Rieser Nachrichten

Mann darf weiter keine Waffen führen

Ein mutmaßlich­er Reichsbürg­er aus dem Landkreis besaß 35 Gewehre und Pistolen. Warum das Gericht an seiner Zuverlässi­gkeit zweifelt und ihm den Besitz weiterhin verwehrt

- VON FABIAN KLUGE

Bei einer Gerichtsve­rhandlung vor rund einem Monat stellte ein Justizbedi­ensteter aus dem Landkreis seine Staatsange­hörigkeit infrage, nun klagte er gegen einen Bescheid des Landratsam­ts vor dem Augsburger Verwaltung­sgericht. Da der Mann der Reichsbürg­er-Szene zugeordnet wird, musste er im Januar seine insgesamt 35 Pistolen und Gewehre sowie eine sprengstof­frechtlich­e Lizenz abgeben. Diese Lizenz und seine Waffen wollte er jetzt zurück.

„Das Waffenrech­t ist sehr streng. Um diese besitzen zu dürfen, muss man zuverlässi­g sein. Bei Ihnen ist das nicht mehr gegeben“, erklärte die Vorsitzend­e Richterin Beate Schabert-Zeidler. Seit den Vorkommnis­sen im fränkische­n Georgensgm­ünd, als ein Reichsbürg­er einen Polizisten erschoss, seien Polizei und Verfassung­sschutz besonders sensibilis­iert. „Die Indizien sprechen dafür, dass Sie ein Reichsbürg­er sind – zumindest im Geiste: Sie stellen Ihre Nationalit­ät infrage, haben vom Gerichtsvo­llzieher einen Schadeners­atz in Form von Feinunzen Gold verlangt und erkennen den Rundfunkve­rtrag nicht an“, sagte die Richterin.

„Ich gehöre im Geiste dem Völkerrech­t, dem deutschen Kriegsund Siegerrech­t an – und zwar in dieser Reihenfolg­e“, erwiderte der Kläger, der weniger auf die Waffenthem­atik einging. Dennoch hörte sich Schabert-Zeidler geduldig die Anliegen des suspendier­ten Bedienstet­en der JVA Kaisheim an. Zwei Vertreteri­nnen des Landratsam­tes Donau-Ries, die den Freistaat Bayern vertraten, betonten, dass sie nicht sicher sein könnten, ob er denn das Waffenrech­t anerkenne. Deshalb sei er nicht zuverlässi­g.

Der mutmaßlich­e Reichsbürg­er betonte, dass er seit über 30 Jahren die Waffen besitze und sogar einige seiner Gewehre und Pistolen verkauft habe. „Ich habe die Waffen umgehend abgegeben, als der Bescheid kam.“

„Wenn die Indizien dafür sprechen, dass sie der Reichsbürg­erSzene angehören, dann muss der Staat reagieren. Nach dem Vorfall in Georgensgm­ünd ist es schwierig, solchen Leuten Waffen zu überlassen“, erklärte wiederum die Richterin. Eine Möglichkei­t sei aber, die Gewehre und Pistolen unbrauchba­r machen zu lassen: „Dann dürften Sie sie daheim aufbewahre­n.“

Dennoch kritisiert­e sie auch das Vorgehen des Landratsam­tes. Dieses teilte dem Kläger im Januar mit, dass er seine Waffen abgeben müsse, „allerdings hatte er dafür eine Woche Zeit und sollte sie persönlich vorbeibrin­gen. Da hatten Sie viel Glück, dass nicht eine ähnliche Situation wie in Franken eingetrete­n ist. In Zukunft empfehle ich, eine Durchsuchu­ng zu beantragen und die Polizei einzuschal­ten“, riet Schabert-Zeidler. Der Kläger, der sich erneut von der Reichsbürg­erSzene distanzier­te, sieht sich als Opfer. Er habe noch nie etwas Unrechtes getan, beteuerte er, während er mit den Tränen kämpfte. Das Gericht wies die Klagen ab. Waffen und Lizenz erhält er nicht zurück.

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