Bußgelder können richtig teuer werden
Zum Abschluss der Serie zu Strafzetteln in Europa: Ein Rahmenbeschluss regelt grenzüberschreitende Ahndung
im Ausland einen Strafzettel kassiert, könnte versucht sein, ihn im Papierkorb zu entsorgen. Doch das sollte man besser sein lassen. Denn mittlerweile hat die ausländische Polizei allerlei Möglichkeiten, das fällige Strafgeld beizutreiben.
Grenzüberschreitende Strafzettel 27 Mitgliedstaaten der EU haben sich darauf geeinigt, gegenseitig Geldstrafen anzuerkennen. Nur Griechenland und Irland fehlen dabei. In Deutschland steht der Beschluss schon seit 2010 im Gesetz. Er ermöglicht es, Geldbußen auch grenzüberschreitend einzutreiben – zentral über das in Bonn ansässige Bundesamt für Justiz. An dieses Amt müssen die ausländischen Behörden ihr „Vollstreckungshilfeersuchen“richten. Der Verkehrssünder bekommt nach entsprechender Prüfung einen Anhörungsbogen. Innerhalb von zwei Wochen kann er Einwendungen gegen die Vollstreckung vorbringen. Er kann aber das Bußgeld begleichen, ohne dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden. Private Inkasso-Firmen wie European Parking Collection oder NIVI haben keine staatlichen Befugnisse. Der AvD rät, Zahlungsaufforderungen wegen Verkehrssünden, die von solchen Privatfirmen versendet werden, nicht einfach zu zahlen, sondern sie überprüfen zu lassen.
Die Sache mit der Bagatellgrenze Kleinere Verstöße führen nicht unbedingt zu grenzüberschreitenden Aktivitäten. Allgemein gilt dafür eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Wesentlich niedriger, nämlich bei 25 Euro, liegt die Grenze, die im Abkommen zwischen Deutschland und Österreich festgelegt wurde. Zu beachten ist dabei, dass diese Grenze immer auch die Verfahrenskosten mit einschließt.
Fotobeweis oder Halterhaftung Nicht in jedem Land muss ein FotoWer vorliegen, etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. In Italien und den Niederlanden etwa greift die sogenannte Halterhaftung. Das heißt, dass der Autohalter die Strafe bezahlen muss – egal, ob er am Steuer gesessen war oder nicht. Das gilt auch für Leihwagen. Normalerweise nennen die Autovermieter den Behörden den verantwortlichen Wagenmieter. Meist geht der Bescheid dann an die genannte Adresse. Es kann aber auch vorkommen, dass die Mietwagenfirma das Bußgeld begleicht und dann dem Kunden in Rechnung stellt.
Verjährung nach drei Jahren Auch wenn der Bußgeldbescheid nicht offiziell vollstreckt wurde, ist das kein Grund zur Freude. Denn dann kann das „Tatort-Land“immer noch die Zahlung eintreiben – zum Beispiel, wenn im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass das Bußgeld noch nicht bezahlt wurde. Kann der Verkehrsauch sünder nicht gleich bezahlen, könnte sein Auto als Sicherheit requiriert werden. Gut zu wissen: Verkehrsverstöße verjähren in der EU erst nach drei Jahren.
Rabatte für zügige Bezahlung
Es lohnt sich ohnehin, die Geldbuße schnell zu begleichen. Viele Polizeibehörden geben dann sogar Rabatte – bis zu 50 Prozent. ´Besonders großzügig sind Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien. Säumige Zahler dagegen riskieren teilweise hohe Mahngebühren.
Gegen die Sprachbarrieren
Ein Problem ist immer wieder, dass der Bußgeldbescheid in der Landessprache ausgestellt wird und mancher Betroffene dann oft nicht weiß, was er falsch gemacht hat. Allerdings hat der europäische Gesetzgeber vor einigen Jahren Regeln festgelegt, die bei größeren Verstößen einen Bußgeldbescheid in der Sprabeweis che des Verkehrssünders vorschreiben.
Keine Punkte in der Verkehrsdatei Ein Trostpflästerchen gibt es: Verkehrssünden im Ausland können nicht mit Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei geahndet werden. Auch ein Fahrverbot könnte nur im Land durchgesetzt werden, wo das Vergehen stattfand.
Bußgelder für die Staatskasse
Es lohnt sich für die deutschen Behörden, die Bußgelder für im Ausland begangene Straftaten oder Verkehrsvergehen beizutreiben. Denn die Gelder bleiben im Land und werden nicht in das „Tatort-Land“überwiesen. So wurde es in dem Rahmenbeschluss der EU festgelegt, der auch die grenzüberschreitende Bußgeld-Beitreibung regelt (2005/214/JI).
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