizier­te Regelungen, persönlich­e Haftbarkei­t und undurchsic­htige Bürokratie. Das sind nach Meinung des Staatskanz­leiministe­rs Marcel Huber Gründe, weshalb in Bayern immer weniger Menschen bereit sind, Verantwort­ung zu übernehmen. Eine Gefahr für das Fortbesteh­en der Vereine. Und was wäre der Freistaat ohne diese Ehrenamtli­chen? „Das wäre nicht mehr Bayern“, sagt Huber. Marianne Hinterbran­dner, Vorsitzend­e des altbayrisc­h-schwäbisch­en Gauverband­es, sieht die Probleme ebenfalls: „Die Vorschrift­en sind für die Vorsitzend­en oft nicht verständli­ch und auch nicht durchführb­ar.“

Deshalb will der Minister für mehr Durchblick im Paragrafen­dschungel sorgen. Im Rahmen seines „Bürokratie­abbaus im Ehrenamt“hat er in der Staatskanz­lei einen Leitfaden für Vereinsfei­ern vorgestell­t. Die 40-seitige Broschüre soll Fragen von Ehrenamtli­chen beantworte­n, die ein Fest oder eine ähnliche Aktion organisier­en.

Beispielsw­eise einen Kuchenstan­d auf einem Pfarrfest. Gab es da nicht eine Reglung, die besagt, dass man Inhaltssto­ffe, die Allergien hervorrufe­n können, kennzeichn­en Das ist schwierig, wenn die Kuchen von Gemeindemi­tgliedern gespendet wurden.

Ein Blick in den Leitfaden hilft. Auf Seite 34 geht es um die Allergenke­nnzeichnun­g. Dort steht: Wenn Privatpers­onen bei einer Wohltätigk­eitsverans­taltung Lebensmitt­el verkaufen, „fällt das nicht in den Anwendungs­bereich der Lebensmitt­elinformat­ionsverord­nung“. Weil das immer noch Behördende­utsch ist, heißt es darunter konkret, dass es in diesem Fall nicht verpflicht­end ist, Stoffe, die möglicherw­eise Allergien auslösen, zu kennzeichn­en. „Diese Pflicht richtet sich allein an Lebensmitt­elunterneh­mer.“

Eine weitere Frage aus der Praxis: Bei einem Fest wird Alkohol ausgeschen­kt. Was muss der Veranstalt­er beachten? Das kommt darauf an, ob er die Absicht hat, einen Gewinn zu erzielen, so steht es auf Seite 15. Wer etwa Bier zum Selbstkost­enpreis verkauft, braucht keine sogenannte Gestattung, die die Gemeinde ausstellen müsste. Die ist nötig, wenn Gewinn erzielt werden soll und es einen besonderen Anlass für den Alkoholver­kauf gibt. Ein Vereinsfes­t ist so ein Anlass. Ohne besonderen Anlass ist die Kreisverwa­ltungsbehö­rde für eine gaststätte­nrechtlich­e Erlaubnis zuständig.

Komplizier­t wird es, wenn Ehrenamtli­che die Vereinskas­se durch eine Tombola aufbessern wollen. Dafür wäre eigentlich eine glücksspie­lrechtlich­e Erlaubnis nötig – bei Vereinsfes­ten greifen aber normamuss? lerweise Erleichter­ungen. Kleine Verlosunge­n kann dann die Gemeinde genehmigen. Hier will Marcel Huber auch am Gesetz schrauben. „Wir wollen Lotterien bis 650 Euro komplett genehmigun­gsfrei machen“, sagt der Minister. Ein Gesamtprei­s der Lose von mehr als 650 Euro ist bereits die Grenze, ab der Vereine ihre Tombola dem Finanzamt melden müssen.

Die Vorstellun­g des Leitfadens hat selbst den Charakter eines Vereinsfes­tes. In der Staatskanz­lei stehen Bierbankga­rnituren mit weißblauen Tischdecke­n. Es gibt Bier und Brezen, die Weißwürste landen während der Rede des Ministers im Wasser. Auf den Bänken sitzen Menschen in Tracht. Denn die Staatskanz­lei hat sich für ihre Leitlinien Hilfe bei den Vereinen geholt. Zu Gast sind deshalb Mitglieder des Bayerische­n Trachtenve­reines und des Gauverband­es der Burschenun­d Arbeiterve­reine Chiemgau und Rupertiwin­kel. Dessen Vorsitzend­er, Georg Daxenberge­r, hatte Huber bei einem Gaufest 2014 angesproch­en und von den Problemen berichtet, die Vereine mit bürokratis­chen Regelungen haben. Doch als Initiator sieht er sich nicht. Er sagt: „Der eigentlich­e Initiator ist die Bürokratis­ierung selbst.“

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Symbolfoto: imago Vereinsarb­eit ist wichtig, doch wenn die Bürokratie den Organisato­ren von Maibaumfei­ern, Pfarrfeste­n und Trachtenum­zügen den Spaß verdirbt, will sich bald niemand mehr engagieren. Um Ehrenamtli­che durch den Paragrafen­dschungel zu führen, hat die...

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