Zweifel an der Glaubwürdigkeit zweier Zeugen
Ein Mann steht vor Gericht, weil er mit einem Auto über den Fuß eines 18-Jährigen gefahren sein soll
Nördlingen Es gibt zuweilen Fälle vor dem Nördlinger Amtsgericht, wo sich die Rollen der Akteure verschieben. So konzentrierte sich Richterin Andrea Eisenbarth bei einer Verhandlung wegen Fahrerflucht vor dem Nördlinger Amtsgericht mehr auf die Glaubwürdigkeit einiger junger Zeugen als auf die des Angeklagten, der eher Licht in die Sache brachte.
Der Fall: Im März dieses Jahres soll der Angeklagte einem 18-Jährigen in einer Rieser Ortschaft mit dem Auto über den Fuß gefahren sein, nachdem der junge Mann aus seinem Wagen gestiegen war. Der Fahrer war geflüchtet, doch das Opfer hatte das Kennzeichen erkannt und bei der Polizei angegeben, als er nach einer Behandlung im Krankenhaus Anzeige erstattete. Dafür, wie der Name des Angeklagten ins Spiel kam, lieferten die Zeugen mehrere Erklärungen: Der 18-Jährige betonte immer wieder, er habe bei der Polizei die Autonummer angegeben, worauf eine Polizistin den Namen des Angeklagten als Fahrzeughalter nannte, obwohl das fragliche Fahrzeug auf dessen Vater zugelassen war. Der 18-Jährige habe danach revidieren wollen, dass er den Mann identifiziert habe, aber die Polizistin, die seine Aussage aufgenommen hatte, sei angeblich eineinhalb Monate lang nicht zu erreichen gewesen, obwohl er täglich angerufen habe. Als er sie schließlich sprechen konnte, sei es zu spät und das Verfahren bereits im Laufen gewesen.
Ein 20-jähriger Zeuge berief sich vor Gericht ebenfalls auf die Polizistin, obwohl er bei der Polizei ausdrücklich zu Protokoll gegeben hatte, dass er den Fahrer direkt erkannt hatte, da er aus demselben Dorf stammte wie er selbst. Vor Gericht sagte der 20-Jährige, er habe den Angeklagten nicht erkannt, sondern sich darauf verlassen, dass die Polizistin schon den richtigen Namen herausgesucht habe. Richterin Eisenbarth hielt dem Zeugen vor, dass er noch bei einer Nachvernehmung im Juli bei der Polizei mit keinem Wort widerrufen hatte, den Angeklagten direkt erkannt zu haben. „Es ist kein Spaß für den Mann, wegen ihrer Aussage hier auf der Anklagebank zu sitzen“, so Andrea Eisenbarth. Und weiter: „So etwas gilt als falsche Verdächtigung.“
Der 20-Jährige ist ihr nicht unbekannt – schon ungewöhnlich oft trat er vor Gericht als Zeuge bei Ordnungswidrigkeiten auf; der nächste Termin steht schon wieder an. Die besagte Polizistin geriet erst vor Gericht in den Fokus der Zeugenaussagen, weshalb sie von Richterin Eisenbarth nicht selbst als Zeugin geladen worden war – bis zur Verhandlung hatten die Akten klar belegt, dass der Fahrer des Wagens von den jungen Männern identifiziert worden war. Ins Wanken gekommen war der 20-jährige Zeuge, als ihn der Angeklagte aufgesucht hatte, um ihm zu versichern, dass er nicht am Steuer gesessen war. Da habe auch der junge Mann erkannt, dass der Fahrer wohl älter war.
Ob dem Zeugen ein Verfahren droht, ist noch offen
Vor diesem Hintergrund kam das Verfahren schnell zum Ende: Richterin Eisenbarth folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Angeklagten frei. Inwieweit dessen Vater als Fahrzeughalter nun ein Verfahren drohe, sei im Moment noch offen. Dasselbe gelte für den 20-jährigen Zeugen. H. Steger schreibt dazu: Mieder der Rieser Frauentracht. Das Schössle desselben war mit Dinkelspreu oder Werg ausgestopft. Der Rock sollte dadurch am Abrutschen gehindert werden. Auch konnte damit der Trägerin eine stattlichere, vor allem fülligere Boschduur verliehen wer den. Das Schönheitsideal unserer Vorfahren war eben ein etwas an deres.
(Ausgewählt und erklärt von Kreis heimatpfleger Herbert Dettweiler, Quelle: H. Steger, Wörterbuch der Rieser Mundarten, 1999.)