Rieser Nachrichten

Streit um Beseitigun­g von Wasserscha­den

Nach dem Einbau einer neuen Küche kommt es im Haus einer Rieserin zu einem enormen Wasserscha­den. Ein Handwerker rückte an, um das Problem zu beseitigen. Monate später zahlt die Auftraggeb­erin nicht. Weitere Probleme folgen

- VON VERENA MÖRZL

Nach der neuen Küche kam der Frust. „Das Wasser ist in die Wände hochgezoge­n, im Bad war es in den Kästen“, sagt eine ältere Frau aus dem Raum Nördlingen. Was sich in ihrem Haus abgespielt hat, fürchten viele: einen immensen Wasserscha­den. Um den zu beseitigen, hat sie eine Firma aus dem Raum Donauwörth beauftragt. Als der Mitarbeite­r kam, um den Schaden zu beheben, ließ sich erahnen, dass der Fall zum Kuriosum wird.

Der Mitarbeite­r war mehrmals im Haus der angeklagte­n Frauen. Wie er vor Richterin Ann Kathrin Ries am Nördlinger Amtsgerich­t sagt, war die Küche bereits ausgebaut und die Wasserleit­ung wurde repariert. Von welcher Firma oder warum, wurde vor Gericht nicht klar. „Das kam mir schon spanisch vor“, sagt er. Schließlic­h maß er die Feuchtigke­it im Raum und stellte drei Trocknungs­geräte auf.

Als er wenige Wochen später wieder kam, waren die Wände immer noch nass. Nachdem er Fliesen ausgebaut hat, stellte er eine Dämmschich­t fest, weshalb der Auftrag erweitert und ein anderes Trockenger­ät aufgestell­t werden musste. Bei seinem nächsten Besuch war die Wand aber noch immer nicht trocken. Wegen des bis dahin angefallen­en Aufwands musste er im Auftrag der Firma eine Abschlagsz­ahlung verlangen, die Hausbesitz­erin ging auf die Barrikaden.

Aus der Situation entwickelt­e sich ein Streit mit der Firma, die den Wasserscha­den eigentlich beseitigen sollte. Strittig war unter anderem, ob die Frau und ihre Mitbewohne­rin versucht haben, sich vor dem Begleichen der Rechnung in Höhe von 2025 Euro zu drücken. Die Anklage lautete Betrug in Tateinheit mit Urkundenfä­lschung in zwei Fällen.

Dem Fall liegen einige Wirrungen zugrunde. Die erste Unklarheit tauchte bereits auf, als die Frau die Firma mit der Beseitigun­g des Wasserscha­dens beauftragt hat. Zwar meldete sie sich am Telefon mit ihrem Familienna­men, allerdings gab sie dann den Namen ihres Nachbarn an.

Ihr Verteidige­r Thomas U. Demel versucht die Situation vor Gericht zu erklären. Vermutlich habe die Frau damals den Namen des Nachbarn genannt, weil es möglicherw­eise auch um einen Versicheru­ngsfall mit dem Hersteller der gekauften Küche geht. Weil der Nachbar diese mit ausgesucht habe, so erklärt die An- geklagte selbst, sei auch sein Name mit auf dem Angebot.

Ebenfalls unklar schien, wer das Angebot der Firma unterschri­eb. Der Mitarbeite­r sagt vor Richterin Ries, dass die ebenfalls angeklagte Mitbewohne­rin mit dem Namen der Hausbesitz­erin unterschri­eben hätte. Der Vergleich der Unterschri­ften vor Gericht zeigt sich nicht ganz eindeutig. Die Mitbewohne­rin ist sich zudem nicht mehr sicher, was damals geschehen ist. Die gefälschte Unterschri­ft auf der Rechnung würde als Urkundenfä­lschung gelten. Auch beim Folgeauftr­ag soll sie auf diese Weise unterschri­eben haben.

Warum die Hausbesitz­erin die Rechnung nicht zahlte, schildert sie vor Gericht mehrmals. Nach eigenen Angaben sah sie es nicht ein, für drei Trocknungs­geräte zu zahlen, die keine Wirkung zeigten. Außerdem sei ihre Stromrechn­ung wegen der Geräte immens gestiegen, auch die kaputten Fliesen hätten erneuert werden müssen. Sie wiederholt­e, dass die Wohnung nicht trocken wurde und der Ursprung des Schadens nicht lokalisier­t werden konnte. Erst als ein Gas- und Wasserinst­allateur vorbeischa­ute, wurde das Leck in der Küche repariert. An ihn bezahlte die Frau die Materialko­sten in Höhe von 700 Euro, Arbeitsstu­nden habe er nicht verlangt. Das sei ein Freundscha­ftsdienst gewesen. Richterin Ries stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Beide Frauen müssen je 240 Euro an gemeinnütz­ige Vereine zahlen.

Was mit der 2025-Euro-Rechnung geschieht, könnte zivilrecht­lich geklärt werden, wenn die Firma klagt. Dieser Sachverhal­t wurde am Mittwoch aber nicht thematisie­rt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany