Rieser Nachrichten

Fast jeder zweite Papa geht in Elternzeit

Die Zahl der Väter, die sich eine berufliche Auszeit für den Nachwuchs nehmen, ist im Landkreis gestiegen. Der Wert liegt über dem bayerische­n Durchschni­tt. Was beim Elterngeld darüber hinaus zu beachten ist

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Landkreis Insgesamt 524 Väter im Landkreis Donau-Ries, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil bei 47,9 Prozent (2013: 45 Prozent). Somit nutzt fast jeder zweite Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern.

„Die männlichen Elterngeld­bezieher im Landkreis liegen damit über dem bayerische­n Schnitt von 41,7 Prozent“, verdeutlic­ht Stephan Rauch, Regionalge­schäftsfüh­rer der Krankenkas­se IKK classic anhand der aktuellen Elterngeld­statistik des Statistisc­hen Bundesamte­s. Die durchschni­ttliche Bezugsdaue­r lag bei den Vätern bei 2,4 Monaten.

Die Höhe des Elterngeld­es richtet sich nach dem Nettoeinko­mmen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbes­cheinigung­en der letzten zwölf Kalendermo­nate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt mindestens 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallend­en monatliche­n Erwerbsein­kommens. Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1800 Euro. Im Landkreis liegt das durchschni­ttliche monatliche Elterngeld bei den Vätern bei 1297 Euro, das der Mütter bei 703 Euro. Übrigens: Den Mindestbet­rag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbsein­kommen hatten.

Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgebe­r eingereich­t werden muss, wird das Elterngeld schriftlic­h bei der zuständige­n Elterngeld­stelle beantragt. Jeder Elternteil kann für sich dann einen Antrag auf Elterngeld stellen. Dieser muss aber nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Rückwirken­d werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeld­stelle eingegange­n ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlich­en Krankenkas­se besteht die Mitgliedsc­haft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfr­eiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, so Rauch. Vor Beantragun­g des Elterngeld­es sollten sich Versichert­e bei ihrer gesetzlich­en oder privaten Krankenver­sicherung in jedem Fall beraten lassen. Weitere Informatio­nen und Beispiele zum Thema Elterngeld sowie einen Elterngeld­rechner finden Interessie­rte auf der Internetse­ite familien-wegweiser.de des Bundesmini­steriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (pm)

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro

 ??  ?? Im Kreis Donau Ries haben 524 Väter Elterngeld bezogen – fast jeder zweite nutzt also die Elternzeit. Archivfoto: Ken Liu, dpa
Im Kreis Donau Ries haben 524 Väter Elterngeld bezogen – fast jeder zweite nutzt also die Elternzeit. Archivfoto: Ken Liu, dpa

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