Störender Mountainbiker
Ein Waldbesitzer klagt im Kreis Aichach-Friedberg gegen einen Radfahrer. Der Fall könnte wegweisend sein
Aichach Die einen möchten kleinere, abgelegene Schleichpfade im Wald erkunden und sich dort möglichst frei bewegen. Die anderen warnen, dies zerstöre den Boden und Pflanzen und gefährde die Tiere. Der Streit zwischen Mountainbikern und Waldbesitzern, Förstern und Jägern wird zum Teil erbittert geführt – und das nicht nur in den Alpen oder im Schwarzwald.
Seit Monaten schon erhitzt das Thema auch im Landkreis AichachFriedberg die Gemüter. Am Dienstag, 19. September, beschäftigt sich nun das Zivilgericht in Aichach damit. Im Kern geht es um die Frage, welche Wege ein Waldbesitzer für Mountainbiker sperren darf. Das Urteil könnte von grundsätzlicher Bedeutung sein, sagt Daniela LichtiRödl, Pressesprecherin am Gericht.
Im aktuellen Streitfall steht ein 51-jähriger Mountainbiker im Mittelpunkt, der im vergangenen Dezember im Allenberger Forst beim Aichacher Stadtteil Oberwittelsbach auf eine Nagelfalle aufgefahren ist. Die Sache wurde bekannt, als er Anzeige erstattete. Die Falle lag im Privatwald der Forstverwaltung Kühbach, die sich zwar klar distanzierte von dem Vorfall. Zugleich aber forderte sie eine Unterlassungserklärung vom 51-Jährigen: Er sei auf einem gesperrten Pfad unterwegs gewesen, einem sogenannten Rückeweg. Dabei handelt es sich um einen unbefestigten Forstweg, der für den Abtransport von gefälltem Holz genutzt wird.
Da der 51-Jährige die Erklärung aber nicht unterschreiben wollte, landet der Fall nun vor Gericht. Der Mountainbiker sehe sich ebenfalls im Recht, sagt Gerichtssprecherin Lichti-Rödl.
Tatsächlich ist die Gesetzeslage in dieser Sache nicht eindeutig, weshalb es immer wieder zu Streitfällen kommt. Grundsätzlich ist nämlich das Radfahren in Bayern zu Erholungszwecken in der Natur auf allen, nicht offiziell gesperrten Wegen erlaubt, die sich dafür eignen. Das ist verfassungsmäßig über das freie Betretungsrecht so geregelt – auf das sich auch der Mountainbiker aus dem Kreis Aichach-Friedberg beruft. Welche Wege nun aber geeignet sind, darüber gehen die Meinungen deutlich auseinander. Verhandelt wird also im Grunde, ob die Sperrung im Kühbacher Fall zulässig ist. Der Ausgang des Verfahrens könnte aber auch richtungsweisend für andere Fälle sein.