Rieser Nachrichten

Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit zweier Zeugen

Ein Mann steht vor Gericht, weil er mit einem Auto über den Fuß eines 18-Jährigen gefahren sein soll

- VON RONALD HUMMEL

Nördlingen Es gibt zuweilen Fälle vor dem Nördlinger Amtsgerich­t, wo sich die Rollen der Akteure verschiebe­n. So konzentrie­rte sich Richterin Andrea Eisenbarth bei einer Verhandlun­g wegen Fahrerfluc­ht vor dem Nördlinger Amtsgerich­t mehr auf die Glaubwürdi­gkeit einiger junger Zeugen als auf die des Angeklagte­n, der eher Licht in die Sache brachte.

Der Fall: Im März dieses Jahres soll der Angeklagte einem 18-Jährigen in einer Rieser Ortschaft mit dem Auto über den Fuß gefahren sein, nachdem der junge Mann aus seinem Wagen gestiegen war. Der Fahrer war geflüchtet, doch das Opfer hatte das Kennzeiche­n erkannt und bei der Polizei angegeben, als er nach einer Behandlung im Krankenhau­s Anzeige erstattete. Dafür, wie der Name des Angeklagte­n ins Spiel kam, lieferten die Zeugen mehrere Erklärunge­n: Der 18-Jährige betonte immer wieder, er habe bei der Polizei die Autonummer angegeben, worauf eine Polizistin den Namen des Angeklagte­n als Fahrzeugha­lter nannte, obwohl das fragliche Fahrzeug auf dessen Vater zugelassen war. Der 18-Jährige habe danach revidieren wollen, dass er den Mann identifizi­ert habe, aber die Polizistin, die seine Aussage aufgenomme­n hatte, sei angeblich eineinhalb Monate lang nicht zu erreichen gewesen, obwohl er täglich angerufen habe. Als er sie schließlic­h sprechen konnte, sei es zu spät und das Verfahren bereits im Laufen gewesen.

Ein 20-jähriger Zeuge berief sich vor Gericht ebenfalls auf die Polizistin, obwohl er bei der Polizei ausdrückli­ch zu Protokoll gegeben hatte, dass er den Fahrer direkt erkannt hatte, da er aus demselben Dorf stammte wie er selbst. Vor Gericht sagte der 20-Jährige, er habe den Angeklagte­n nicht erkannt, sondern sich darauf verlassen, dass die Polizistin schon den richtigen Namen herausgesu­cht habe. Richterin Eisenbarth hielt dem Zeugen vor, dass er noch bei einer Nachverneh­mung im Juli bei der Polizei mit keinem Wort widerrufen hatte, den Angeklagte­n direkt erkannt zu haben. „Es ist kein Spaß für den Mann, wegen ihrer Aussage hier auf der Anklageban­k zu sitzen“, so Andrea Eisenbarth. Und weiter: „So etwas gilt als falsche Verdächtig­ung.“

Der 20-Jährige ist ihr nicht unbekannt – schon ungewöhnli­ch oft trat er vor Gericht als Zeuge bei Ordnungswi­drigkeiten auf; der nächste Termin steht schon wieder an. Die besagte Polizistin geriet erst vor Gericht in den Fokus der Zeugenauss­agen, weshalb sie von Richterin Eisenbarth nicht selbst als Zeugin geladen worden war – bis zur Verhandlun­g hatten die Akten klar belegt, dass der Fahrer des Wagens von den jungen Männern identifizi­ert worden war. Ins Wanken gekommen war der 20-jährige Zeuge, als ihn der Angeklagte aufgesucht hatte, um ihm zu versichern, dass er nicht am Steuer gesessen war. Da habe auch der junge Mann erkannt, dass der Fahrer wohl älter war.

Ob dem Zeugen ein Verfahren droht, ist noch offen

Vor diesem Hintergrun­d kam das Verfahren schnell zum Ende: Richterin Eisenbarth folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft und sprach den Angeklagte­n frei. Inwieweit dessen Vater als Fahrzeugha­lter nun ein Verfahren drohe, sei im Moment noch offen. Dasselbe gelte für den 20-jährigen Zeugen. H. Steger schreibt dazu: Mieder der Rieser Frauentrac­ht. Das Schössle desselben war mit Dinkelspre­u oder Werg ausgestopf­t. Der Rock sollte dadurch am Abrutschen gehindert werden. Auch konnte damit der Trägerin eine stattliche­re, vor allem fülligere Boschduur verliehen wer den. Das Schönheits­ideal unserer Vorfahren war eben ein etwas an deres.

(Ausgewählt und erklärt von Kreis heimatpfle­ger Herbert Dettweiler, Quelle: H. Steger, Wörterbuch der Rieser Mundarten, 1999.)

 ?? Archivfoto: Lindner ?? In Nördlingen stand ein Mann vor Gericht, weil er einem 18 Jährigen über den Fuß gefahren sein soll. Doch die Richterin zweifelte an den Zeugenauss­agen.
Archivfoto: Lindner In Nördlingen stand ein Mann vor Gericht, weil er einem 18 Jährigen über den Fuß gefahren sein soll. Doch die Richterin zweifelte an den Zeugenauss­agen.

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