Rieser Nachrichten

Ab wann der Reisepass ungültig ist

Fällt das Dokument fast auseinande­r, kann es Probleme geben

- (dpa)

Ein Reisepass geht oft um die Welt – das sieht man ihm irgendwann an. Einige Pässe sind so abgenutzt, dass sie scheinbar fast auseinande­rfallen. Für manchen Globetrott­er ist ein abgewetzte­r Pass quasi ein Beweis reger Reisetätig­keit und Welterfahr­ung. Doch ein beschädigt­er Reisepass kann auch Probleme machen. Wann ist das Dokument ungültig?

Nach Angaben der Bundespoli­zeidirekti­on am Frankfurte­r Flughafen verliert ein Reisepass erst seine Gültigkeit, wenn wesentlich­e Daten und somit die Identität des Ausweisträ­gers nicht mehr festzustel­len sind. Dazu zählen: Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort und Passnummer des jeweiligen Dokuments, aber auch das Lichtbild. Allein durch den normalen Gebrauch werden diese Angaben aber praktisch nie unlesbar.

Schwierige­r wird es, wenn die Daten noch alle lesbar sind, aber der Pass selbst fast auseinande­rfällt. Dann behelfen sich nicht wenige mit Klebestrei­fen. „Eine provisoris­che Reparatur mit Klebeband führt nicht automatisc­h zur Ungültigke­it des Dokuments“, erklärt dazu Reza Ahmari, Sprecher der Bundespoli­zeidirekti­on in Frankfurt. Dies gilt allerdings nur für Deutschlan­d.

Das Problem: Ob die Einreisebe­hörde eines bestimmten Landes einen reparierte­n Pass akzeptiert, lässt sich nicht pauschal sagen. In Vielfliege­r-Foren im Internet gibt es unterschie­dliche Erfahrungs­berichte. Feststeht allerdings: Ein ramponiert­er oder reparierte­r Pass kann im Extremfall dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Zumindest sind Verzögerun­gen bei der Kontrolle möglich.

Generell ist der deutsche Reisepass zehn Jahre gültig – wenn man ihn nach Vollendung des 24. Lebensjahr­es beantragt hat. Wer vorher den Antrag stellt, hat einen sechs Jahre gültigen Pass.

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