Professor Wild darf jetzt auch Kassenpatienten ambulant behandeln
KVB erteilt entsprechende Zulassung für den Donauwörther Orthopäden. Ermächtigung auch für den Leitenden Oberarzt Dr. Wolfram Korsch
Donauwörth An der Donau-RiesKlinik in Donauwörth können sich ab sofort auch wieder Kassenpatienten in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie ambulant behandeln lassen. Möglich ist dies durch eine Ermächtigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) für Professor Dr. Alexander Wild zur „Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung“, wie es im Fachjargon heißt. Die Zulassung wurde rückwirkend zum 1. August erteilt. Wild kann allerdings gesetzlich versicherte Patienten nur versorgen, wenn sie von einem Orthopäden oder Chirurgen an ihn überwiesen werden. Eine Überweisung vom Hausarzt genügt nicht.
Die Ermächtigung ist ausschließlich an die Person von Alexander Wild gebunden, was bedeutet, er persönlich muss sich um den Patient kümmern. Beispielsweise einen Oberarzt damit zu beauftragen, ist nicht gestattet. Außerdem beschränkt sich die Zulassung explizit auf den orthopädischen Fachbereich.
Für den Oberarzt sollen gleiche Bedingungen gelten
Professor Wild kündigte gegenüber unserer Zeitung an, dass zum 1. Oktober auch der Leitende Oberarzt Dr. Wolfram Korsch eine Ermächtigung für die Behandlung von gesetzlich Versicherten für die Sparte Unfallchirurgie erhalten wird. Für Korsch würden die gleichen Bedingungen gelten, wie für ihn – Überweisung vom Orthopäden/ Chirurgen und eine persönliche Behandlung der Patienten.
Mit dem Ausscheiden des langjährigen Chefarztes und Unfallchirurgen am Donauwörther Krankenhaus Dr. Roland Koch im Herbst 2016 musste die Klinik auf die ambulante Behandlung von Kassenpatienten verzichten. Dr. Koch besaß viele Jahre lang eine entsprechende Erlaubnis, bis eine Donauwörther Orthopädiepraxis Widerspruch bei der KVB gegen eine anstehende Verlängerung von Kochs Zulassung einlegte. Die Praxis machte unter anderem geltend, genügend Kapazitäten für Nachbehandlungen zur Verfügung stellen zu können. Zudem kündigte sie auch Widerstand gegen eine von Professor Wild angestrebte Ermächtigung an.
Den gesetzlich Versicherten bleibt somit nichts anderes übrig, als sich bei niedergelassenen Orthopäden ambulant behandeln zu lassen, etwa bei einer in der Regel länger andauernden Nachsorge einer Operation in der Donau-Ries-Klinik.
Nach einigen Gesprächen, nicht zuletzt mit Vertretern der Kreispolitik, gelang es schließlich im späten Frühjahr, doch noch zu einer Konsenslösung zu kommen. Bei einer Zusammenkunft aller niedergelassenen Orthopäden aus dem Landkreis wurde nach kontroverser Diskussion schließlich der Weg für eine Zulassung ambulanter Behandlungen an der Donau-Ries-Klinik durch Professor Wild freigemacht.
Dieser beantragte dann umgehend, ebenso wie Dr. Korsch, die entsprechende Ermächtigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Der zuständige Zulassungsausschuss, ein bei der KVB angesiedeltes Gremium aus Ärzten und Vertretern der Krankenkassen, stimmte den Anträgen bei seiner jüngster Zusammenkunft zu.