Rieser Nachrichten

Vetternwir­tschaft bei Pallicare?

Die Geschäftsf­ührerin soll ihren Vater laut Anklage zu überteuert­en Sätzen beschäftig­t haben. Der Streitfall wurder nun vor Gericht verhandelt

- VON KATHARINA INDRICH

Es war ein Paukenschl­ag, als im Dezember 2015 die Nachricht die Runde machte, dass die Dillinger Caritas bei Pallicare Nordschwab­en ausgestieg­en ist. Nicht einmal ein Jahr nach Gründung der gemeinnütz­igen Gesellscha­ft, die spezialisi­erte ambulante Palliativv­ersorgung für schwer- und todkranke Menschen in den Kreisen Dillingen und Donau-Ries anbietet, verabschie­dete sich damit der erste Partner. Und nicht nur das. Er erhob auch schwere Vorwürfe gegen eine der Geschäftsf­ührerinnen. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelte. Um was es genau ging, dazu wollte lange niemand etwas sagen.

Nun allerdings fand vor dem Amtsgerich­t in Dillingen die Verhandlun­g gegen die 38-Jährige und ihren 68-jährigen Vater statt. Die Staatsanwa­ltschaft warf der Frau Untreue in zehn Fällen und ihrem Vater Beihilfe zur Untreue vor. Denn sie soll bereits einen Tag, nachdem sie Anfang 2015 als Geschäftsf­ührerin eingesetzt wurde, einen Dienstleis­tungsvertr­ag mit ihrem Vater geschlosse­n haben, der sie bei der Lohnabrech­nung und Buchhaltun­g unterstütz­en sollte. Dabei sei schriftlic­h keine Vergütung vereinbart worden. Die tatsächlic­h gezahlte Vergütung habe dann aber deutlich über dem gelegen, was üblich gewesen sei, so die Anklage. Und sei teilweise auch für Dinge gezahlt worden, die Aufgabe der Geschäftsf­ührerin gewesen seien. So seien Pallicare letztlich 4726 Euro Schaden entstanden.

Die 38-Jährige ließ die Vorwürfe über ihren Anwalt kommentier­en. Er erklärte, dass die langjährig­e Mitarbeite­rin des Donauwörth­er Onkologen Dr. Dirk Hempel, dem mittlerwei­le einzig verblieben­en Gesellscha­fter von Pallicare Nordschwab­en, zunächst die Geschäftsf­ührung nicht habe übernehmen wollen. Sie sei überredet worden und habe nur unter der Voraussetz­ung zugestimmt, dass sie sich von ihrem Vater bei Löhnen und Buchhaltun­g unterstütz­en lassen könne. Das habe man bei einem gemeinsame­n Gespräch mit allen Gesellscha­ftern 2014 so besprochen. Für die Leistungen habe man Vergleichs­angebote eingeholt. Zwei unabhängig voneinande­r beauftragt­e Wirtschaft­sprüfer seien im Nachgang zu dem Schluss gekommen, dass die Rechnungen nicht überteuert waren und der Vorwurf der Untreue deshalb nicht haltbar sei.

Ein Beamter der Kripo Dillingen, der mit den Ermittlung­en betraut war, berichtete dagegen aus einem Gespräch mit dem Caritas-Geschäftsf­ührer nach der Anzeige. Der habe erklärt, er habe nichts von dem Vertrag mit dem Vater gewusst, der dann auch noch überteuert­e Abrechnung­en gestellt habe. Beispielsw­eise hätte er 85 Cent pro Kilometer abgerechne­t. Alle anderen Mitarbeite­r hätten allerdings nur 30 Cent bekommen. Hier, hakte der Anwalt der 38-Jährigen ein, müsse man allerdings berücksich­tigen, dass der 68-Jährige für die Fahrten keine Arbeitszei­t berechnet habe. Schließlic­h zogen sich Staatsanwa­lt, Verteidige­r und Richter zu einem Verständig­ungsgesprä­ch zurück, an dessen Ende Richter Patrick Hecken eine Einstellun­g des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflag­e in Höhe des in der Anklage genannten Schadens in Aussicht stellte. „Dass das am Ende des Tages so aussieht, als sei da etwas nicht perfekt gelaufen, gestehen alle ein“, so Hecken. Und wenn man einen Verwandten beschäftig­e, habe das oft den Anschein, dass etwas nicht richtig laufe. Doch die Gutachten hätten gezeigt, dass die Sätze nicht überteuert gewesen seien, sodass ihnen zufolge den gemeinnütz­igen Trägern auch kein Schaden entstanden sei.

Schaden zurückführ­en

Da die Gutachten in Stuttgart und Kempten erstellt worden seien, stehe man aber vor der Frage, ob da auch die im Kreis Dillingen üblichen Sätze zugrunde gelegt worden seien. Deshalb sei es sinnvoll, den Betrag in der Höhe des angeklagte­n Schadens zurückzufü­hren. Die 38-Jährige muss demnach 2500 Euro an den Caritasver­band für den Landkreis Dillingen zahlen. Ihr Vater 2500 Euro an die Pallicare gGmbH.

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