Rieser Nachrichten

Wie gravierend sind die Mängel in Schlachthö­fen?

Kontrolleu­re registrier­ten auch in einem Buchloer Betrieb Verstöße. Bei einer zweiten Metzgerei sind sie sich uneins

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Die Kontrolleu­re kommen unangemeld­et, um im Schlachtha­us nach dem Rechten zu schauen. Doch sie sehen oft das Gegenteil. Seit das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL) Anfang 2017 eine Spezialein­heit für Tierschutz­kontrollen in Schlachthö­fen einsetzte, hat diese dutzende Verstöße gegen den Tierschutz festgestel­lt. Jetzt heißt es aus dem LGL, dass auch bei der Firma Moksel, einem Großbetrie­b in Buchloe (Ostallgäu), Mängel dokumentie­rt wurden. Moksel schlachtet nach eigenen Angaben jede Woche rund 2700 Rinder und beliefert den Einzelhand­el und die Fleischind­ustrie. ausgerutsc­ht. Beim Bolzenschu­ssgerät registrier­ten die Kontrolleu­re einen Druckabfal­l. Das heißt, dass Tieren theoretisc­h mit zu wenig Druck ein Schuss verpasst werden könnte.

Das Landratsam­t entscheide­t bei solchen Verstößen, welche Sanktionen einem Betrieb auferlegt werden. Bei Moksel habe man „die Beseitigun­g der Mängel angeordnet“, sagt Sprecher Kunzmann. Sie seien noch vor Ort oder kurz danach behoben worden. Unter anderem habe das Unternehme­n inzwischen eine neue Betäubungs­box installier­t. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Auch bei der Hofmetzger­ei Ottillinge­r in Pöttmes (Kreis AichachFri­edberg) hatte das LGL Mängel dokumentie­rt, in diesem Fall bei der Betäubung und Anlieferun­g der Tiere. Das Amt spricht von Verstößen, die „in der Gesamtbewe­rtung gravierend waren“. Bei der Nachkontro­lle Anfang Februar seien immer noch Defizite festgestel­lt worden. Unter dem Strich attestiert das Landesamt der Metzgerei, die wöchentlic­h 100 Schweine schlachtet, „mittelgrad­ige Mängel“.

Das Problem: Die Bewertungs­kategorien sind nicht fest definiert. Die Sicht des Veterinära­mtes Aichach-Friedberg auf ein und dieselbe Kontrolle fällt deshalb anders aus. Wolfgang Müller, Pressespre­cher im Landratsam­t, betont, dass seine Behörde weiterhin nur von „MänEntladu­ngsrampe geln“im Zusammenha­ng mit der Hofmetzger­ei sprechen könne. Es sei ganz klar gewesen, dass diese behoben werden müssten. Das sei unter der Aufsicht des Veterinära­mtes auch geschehen. Während die Nachkontro­lle des LGL bereits zwei Tage später stattgefun­den habe, waren die amtlichen Veterinäre Anfang und Mitte April vor Ort. Dabei sei zunächst „so gut wie nichts mehr“, bei der letzten Kontrolle „gar nichts mehr von Belang“entdeckt worden. Die Hofmetzger­ei gilt im Veterinära­mt als unproblema­tischer Betrieb.

Der Sprecher erläutert, dass die Behörde von einem Bußgeld absehe, wenn ein Betrieb, so wie der Pöttmeser, einsichtig und kooperatio­nsbereit sei. Erst bei einem Rückfall in alte Verhaltens­muster seien Bußgelder fällig.

Bußgelder wurden nicht verhängt

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