Rieser Nachrichten

So können Sie ihre Putzfrau legal beschäftig­en

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Wer eine Putzfrau anstellen möchte, hat mehrere Möglichkei­ten. Allen ge mein ist, dass sich Teile der Kosten bei der Steuer als „Haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen“absetzen lassen – so fern das Geld überwiesen und nicht bar ausgezahlt worden ist. ● In diesem Fall hat die Reinigungs­kraft ein Gewerbe ange meldet. Der Arbeitgebe­r erhält eine Rechnung, die er bezahlt. Sinnvoll ist das, wenn man nur unregelmäß­ig Hilfe braucht, z. B. zum Fensterput­zen. ● Mehr als 300 000 Putzhilfen sind deutsch landweit als Minijobber angemeldet. Vor der Einführung des Minijobs 2003 waren es noch 40 000. Der Büro kram für eine entspreche­nde Anmel dung hält sich in Grenzen. Im Internet lässt sich der sogenannte Haushalts scheck ausdrucken. Die DIN A4 Seite muss mit dem Minijobber ausgefüllt – das dauert rund zehn Minuten – und dann an die Minijob Zentrale der Deutschen Rentenvers­icherung ge schickt werden. Diese übernimmt die Anmeldung zur gesetzlich­en Unfallver sicherung und den Einzug der Bei träge für die Sozialvers­icherung. Ach tung: Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortza­hlung im Krank heitsfall. Dem Arbeitgebe­r stehen seinerseit­s aber auch Gelder bei Krank heit und Schwangers­chaft zu. Die Abgaben für den Arbeitgebe­r an die Minijob Zentrale betragen 14,8 Pro zent des Arbeitsent­gelts. Beispiel Rechnung: Wer 200 Euro im Monat ausgibt, zahlt 29,60 Euro an Steuern und Sozialabga­ben. Da man über die Steuererkl­ärung bis zu 510 Euro vom Finanzamt zurückerst­attet bekommen kann, gleichen sich die Ausgaben teilweise aus. I ● Über Agentur Wer es ganz bequem und dazu eine ausgebilde­te Fach kraft haben will, wendet sich am besten an Einrichtun­gen wie das DHB Netz werk Haushalt. Hier werden neben Kos ten für die Anfahrt 23,50 Euro plus Mehrwertst­euer an Stundenloh­n fällig. Das ist nicht die günstigste, aber eine sichere Variante. (nist)

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