Rieser Nachrichten

Wildunfall? So handeln Sie richtig

Eine junge Frau aus dem Landkreis meldete eine Kollision mit einem Tier erst Tage später bei der Polizei – und machte sich damit strafbar. Wie sich das vermeiden lässt

- (pm)

Fast 900 polizeilic­h registrier­te Wildunfäll­e ereigneten sich im Jahr 2016 im Landkreis DonauRies. Dabei wird nicht nur meist das beteiligte Fahrzeug geschädigt, sondern auch das beteiligte Tier verletzt oder getötet. Deshalb ist es in einem solchen Fall erforderli­ch, einen derartigen Unfall unverzügli­ch der Polizei oder zumindest dem zuständige­n Jagdpächte­r zu melden, um nicht nachträgli­ch Ärger zu bekommen.

So ergeht es aktuell einer 28-jährigen Fahrerin aus der Region. Die junge Frau hatte am vergangene­n Freitag kurz vor Mitternach­t auf der Kreisstraß­e DON 20 bei Fünfstette­n einen Zusammenst­oß mit einem Tier, mutmaßlich mit einem Fuchs. Weil die Fahrerin bei Dunkelheit keinen nennenswer­ten Schaden an ihrem Auto feststelle­n konnte, fuhr sie weiter. Weil sich der Schaden am Auto bei Tage aber doch als nicht unerheblic­h darstellte – er wird auf etwa 1000 Euro beziffert – meldete die junge Frau den Wildunfall vier Tage später. Zwar konnte die Polizei in Rain noch Wildspuren feststelle­n und eine entspreche­nde Bestätigun­g erteilen, gleichzeit­ig musste sie aber auch ein Ordnungswi­drigkeiten­verfahren gegen die Frau einleiten.

Nach dem bayerische­n Jagdgesetz ist eine unverzügli­che Benachrich­tigung des zuständige­n Jägers vorgeschri­eben, wenn ein Tier nach einem Zusammenst­oß wieder im Gelände verschwind­et. In diesem Fall wird der Jäger eine Nachsuche veranlasse­n, um das mutmaßlich verletzte Tier zu finden und gegebenenf­alls waidgerech­t zu töten. Dabei spielt auch der tierschutz­rechtliche Aspekt eine Rolle.

Weil das im vorliegend­en Fall jedoch nicht passiert ist, kommt es letztendli­ch zu dieser Anzeige. Die Polizei rät deshalb allen Beteiligte­n an einem solchen Wildunfall, diesen unverzügli­ch bei der nächsten Polizeidie­nststelle anzuzeigen und das weitere Vorgehen mit den Beamten abzusprech­en.

In der Regel wird die Polizei die notwendige Verständig­ung des zuständige­n Jägers übernehmen und, falls das erforderli­ch ist, eine gebührenpf­lichtige Wildunfall­bescheinig­ung erstellen. Tote Tiere dürfen keinesfall­s von der Unfallstel­le mitgenomme­n werden, da sie im Eigentum des Revierinha­bers liegen.

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Symbolfoto: Alexander Kaya Wem ein Tier ins Auto läuft, der ist gehalten, den Wildunfall unverzügli­ch zu mel den.

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