EU Vorschrift macht Probleme
Nur im September und Oktober dürfen die Wassergräben in Munningen gemäht und geräumt werden. Durch den Geopark soll es für Landwirte keine Nachteile geben
Bei der vergangenen Gemeinderatssitzung, der letzten vor der Sommerpause, sorgte eine EUVorschrift für Kopfschütteln bei den Gemeinderäten. Dieses EURecht regelt das Mähen von Gräben. Nach diesen Vorgaben dürfen nur im September und Oktober jedes Jahr die Wassergräben geräumt werden. Ansonsten muss die Mahd liegen bleiben. Das Wasserwirtschaftsamt wurde nun durch die Regierung aufgefordert, dieses zu kontrollieren.
Information zur Gründung des Vereins Geopark Ries
Bürgermeister Dietmar Höhenberger sprach von einer Frechheit, da Gräben, die zur Entwässerung dienen, und künstlich angelegt wurden, nun zu Biotopen umgestaltet werden sollen. Maschinell sei die Umsetzung nicht möglich und könne nur in Handarbeit erfolgen. Er verlangt nun einen Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt vor Ort, um sich zeigen zu lassen, wie die Vorgabe in Munningen umgesetzt werden soll. Nachdem Höhenberger bei der Gründungsveranstaltung des Geoparks Ries anwesend war, informierte er das Gremium über die Gespräche.
Die Angst, welche in der vergangenen Sitzung geäußert wurde, dass es zum Nachteil der Landwirtschaft kommen könnte, hätte Landrat Stefan Rößle zerstreut.
Es soll kein neues Schutzgebiet entstehen und keine Einschränkungen für die Landwirtschaft geben. Deshalb plädierte Höhenberger für den Eintritt zum Verein. Mit zwei Gegenstimmen wurde der Beitritt beschlossen.
Des Weiteren brachten die Gemeinderäte noch die Änderung der Bebauungspläne „Lachwiesen“und „Westlich der Volksschule“einstimmig auf den Weg. Das Baugebiet „Am Lachgraben“entspricht nicht mehr den Wünschen der Bauwilligen. Deshalb wurde in der Sitzung der Bebauungsplan mit einer Änderung an die Wünsche angepasst. Des Weiteren brachten die Gemeinderäte noch die Änderung der Bebauungspläne „Am Lachgraben“und „Westlich der Volksschule“einstimmig auf den Weg.
Aus den 1960er Jahren stammt das Baugebiet „Westlich der Volksschule“. Dieses entspricht nicht mehr dem damals beschlossenen Rahmen. Hier nun wurde ein Änderungsbeschluss verabschiedet, damit sich Bürger und Betroffene durch Einwendungen beteiligen können.