Der Fall Els von Eystett
Auf der Freilichtbühne Alte Bastei wird der Fall der Dirne in diesem Sommer gezeigt. Tatsächlich hat sich die Geschichte aber anders zugetragen, sagt Stadtarchivar Sponsel
Das Freudenhaus, ein Frauenwirtseid, eine Abtreibung, ein Prozess – der Stoff, der in diesem Jahr auf der Freilichtbühne in Nördlingen zu sehen ist, hat es in sich. „Els, die Frauenhausakte von Nördlingen“heißt das Stück – und der Verein Alt Nördlingen wirbt damit, dass das Spiel „den Originalakten aus dem Stadtarchiv Nördlingen von 1472“nachvollzogen ist. Doch über diese Aussage ist Stadtarchivar Dr. Wilfried Sponsel unglücklich.
Er sagt, er habe keinen der beiden Autoren im Stadtarchiv gesehen. Dazu kommt, dass Sponsel Schirmherr der Veranstaltung ist und eigentlich, wie er sagt, jede Rede mit den Worten beginnen müsste: „So ist es dann doch nicht gewesen.“Denn Tatsache ist: Die „Dirne Els von Eystett“ist niemals des Kindsmords angeklagt worden. Vielmehr war es so, dass Els von ihrer (heute würde man sagen) Puffmutter recht unsanft gezwungen wurde, ihr Kind Die sogenannte „Frauenwirtin“Barbara Taschenfeind hat mit diesem Abtreibungstrunk das ungeborene Leben ausgelöscht und das mögliche Ableben der Els von Eystett durch diese „Rosskur“billigend in Kauf genommen. Deshalb wurden sie und ihr Mann, der Frauenwirt Leihart Freyermutt angeklagt und neben anderen Strafen „aus der Stadt gejagt“.
Autorin Barbara Lackermeier sagt auf Nachfrage der ihr sei der „Umstand“, dass ihre Fassung nicht ganz der Wahrheit entspricht, durchaus bewusst, und ihr Skript sei – in Absprache mit Jamie Page, auf dessen Nachforschungen im Stadtarchiv diese Version basiert – „natürlich mit künstlerischer Freiheit für eine dramaturgische Umsetzbarkeit geschrieben“. Mehr noch: Sie findet es gut, dass die
denen die Diskrepanz zwischen Dichtung und Wahrheit aufgefallen ist, den Lesern durch eine Gegenüberstellung von Theaterstück und tatsächlichem Sachverhalt die Möglichkeit geben, sich ein eigenes Bild zu machen.
Das Bild der Wahrheit ist freilich recht düster, im Prinzip hat sich an der Lebenswirklichkeit von Prostituierten bis heute nichts geändert. Obwohl die Kirche Lust und Sinnlichkeit als Sünde betrachtete, war die Prostitution im Mittelalter nicht verboten. Im Gegenteil: Dirnen hatten ihren festen Platz in der Gesellschaft, wenn auch in der sozialen Hierarchie ganz unten. So wäre es zum Beispiel Els von Eystett rechtlich nie möglich gewesen, die Frauenwirtin „anzuzeigen“, also von sich aus einen Prozess anzustrengen. Deshalb hat sie mit viel Geduld durch gezielte Streuung von Gerüchten und der Weitergabe ihrer Geschichte auch an ihre Freier ihr Schicksal „ruchbar“gemacht, sodass der Rat (der durch ein florieabzutreiben. rendes Geschäft im Frauenhaus auch das Stadtsäckel füllte und dem an schlecht laufenden Geschäften gar nichts lag) schließlich gar nicht anders konnte, als die Frauenwirte anzuklagen. Auch die List der Wirtin, ihrem „Schützling“ihre Schulden zu erlassen und durch eine Hintertür fliehen zu lassen, konnte diese letztendlich nicht mehr retten.
Els von Eystett war also beim Prozess gar nicht mehr in Nördlingen.
Frauenwirtin und ihr Mann angeklagt Sie war gar nicht mehr in Nördlingen
Sie hat aber mit ihrem für die damalige Zeit sehr mutigem Auftreten doch noch erreicht, dass ihre Peiniger die Strafe erhielten und aus der Stadt getrieben wurden. Und sie hat dafür gesorgt, dass im Angesicht ihres Falles die Obrigkeit grundlegende rechtliche Veränderungen für die Frauenhausbewohner herbeiführte.