Freundin am Hals gepackt: Gefängnis
Amtsgericht verurteilt 26-Jährigen. Er hatte Vorstrafen
Ein Fall von häuslicher Gewalt in einem Dorf in der Monheimer Alb hat das Amtsgericht Nördlingen beschäftigt. Auf der Anklagebank saß ein Mann, der mit seiner Freundin eine handfeste Auseinandersetzung hatte. Weil der 26-Jährige kein unbeschriebenes Blatt war, fiel die Strafe saftig aus. Er soll ins Gefängnis.
Der Fall trug sich im Februar 2017 zu. Der junge Mann kam von der Arbeit nach Hause und regte sich darüber auf, dass seine Partnerin vor dem Fernseher saß und die Wohnung nicht aufgeräumt hatte. Die Frau ließ sich die Vorwürfe nicht gefallen und setzte sich zur Wehr – zunächst verbal.
Erst kurz zuvor eine Bewährungsstrafe bekommen
Der Streit eskalierte. Es kam zu gegenseitigen Attacken. Dann packte der 26-Jährige seine Freundin am Hals und drückte sie gegen die Wand. Die Auseinandersetzung endete erst, als die Frau Pfefferspray einsetzte.
Die gegenseitigen Anzeigen führten zu einem Prozess gegen den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Vor Gericht war er geständig. Was gegen den Angeklagten sprach: Er war bereits einschlägig vorbestraft und nur acht Tage vor dem Streit wegen einer anderen Sache (unter anderem Computerbetrug) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Die Staatsanwältin forderte deshalb eine sechsmonatige Freiheitsstrafe. Der Verteidiger hingegen plädierte auf vier Monate zur Bewährung. Richterin Andrea Eisenbarth folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Demnach muss der Mann in Haft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.