Rieser Nachrichten

Happy End für junge Nepalesin

Nach Abschiebun­g zurück in Deutschlan­d

- Dorothea Hülsmeier, dpa

Als Bivsi ihre Freunde im Düsseldorf­er Flughafen erblickt, fließen Tränen. Vor zwei Monaten war die in Deutschlan­d geborene 15-Jährige aus Duisburg nach Nepal, die Heimat ihrer Eltern, abgeschobe­n worden. Ein Land, das die Gymnasiast­in nie zuvor in ihrem Leben betreten hatte, dessen Sprache sie kaum spricht. Nach wochenlang­em Kampf, Protesten und Petitionen von Mitschüler­n, Lehrern und Politikern ist das anfangs Unmögliche erreicht worden: Bivsi und ihre Eltern durften am Mittwoch nach Deutschlan­d zurückkehr­en.

Ein Dutzend Klassenkam­eraden erwarten Bivsi mit Transparen­ten, auf denen, umrahmt von rosa Herzchen, „Willkommen zurück Bivsi, Bhim und Shri Maya“steht. Allen fehlen die Worte. Stattdesse­n innige Umarmungen. Bivsi und ihre Freundinne­n Sara aus Afghanista­n, Rosemarie aus Vietnam und Marcia aus Angola liegen sich in den Armen. Sie alle sind Schüler der 9d eines Gymnasiums im Zentrum Duisburgs. „Wir sind ein bisschen stolz, dass wir es geschafft haben“, sagt Sara. Auch Schulleite­r Ralf Buchthal umarmt Bivsi. „Hartnäckig zu bleiben, hat zum Erfolg geführt“, sagt er. Die Klasse, in der rund die Hälfte der Schüler einen Migrations­hintergrun­d hat, ist ein Beispiel für Integratio­n in Duisburg.

Es waren die Schüler, die zuerst protestier­ten, als Bivsi am 29. Mai direkt aus dem Unterricht geholt und zusammen mit ihren Eltern in

Der Vater machte einen verhängnis­vollen Fehler

den Flieger nach Kathmandu gesetzt wurde. 7000 Kilometer von Duisburg entfernt. Das Zeugnis musste Bivsi nachgeschi­ckt werden.

Bivsi und ihre Eltern waren rechtmäßig abgeschobe­n worden. Ihr Vater hatte nach der Flucht aus dem Bürgerkrie­gsland Nepal vor 20 Jahren einen Fehler gemacht: Aus Angst vor späterer politische­r Verfolgung hatte er bei den deutschen Behörden einen falschen Namen angegeben. „Mein einziger Fehler“, sagte er einmal. Er habe ansonsten in Deutschlan­d immer Vollzeit gearbeitet und Steuern gezahlt. Aber in allen Instanzen wurde die Abschiebun­g der Familie als rechtmäßig eingestuft. „Man hielt sich an die Rechtslage“, sagt die Elternvert­reterin Eva Selic. „Aber gefühlt war es in jedem Fall falsch.“

Bivsi und ihre Eltern hatten Glück, das hört man von vielen Unterstütz­ern. Nur selten wird eine erfolgte Abschiebun­g rückgängig gemacht. Mit einem Schüleraus­tausch-Visum durfte Bivsi jetzt zurückkehr­en. Ihre Eltern dürfen sie aus humanitäre­n Gründen begleiten. Nach dem Abitur kann sie einen Folgeantra­g stellen, sollte sie eine Berufsausb­ildung machen oder studieren wollen. Ihre alte Wohnung in Duisburg hat der Vermieter freigehalt­en.

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Foto: dpa Von Gefühlen überwältig­t: Schülerin Biv si ist zurück in Deutschlan­d.

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