Menschenmenge behindert Notfall Sanitäter
19-Jähriger muss mitten in Frankfurt reanimiert werden. Bis zu 60 Zuschauer stören die Hilfsaktion
Frankfurt/Main Bis zu 60 Menschen haben Rettungskräfte die Wiederbelebung eines jungen Mannes in Frankfurt erheblich erschwert. Der 19-Jährige überlebte trotzdem.
Der junge Mann war am Montagnachmittag in der Frankfurter Innenstadt in der Nähe eines FastFood-Lokals an der Konstablerwache zusammengebrochen. Die herbeigerufenen Sanitäter und der Notarzt wurden bei ihrer Arbeit jedoch von den Gaffern „massiv gestört“, wie die Polizei gestern berichtete. Die zur Unterstützung herbeigerufenen Einsatzkräfte sei ebenfalls behindert worden. Ein Beamter wurde geschubst, als er versuchte, den Weg für die Rettungskräfte freizuhalten und die Menge zu beruhigen. Ein ebenfalls 19 Jahre alter Mann habe mit Rufen wie „Die Polizei schlägt immer Leute!“die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Infolgedessen hätten sich immer mehr Menschen zu der Gruppe gesellt und die Rettungsmaßnahmen erschwert. Unter den 50 bis 60 Menschen seien einige gewesen, die sich regelmäßig an der Konstablerwache aufhalten und der Polizei bekannt sind. Auch Passanten gesellten sich zu der Gruppe. Erst als weitere Polizisten eintrafen, konnte der 19-Jährige ungestört reanimiert und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. Zum Milieu machte die Polizei keine genaueren Angaben. Bei dem 19-Jährigen gebe es aber den noch unbestätigten Verdacht, dass er aufgrund einer Überdosis an Drogen zusammengebrochen sei, sagte eine Sprecherin. Er soll zuvor aus zunächst unbekannten Gründen ein Schaufenster eingeschlagen haben.
Der Zusammengebrochene und der Störer kannten sich Ermittlungen zufolge nicht.
Der Störer wurde vorläufig festgenommen. „Es scheint mittlerweile keine Hemmschwellen mehr zu geben, auch Rettungsdienst- und Feuerwehrkräfte anzugreifen oder massiv an ihrer Tätigkeit zu hindern“, kritisierte der Landesverband der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft. Offensichtlich müssten Einsatzkräfte künftig mit Stich- und Schusswesten ausgerüstet werden, sagte der Landesgruppenvorsitzende Sven Janneck. „Es scheint, dass die Gewaltspirale sich stetig weiter nach oben dreht.“
Nicht zuletzt aus diesen Gründen hat der Gesetzesgeber die Rechtslage geändert. Der Bundesrat hatte eine entsprechende Initiative eingereicht, die im Mai auch vom Bundestag verabschiedet worden war.
Künftig sieht die rechtliche Situation demnach so aus: Wer Rettungskräfte bei der Arbeit behindert, wird mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren belegt. Damit wurde ein eigener Straftatbestand eingeführt. Wenn jemand einen „normalen“Helfer – also eine nicht eigens bestellte Rettungskraft – behindert, kann er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belangt werden.