Bett aus dem Fenster geworfen
Ein junger Mann rastet aus und demoliert Inventar in einer Asylunterkunft im großen Stil
An einem Mittwochabend Anfang Februar hinterließ der 20-jährige eine Spur der Verwüstung. Er rastete völlig aus. Er schleuderte Tische und Stühle sowie einen Fernseher durch die Räume einer Asylunterkunft im südlichen Landkreis Donau-Ries. Er zerschlug einen Badspiegel mit Leuchte. Sein Blut klebte anschließend an den Wänden in den Fluren, durch die er weiterlief. Ein Bett warf er inklusive Bettgestell und Bezügen über ein Geländer in den Hof. Der Schaden soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg bei rund 5000 Euro liegen.
Die Folgen des Ausrasters klingen, als hätte ein großgebauter und kräftiger Mann gewütet. Doch vor Gericht erschien ein vom Leben gezeichneter, hagerer Afghane, der deutlich älter aussieht als die vom Richter festgestellten 20 Jahre.
Der junge Mann sitzt nach vorne gebeugt an einem Tisch im Nördlinger Amtsgericht, die Hände darunter zurückgezogen. Er sagt über seinen Dolmetscher nur das Nötigste. Dass es ihm leid tue beispielsweise, was er in der Unterkunft angerichtet hat, dass er seine Tat bereue. Er entschuldigt sich auch beim geladenen Zeugen, der zum Zeitpunkt seines Wutanfalls die Unterkunft verwaltete und dessen Fernseher ebenfalls zerstört hatte.
Der 20-Jährige, der heute in Nördlingen wohnt, erzählt, dass er bereits seit zwei Jahren in Deutschland lebe. Er soll weder im Konflikt mit dem Gesetz gestanden haben, noch habe es, so sagt er, auch nur annähernd so etwas wie eine Beschwerde von einem Nachbarn über ihn gegeben. Auch der Vorsitzende Richter des Jugendgerichts, Andreas Krug, hat keine Anmerkungen aus dem Bundeszentralregister zu verlesen, in dem etwaige Strafen aufgelistet wären.
Doch dann fand seine Anhörung vor der Ausländerbehörde statt. Das Ergebnis sollte darüber entscheiden, ob er in Deutschland bleiben darf oder zurück nach Afghanistan muss.
Am 2. Februar folgte die Ablehnung seines Asylantrags, am 8. Februar dann der Ausraster, weil er „seine Wut und Enttäuschung über den Ablehnungsbescheid gepaart mit Kummer und Unzufriedenheit in Alkohol ertränkt hat“, wie Krug in der Begründung zu seinem Urteil sagte. Die Strafe fällt härter aus, als von Staatsanwalt Alexander Duré gefordert. Duré sagte in seinem Plädoyer, dass der 20-Jährige nach Jugendstrafrecht zu bestrafen wäre, denn sein womöglich durch die Flucht geprägtes Verhalten und der Wutanfall nach der Ablehnung seien jugendtypisch. Dass er geständig sei und nicht vorbestraft, sowie die Tatsache, dass er betrunken war, sprächen für den Angeklagten. Zur Last gelegt werden müssen nach Auffassung des Staatsanwalts die massive Verwüstung und die Beschädigung fremden Eigentums, wodurch auch andere Asylbewohner eingeschränkt wurden.
Statt nur einem Wochenende Freizeitarrest sollen es zwei sein, und 64 Sozialstunden. Die Höhe des Schadens und das Ausmaß der Verwüstung veranlassten den Richter zu dieser Strafe, die seines Erachtens doch „moderat“ausfällt. Nur Sozialstunden zu verhängen, sei in diesem Fall nicht angebracht. „Er will ja aus dem Trott des untätigen Zuwartens herauskommen“, sagte Krug. „Ich habe den Eindruck, gemeinnützige Arbeit würde für den Angeklagten keine Ahndung sein.“
Der 20-Jährige nahm das noch nicht rechtskräftige Urteil an und will nach eigenen Angaben auch keine Rechtsmittel einlegen.