Dort entsteht der neue Riesbürger Bauhof
Nach einem Beschluss des Gemeinderates kann das Grundstück jetzt als Gewerbefläche ausgewiesen werden. Im Gremium wird zudem darüber debattiert, warum viele Eltern ihren Nachwuchs in Bayern betreuen lassen
Nach langem Suchen hat die Gemeinde Riesbürg in Pflaumloch ein Grundstück gefunden und erworben, auf dem ein neues Kombigebäude für den Bauhof und die Freiwillige Feuerwehr errichtet werden kann. Es befindet sich am nördlichen Ortsrand unmittelbar gegenüber der Firma Maschinenbau Frank und misst 1,4 Hektar. Der Bereich soll künftig die Bezeichnung „Gewerbegebiet Wert“tragen und ist bereits im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft als solches vorgesehen.
Entsprechend dem Baugesetzbuch fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen sogenannten Aufstellungsbeschluss, damit das Grundstück überplant und offiziell als Gewerbefläche ausgewiesen werden kann. Nach Angaben von Bürgermeister Willibald Freihart können die Planungen parallel erfolgen. Begleitet werden soll der Prozess von einer Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des Gemeinderates, des Pflaumlocher Ortschaftsrates, des Bauhofes und der Feuerwehr zusammensetzt. Eine Zeitschiene für das Projekt Kombigebäude zu nennen, sei derzeit schwierig, sagte Freihart. Dies hänge nicht zuletzt von der Bezuschussung des Vorhabens durch das Land Baden-Württemberg ab. „Wenn alles optimal läuft, könnte möglicherweise im Juli 2019 Baubeginn sein“, wagte der Rathauschef eine vorsichtige Prognose. Die Baukosten bezifferte Freihart auf Nachfrage auf rund zwei Millionen Euro brutto.
Ausführlich und mitunter kontrovers wurde im Gemeinderat das Thema Interkommunaler Kostenausgleich an bayerische Kindergärten diskutiert, wo Kinder aus Riesbürg betreut werden. Im Jahr 2015 zahlte die Gemeinde Riesbürg nach Bayern rund 17 000 Euro, hauptsächlich an die Stadt Nördlingen. 2016 waren es für sieben Kinder rund 16 000 Euro. Riesbürg beteiligt sich mit diesen Zahlungen am Betriebskostendefizit der Kindergärten in den jeweiligen Kommunen jenseits der Landesgrenze. Der Kostenausgleich in ein anderes Bundesland ist freiwillig. Verpflichtend hingegen ist er innerhalb BadenWürttembergs. Beispiel: Geht ein Kind aus Riesbürg nach Bopfingen oder Kirchheim in eine Kinderbetreuungseinrichtung, muss die Gemeinde zahlen.
Im Laufe der intensiven Diskussion kam die Grundsatzfrage auf, warum manche Eltern ihre Kinder nicht in den örtlichen Kindergärten betreuen lassen. Für Gemeinderat Helmut Gritzbach (Utzmemmingen) ist dies die eigentliche Kernfrage, die es zu beantworten gelte. Deswegen plädierte er dafür, noch mehr ins Detail zu gehen, um mögliche Antworten zu erhalten. Zudem sollte in Gesprächen mit den Eltern eruiert werden, ob sie die Qualität der Betreuung auswärts als besser einstuften, als in Riesbürg, lautete ein weiteres Anliegen. Thomas König (Goldburghausen) brachte in diesem Zusammenhang eine Ganztagesbetreuung ins Spiel. „Wir sollten ernsthaft darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, das Ausgleichsgeld nach Bayern in eine ganztägige Betreuung in Riesbürg zu stecken.“Die allgemeine Tendenz gehe ohnehin in diese Richtung, sagte König. Weitgehend einig war sich das Gremium darin, dass wohl der Arbeitsplatz der Eltern ausschlaggebend dafür sei, dass Riesbürger Kinder vereinzelt in auswärtige Tageseinrichtung gingen.
Weil noch Beratungsbedarf bestehe, verständigte sich der Gemeinderat, das Thema auf die nächste Sitzung zu vertagen und erst dann einen Beschluss zu fassen, wie man weiter verfahre.