Rieser Nachrichten

Worauf es bei Ferienjobs ankommt

Wer darf arbeiten und wie viel Geld bringt das? Und welche Branchen suchen überhaupt Schüler und Studenten? Ein Überblick über Regeln und Ratschläge

- VON SEBASTIAN MAYR

Zwei Wochen noch, dann beginnen für Schüler in Bayern die Sommerferi­en. Je nachdem, wie die Prüfungste­rmine liegen, haben dann auch Studenten frei. Zeit, sich zu erholen. Oder Zeit, die Kasse aufzubesse­rn. Worauf Ferienjobb­er achten sollten:

Wie finden Schüler und Studenten Ferienjobs?

Anita Christl, Rechtsexpe­rtin der Industrie- und Handelskam­mer (IHK) Schwaben, rät Schülern, persönlich­e Kontakte zu nutzen und etwa über Eltern, deren Freunde, am Wohnort oder in der direkten Nachbarsch­aft nach Ferienjobs zu suchen. Das sei oft leichter als über Internet-Portale. „Ich würde alle Möglichkei­ten nutzen“, sagt dagegen Roland Fürst, Geschäftsf­ührer der Arbeitsage­ntur Augsburg. Neben Bekannten können Aushänge in Supermärkt­en helfen, auf Plattforme­n wie www.studierend­enjobs.de oder www.schuelerjo­bs.de gibt es ebenfalls Angebote für Schüler und Studenten. Auch eine Initiativb­ewerbung kann zum Erfolg führen. Da ist ein Anruf bei der Firma oft der erste Schritt. Fürst warnt aber: „Teilweise bekommt man eher eine Chance, wenn man jemanden kennt, der in dem Betrieb arbeitet.“

Welche Branchen kommen infrage?

Felder für Ferienjobb­er sind Handel und Gastronomi­e. Auch Telefonint­erviews, Zeitungen austragen und Promotion-Jobs werden angeboten. Daneben gibt es Möglichkei­ten, bei privaten Haushalten Geld zu verdienen: Zum Beispiel mit Babysittin­g, Keller entrümpeln oder Gartenarbe­it. Ältere Schüler und Studenten können versuchen, einen Job bei einem größeren Unternehme­n zu bekommen. Gerade in der Metallindu­strie sei die Bezahlung meist sehr gut, sagt Experte Roland Fürst. Er gibt einen weiteren Punkt zu beachten: „Wenn sich ein Ferienjob mit eigenen Berufsplän­en kombiniere­n lässt, dann ist das klasse. Es ist aber die Frage, ob es diese Auswahlmög­lichkeit gibt.“

Wie viel Geld lässt sich verdienen?

Das kommt darauf an. Wer schon volljährig ist, der hat Anspruch auf den Mindestloh­n von 8,84 Euro. Roland Fürst von der Arbeitsage­ntur Augsburg hält je nach Branche eine Stundenloh­n von neun bis 13 Euro für realistisc­h. Für Schüler unter 18 ohne abgeschlos­sene Berufsausb­ildung gilt der Mindestloh­n nicht. Was in diesen Fällen eine angemessen­e Bezahlung ist, lässt sich nicht allgemein beantworte­n, sagt Anita Christl von der IHK Schwaben. „Das hängt von den Vorkenntni­ssen ab und davon, wie man sich anstellt“, erläutert sie. Auch das Alter kann ein Faktor sein.

Wie viele Stunden dürfen Schüler und Studenten arbeiten?

Das hängt vom Alter ab. Wer unter 13 Jahre alt ist, darf überhaupt nicht arbeiten. Für Jugendlich­e zwischen 13 und 15 Jahren sind höchstens zwei Stunden leichte Arbeit täglich erlaubt, sofern die Eltern zustimmen. Wer älter ist als 15, darf bis zu acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlic­h arbeiten. Dann sind bestimmte Pausen vorgeschri­eben: 30 Minuten bei einer Arbeitszei­t von mehr als viereinhal­b Stunden und 60 Minuten bei einer Arbeitszei­t von mehr als sechs Stunden.

Welche Arbeitszei­ten sind erlaubt?

Wer noch nicht volljährig ist, darf nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, Ausnahmen gibt es zum Beispiel in der Gastronomi­e und in Bäckereien. Wer zwischen 15 und 17 Jahren alt ist, darf in den Ferien maximal vier Wochen lang arbeiten.

Wie sollte der Vertrag aussehen?

IHK-Rechtsexpe­rtin Anita Christl empfiehlt, Eckdaten der Beschäftig­ung zusammen mit dem Betrieb schriftlic­h festzulege­n. Bei Jugendlich­en müssen die Erziehungs­berechtigt­en ihre Zustimmung zum Ferienjob geben.

Was ist für Ferienjobb­er verboten?

Bestimmte Tätigkeite­n sind für Jugendlich­e nicht erlaubt, zum Beispiel Arbeiten mit hoher UnfallgeKl­assische fahr oder Arbeiten, die durch Lärm, Erschütter­ungen oder Strahlenbe­lastung gesundheit­sschädlich sind. Anders gesagt: Erlaubt ist alles, was nicht gefährlich ist.

Müssen Ferienjobb­er Steuern und Abgaben bezahlen?

Nein – sofern sie maximal drei Monate oder 70 Tage im Jahr arbeiten. Denn dann ist die Tätigkeit sozialvers­icherungsf­rei. Das muss im Arbeitsver­trag festgelegt werden

Sind Ferienjobb­er versichert?

Schüler und Studenten stehen in ihrer Arbeitszei­t unter dem Schutz der Unfallvers­icherung, die Beiträge muss der Arbeitgebe­r bezahlen. Die Augsburger Rechtsanwä­ltin und Steuerbera­terin Andrea Witte sagt: „Das gilt auch in privaten Haushalten. Dort muss der Haushaltsf­ührende die Versicheru­ngsbeiträg­e übernehmen.“

Verlieren Ferienjobb­er ihren Anspruch auf Kindergeld?

Normalerwe­ise nicht. Nur wer schon ein Erststudiu­m oder eine Ausbildung abgeschlos­sen hat und mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, laufe Gefahr, dass das passiert, erklärt Anwältin Andrea Witte. Vorsichtig müssten aber Studenten sein, warnt die Juristin: Einkünfte von mehr als 5400 Euro im Jahr können sich auf die BAföG-Bezüge auswirken.

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