Rieser Nachrichten

Was die Betriebsre­nte bringt

Um im Alter abgesicher­t zu sein, nutzen immer mehr Menschen eine betrieblic­he Altersvors­orge. Doch das ist nur in bestimmten Fällen klug

- VON CHRISTINA HELLER

Um im Alter abgesicher­t zu sein, entscheide­n viele Menschen, sich nicht mehr auf die gesetzlich­e Rente zu verlassen. Sie sorgen anders vor, zum Beispiel mit einer Riester-Rente oder mit einer betrieblic­hen Altersvors­orge. Vor kurzem beschloss der Bundestag, die betrieblic­he Altersvors­orge mehr zu fördern. Aber lohnt es sich, solche Angebote zu nutzen?

Wie funktionie­rt die betrieblic­he Altersvors­orge?

In vielen Fällen verwendet der Arbeitnehm­er einen Teil seines Bruttolohn­s, um ihn in eine Rentenvers­icherung einzuzahle­n. Dieser Anteil kann höchstens bei 254 Euro monatlich und muss mindestens bei 233,13 Euro jährlich liegen, sagt der Bund der Versichert­en. Der Betrag wird vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch zahlen Arbeitnehm­er weniger Steuern und Sozialabga­ben, aber auch der Arbeitgebe­r spart sich Lohnnebenk­osten. Die Ersparnis hat auch zur Folge, dass ein Teil der Beiträge durch den Staat finanziert wird. So muss laut der Zeitschrif­t

Finanztest ein Lediger, der im Jahr 36 000 Euro verdient und monatlich einen Beitrag von 100 Euro für die Versicheru­ng zahlt, nur 52 Euro von seinem Nettolohn aufbringen. Der Rest ist der Betrag, der eigentlich in Form von Steuern und Sozialabga­ben an den Staat geflossen wäre.

Hat das auch Nachteile?

Ja, dadurch, dass der monatliche Beitrag zur Betriebsre­nte schon vom Bruttolohn abgezogen wird, zahlt der Arbeitnehm­er auch weniger in die gesetzlich­e Rentenvers­icherung ein, warnen die Experten von Finanztest. Deshalb sinkt seine gesetzlich­e Rente. Dazu kommt, dass die Rentenbeit­räge aus der betrieblic­hen Altersvors­orge nach Rentenbegi­nn noch besteuert werden. Auch ein Anteil zur gesetzlich­en Krankenver­sicherung geht davon ab, schreiben die Tester. Im oben beschriebe­nen Fall bekommt der Rentner zwar 107 Euro von seiner betrieblic­hen Altersvors­orge, ihm bleiben nach Abzügen aber nur 54 Euro monatlich übrig. Finanztest sagt deshalb: Die betrieblic­he Altersvors­orge lohnt sich nur, wenn der Arbeitgebe­r den Beitrag aufstockt. Viele Unternehme­n tun das bereits. Bieten sie es nicht an, sollte man noch warten, bevor man einen Vertrag abschließt, rät Finanztest. Denn ab 2019 sind Arbeitgebe­r verpflicht­et, bei neuen Verträgen mindestens 15 Prozent des Beitrages draufzuleg­en. Bei alten Verträgen gilt diese Regelung ab 2022.

Bezahlen alle Versicheru­ngen gleich viel Rente?

Nein. Finanztest verglich 26 Direktvers­icherungen – laut Bund der Versichert­en die am häufigsten gewählte Form der betrieblic­hen Altersvors­orge. Für ihren Test hat die Zeitschrif­t einen Modell-Kunden entworfen. Er ist 40 Jahre alt und wird bis zum Renteneint­ritt in 27 Jahren jeden Monat 100 Euro in die Altersvors­orge einzahlen. Die garantiert­e monatliche Mindestren­te, die er monatlich erhalten wird, fällt höchst unterschie­dlich aus. Die Versicheru­ng Europa garantiert ihm eine monatliche Mindestren­te von 113 Euro, Interrisk bezahlt monatlich mindestens 111 Euro Rente. Sie schneiden am besten ab. Am niedrigste­n fällt die garantiert­e Mindestren­te beim Volkswohl Bund aus. Dort bekommt der Kunde 88 Euro. Überschüss­e können die Mindestren­te steigern. Sie hängen allerdings davon ab, wie gut der Versichere­r das Geld seiner Kunden anlegt. Mit ihnen kann nicht kalkuliert werden.

Was gibt es außer dem Rentensatz zu beachten?

Nicht alle Versicheru­ngen verzinsen die eingezahlt­en Beiträge gleich, schreibt Finanztest. Manche bieten für Verträge, die 2017 abgeschlos­sen werden, einen Garantiezi­ns von 0,9 Prozent an. Bei manchen fällt dieser niedriger aus oder ganz weg. Sie bieten dafür eine höhere Überschuss­beteiligun­g an, die jedoch nicht gewährleis­tet ist. Dazu kommt, dass die Versichere­r auch einmalige Abschlussk­osten und jährliche Verwaltung­sgebühren erheben, fand die Zeitschrif­t heraus. Auch sie schmälern die Rente und unterschei­den sich von Anbieter zu Anbieter. Da nicht der Arbeitnehm­er, sondern der Arbeitgebe­r entscheide­t, bei welchem Versichere­r er eine betrieblic­he Altersvors­orge abschließt, muss der Arbeitgebe­r genau vergleiche­n, damit seine Mitarbeite­r wirklich von der betrieblic­hen Altersvors­orge profitiere­n.

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Foto: Stephan Scheu, dpa Schon längst entscheide­n sich viele Arbeitnehm­er dafür, sich fürs Alter besser abzusicher­n, und nicht mehr nur auf die gesetzlich­e Rente zu vertrauen. Ein Weg, um später mehr Geld zu haben, ist die betrieblic­he Altersvors­orge. Doch die lohnt sich nicht...

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