Streit um Beseitigung von Wasserschaden
Nach dem Einbau einer neuen Küche kommt es im Haus einer Rieserin zu einem enormen Wasserschaden. Ein Handwerker rückte an, um das Problem zu beseitigen. Monate später zahlt die Auftraggeberin nicht. Weitere Probleme folgen
Nach der neuen Küche kam der Frust. „Das Wasser ist in die Wände hochgezogen, im Bad war es in den Kästen“, sagt eine ältere Frau aus dem Raum Nördlingen. Was sich in ihrem Haus abgespielt hat, fürchten viele: einen immensen Wasserschaden. Um den zu beseitigen, hat sie eine Firma aus dem Raum Donauwörth beauftragt. Als der Mitarbeiter kam, um den Schaden zu beheben, ließ sich erahnen, dass der Fall zum Kuriosum wird.
Der Mitarbeiter war mehrmals im Haus der angeklagten Frauen. Wie er vor Richterin Ann Kathrin Ries am Nördlinger Amtsgericht sagt, war die Küche bereits ausgebaut und die Wasserleitung wurde repariert. Von welcher Firma oder warum, wurde vor Gericht nicht klar. „Das kam mir schon spanisch vor“, sagt er. Schließlich maß er die Feuchtigkeit im Raum und stellte drei Trocknungsgeräte auf.
Als er wenige Wochen später wieder kam, waren die Wände immer noch nass. Nachdem er Fliesen ausgebaut hat, stellte er eine Dämmschicht fest, weshalb der Auftrag erweitert und ein anderes Trockengerät aufgestellt werden musste. Bei seinem nächsten Besuch war die Wand aber noch immer nicht trocken. Wegen des bis dahin angefallenen Aufwands musste er im Auftrag der Firma eine Abschlagszahlung verlangen, die Hausbesitzerin ging auf die Barrikaden.
Aus der Situation entwickelte sich ein Streit mit der Firma, die den Wasserschaden eigentlich beseitigen sollte. Strittig war unter anderem, ob die Frau und ihre Mitbewohnerin versucht haben, sich vor dem Begleichen der Rechnung in Höhe von 2025 Euro zu drücken. Die Anklage lautete Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwei Fällen.
Dem Fall liegen einige Wirrungen zugrunde. Die erste Unklarheit tauchte bereits auf, als die Frau die Firma mit der Beseitigung des Wasserschadens beauftragt hat. Zwar meldete sie sich am Telefon mit ihrem Familiennamen, allerdings gab sie dann den Namen ihres Nachbarn an.
Ihr Verteidiger Thomas U. Demel versucht die Situation vor Gericht zu erklären. Vermutlich habe die Frau damals den Namen des Nachbarn genannt, weil es möglicherweise auch um einen Versicherungsfall mit dem Hersteller der gekauften Küche geht. Weil der Nachbar diese mit ausgesucht habe, so erklärt die An- geklagte selbst, sei auch sein Name mit auf dem Angebot.
Ebenfalls unklar schien, wer das Angebot der Firma unterschrieb. Der Mitarbeiter sagt vor Richterin Ries, dass die ebenfalls angeklagte Mitbewohnerin mit dem Namen der Hausbesitzerin unterschrieben hätte. Der Vergleich der Unterschriften vor Gericht zeigt sich nicht ganz eindeutig. Die Mitbewohnerin ist sich zudem nicht mehr sicher, was damals geschehen ist. Die gefälschte Unterschrift auf der Rechnung würde als Urkundenfälschung gelten. Auch beim Folgeauftrag soll sie auf diese Weise unterschrieben haben.
Warum die Hausbesitzerin die Rechnung nicht zahlte, schildert sie vor Gericht mehrmals. Nach eigenen Angaben sah sie es nicht ein, für drei Trocknungsgeräte zu zahlen, die keine Wirkung zeigten. Außerdem sei ihre Stromrechnung wegen der Geräte immens gestiegen, auch die kaputten Fliesen hätten erneuert werden müssen. Sie wiederholte, dass die Wohnung nicht trocken wurde und der Ursprung des Schadens nicht lokalisiert werden konnte. Erst als ein Gas- und Wasserinstallateur vorbeischaute, wurde das Leck in der Küche repariert. An ihn bezahlte die Frau die Materialkosten in Höhe von 700 Euro, Arbeitsstunden habe er nicht verlangt. Das sei ein Freundschaftsdienst gewesen. Richterin Ries stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Beide Frauen müssen je 240 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen.
Was mit der 2025-Euro-Rechnung geschieht, könnte zivilrechtlich geklärt werden, wenn die Firma klagt. Dieser Sachverhalt wurde am Mittwoch aber nicht thematisiert.