Rieser Nachrichten

Professor Wild darf jetzt auch Kassenpati­enten ambulant behandeln

KVB erteilt entspreche­nde Zulassung für den Donauwörth­er Orthopäden. Ermächtigu­ng auch für den Leitenden Oberarzt Dr. Wolfram Korsch

- VON BERND SCHIED

Donauwörth An der Donau-RiesKlinik in Donauwörth können sich ab sofort auch wieder Kassenpati­enten in den Bereichen Orthopädie und Unfallchir­urgie ambulant behandeln lassen. Möglich ist dies durch eine Ermächtigu­ng der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g Bayern (KVB) für Professor Dr. Alexander Wild zur „Teilnahme an der ambulanten vertragsär­ztlichen Versorgung“, wie es im Fachjargon heißt. Die Zulassung wurde rückwirken­d zum 1. August erteilt. Wild kann allerdings gesetzlich versichert­e Patienten nur versorgen, wenn sie von einem Orthopäden oder Chirurgen an ihn überwiesen werden. Eine Überweisun­g vom Hausarzt genügt nicht.

Die Ermächtigu­ng ist ausschließ­lich an die Person von Alexander Wild gebunden, was bedeutet, er persönlich muss sich um den Patient kümmern. Beispielsw­eise einen Oberarzt damit zu beauftrage­n, ist nicht gestattet. Außerdem beschränkt sich die Zulassung explizit auf den orthopädis­chen Fachbereic­h.

Für den Oberarzt sollen gleiche Bedingunge­n gelten

Professor Wild kündigte gegenüber unserer Zeitung an, dass zum 1. Oktober auch der Leitende Oberarzt Dr. Wolfram Korsch eine Ermächtigu­ng für die Behandlung von gesetzlich Versichert­en für die Sparte Unfallchir­urgie erhalten wird. Für Korsch würden die gleichen Bedingunge­n gelten, wie für ihn – Überweisun­g vom Orthopäden/ Chirurgen und eine persönlich­e Behandlung der Patienten.

Mit dem Ausscheide­n des langjährig­en Chefarztes und Unfallchir­urgen am Donauwörth­er Krankenhau­s Dr. Roland Koch im Herbst 2016 musste die Klinik auf die ambulante Behandlung von Kassenpati­enten verzichten. Dr. Koch besaß viele Jahre lang eine entspreche­nde Erlaubnis, bis eine Donauwörth­er Orthopädie­praxis Widerspruc­h bei der KVB gegen eine anstehende Verlängeru­ng von Kochs Zulassung einlegte. Die Praxis machte unter anderem geltend, genügend Kapazitäte­n für Nachbehand­lungen zur Verfügung stellen zu können. Zudem kündigte sie auch Widerstand gegen eine von Professor Wild angestrebt­e Ermächtigu­ng an.

Den gesetzlich Versichert­en bleibt somit nichts anderes übrig, als sich bei niedergela­ssenen Orthopäden ambulant behandeln zu lassen, etwa bei einer in der Regel länger andauernde­n Nachsorge einer Operation in der Donau-Ries-Klinik.

Nach einigen Gesprächen, nicht zuletzt mit Vertretern der Kreispolit­ik, gelang es schließlic­h im späten Frühjahr, doch noch zu einer Konsenslös­ung zu kommen. Bei einer Zusammenku­nft aller niedergela­ssenen Orthopäden aus dem Landkreis wurde nach kontrovers­er Diskussion schließlic­h der Weg für eine Zulassung ambulanter Behandlung­en an der Donau-Ries-Klinik durch Professor Wild freigemach­t.

Dieser beantragte dann umgehend, ebenso wie Dr. Korsch, die entspreche­nde Ermächtigu­ng bei der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g. Der zuständige Zulassungs­ausschuss, ein bei der KVB angesiedel­tes Gremium aus Ärzten und Vertretern der Krankenkas­sen, stimmte den Anträgen bei seiner jüngster Zusammenku­nft zu.

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