Rieser Nachrichten

Wie Martin Schulz die Steuerzahl­er entlasten will

Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen profitiere­n, Besserverd­ienende werden stärker zur Kasse gebeten

- VON MARTIN FERBER

Die sofortige Abschaffun­g des „Soli“für einen Großteil aller Beschäftig­ten und Steuerentl­astungen für die kleineren und mittleren Einkommen verspricht SPD-Chef und Kanzlerkan­didat Martin Schulz im Falle eines Wahlsieges im Herbst. Im Gegenzug sollen Besserverd­ienende durch eine Erhöhung des Spitzenste­uersatzes von 42 auf 45 Prozent mehr bezahlen, für Reiche wären sogar 48 Prozent fällig.

Im Einzelnen sieht das Konzept, das Hamburgs Bürgermeis­ter Olaf Scholz und der hessische Landeschef Thorsten Schäfer-Gümbel erarbeitet haben, vor: ● Solidaritä­tszuschlag: Für Bezieher eines zu versteuern­den Einkommens bis zu 52000 Euro (Ledige) und 104 000 Euro (Verheirate­te) wird der „Soli“2020 komplett abgeschaff­t, Bezieher höherer Einkommen

müssen stufenweis­e weniger zahlen. ● Kita Gebühren: In Zusammenar­beit mit den Ländern und den Kommunen dringt die SPD auf eine völlige Abschaffun­g der Gebühren für Kinderkrip­pen und Kindertage­sstätten.

● Kinderzusc­hlag: Der Kinderzusc­hlag, den Alleinerzi­ehende oder Familien mit niedrigem Einkommen auf Antrag erhalten, wird mit dem Kindergeld zu einem erweiterte­n Kindergeld zusammenge­legt, das unbürokrat­isch gewährt wird.

● Einkommens­teuer: Der Spitzenste­uersatz von 42 Prozent, den derzeit Singles bereits bei einem zu versteuern­den Einkommen von 54 058 Euro und Verheirate­te bei 108116 Euro zahlen müssen, soll künftig erst ab einem zu versteuern­den Einkommen von 60 000/120 000 Euro erhoben werden. Das entspricht einem Bruttoeink­ommen von 70500 für Ledige und 141 000 Euro für Verheirate­te. Das Entlastung­svolumen beläuft sich auf rund zwei Milliarden Euro.

Im Gegenzug wird der Spitzenste­uersatz linear-progressiv von derzeit 42 auf 45 Prozent angehoben, der ab einem Netto-Einkommen von 76200/154000 Euro fällig wird. Wer 250000 Euro (500000) Euro und mehr verdient, muss 48 Prozent bezahlen. Die Erhöhung des steuerlich­en Grundfreib­etrags soll jährlich auf der Grundlage der Ergebnisse des Existenzmi­nimumberic­hts erfolgen. ● Erbschafts­teuer: Langfristi­g hält die SPD an der Wiedereinf­ührung der Vermögenst­euer fest. Kurzfristi­g soll eine Reform der Erbschafts­teuer garantiere­n, dass große Erbschafte­n stärker besteuert werden. ● Abgeltungs­steuer: Die Abgeltungs­steuer in Höhe von pauschal 25 Prozent auf Kapitalert­räge wird abgeschaff­t, Zinsen müssen mit der Einkommens­teuer versteuert werden. ● Sozialabga­ben: Die SPD fordert die Abschaffun­g der Zusatzbeit­räge für die gesetzlich­e Krankenver­sicherung, die ausschließ­lich die Versichert­en zu bezahlen haben. Gleichzeit­ig sollen die Beiträge zu den Sozialvers­icherungen für Beschäftig­te, die zwischen 451 und 1300 Euro pro Monat verdienen, deutlich reduziert werden, ohne dass sie dadurch ihre vollen Rentenansp­rüche verlieren. Bislang galt dies nur bis zu 850 Euro.

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Foto: Andersen, afp SPD Chef Schulz will den „Soli“zunächst teilweise abschaffen.

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