Facebook in der Pflicht
VON JÜRGEN MARKS einstellen und neue Software zur Erkennung strafbarer Inhalte programmieren. Und sie werden bei kniffligen Entscheidungen mit einem unabhängigen Gremium zusammenarbeiten, das am Ende richtigerweise noch in das Gesetz eingewebt wurde.
Denn eines muss klar sein: Das Recht darf nicht privatisiert werden. Das Facebook-Gesetz entbindet nicht die Strafverfolgungsbehörden, das Recht im Internet durchzusetzen. Wie groß die Lawine von Ermittlungsverfahren wird, die nun auf die Justiz zurollt, ist noch gar nicht absehbar. Aber die Zahl der Verfahren wird bei konsequenter Anwendung des Gesetzes deutlich zunehmen. Die ohnehin überlasteten Gerichte können sich auf viel Arbeit gefasst machen. Für Studierende und Hochschullehrer in Deutschland wird der Umgang mit digitalen Materialen rechtlich unkomplizierter. Der Bundestag modernisierte am Freitag das Urheberrecht für die Wissenschaft im Bereich der Online-Nutzungen. Die Reform soll einerseits Sicherheit für Nutzer digitaler wissenschaftlicher Angebote schaffen, andererseits aber auch die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke wahren. Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werks elektronisch Studierenden öffentlich zugänglich machen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen.