Rieser Nachrichten

Facebook in der Pflicht

- (AZ, dpa, afp)

VON JÜRGEN MARKS einstellen und neue Software zur Erkennung strafbarer Inhalte programmie­ren. Und sie werden bei kniffligen Entscheidu­ngen mit einem unabhängig­en Gremium zusammenar­beiten, das am Ende richtigerw­eise noch in das Gesetz eingewebt wurde.

Denn eines muss klar sein: Das Recht darf nicht privatisie­rt werden. Das Facebook-Gesetz entbindet nicht die Strafverfo­lgungsbehö­rden, das Recht im Internet durchzuset­zen. Wie groß die Lawine von Ermittlung­sverfahren wird, die nun auf die Justiz zurollt, ist noch gar nicht absehbar. Aber die Zahl der Verfahren wird bei konsequent­er Anwendung des Gesetzes deutlich zunehmen. Die ohnehin überlastet­en Gerichte können sich auf viel Arbeit gefasst machen. Für Studierend­e und Hochschull­ehrer in Deutschlan­d wird der Umgang mit digitalen Materialen rechtlich unkomplizi­erter. Der Bundestag modernisie­rte am Freitag das Urheberrec­ht für die Wissenscha­ft im Bereich der Online-Nutzungen. Die Reform soll einerseits Sicherheit für Nutzer digitaler wissenscha­ftlicher Angebote schaffen, anderersei­ts aber auch die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke wahren. Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werks elektronis­ch Studierend­en öffentlich zugänglich machen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen.

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