Hilferuf nach Stockschlägen
Ein Familienvater leugnet vor dem Nördlinger Amtsgericht, zwei seiner Kinder geschlagen zu haben. Die Tochter wendet sich zweimal an einen Sozialarbeiter, bis das Jugendamt eingreift
Nördlingen Der Angeklagte soll schnell in Rage geraten, beschreiben ihn Zeugen. Eher untypisch aber verhält sich der Mann vor dem Nördlinger Amtsgericht. Knapp 90 Minuten verzieht er kaum eine Miene, obwohl er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist und dem Vorwurf widerspricht: Nein, so beteuert er, er habe seine Kinder nicht mit einem 50 Zentimeter langen Stock in deren Zimmer geschlagen. Er bleibt selbst dann beinahe regungslos, als die Staatsanwältin ihn für elf Monate ins Gefängnis schicken will.
Die Beweislast steht für die Vorsitzende Richterin am Ende gegen seine Behauptungen und für den Hilferuf der Tochter. Sie spricht ihn schuldig. Auf zwei Fotos ist der untere Rücken der damals Zwölfjährigen zu sehen. Ein roter Striemen könne nach rechtsmedizinischen Einschätzungen zu Schlägen mit einem Holzstock passen. Auch der vom Jugendamt beauftragte Arzt bestätigt, dass die Blutergüsse der Tochter und des Sohnes von Hieben mit einem Holzstock kommen könnten. Jugendamt und Schul-Sozialarbeiter schätzen die Tochter als glaubwürdig ein.
Das Mädchen wendete sich zum ersten Mal im Januar 2016 an den Sozialarbeiter ihrer Schule. Schon damals habe sie ihm erzählt, dass sie geschlagen wurde, bat aber um Geheimhaltung, berichtet er im Zeugenstand. Am 4. Oktober 2016 kam sie dann erneut und sagte, sie wolle nicht mehr nach Hause, weil sie und ihr Bruder wieder Schläge kassiert hätten, da die Eltern deren Krach gestört hätte. Daraufhin informierte der Sozialarbeiter das Jugendamt.
Die Sozialpädagogin sagt ebenfalls als Zeugin aus. Sie erzählt, dass die Tochter Angst vor ihrem Zuhause hatte und, dass man ihren Bruder auch aus dem Unterricht nehmen solle. Dieser habe wohl genickt, als die Sozialpädagogin ihn auf die Schläge ansprach und sei in Tränen ausgebrochen. Die Sozialpädagogin schildert weiter, dass der Vater die Prügel abgestritten habe und dass er behauptete, die Verletzungen könnten auch von „Rangeleien am Granitgeländer“stammen. Bis zum 10. Oktober seien die Kinder dann im Heim gewesen und wurden auf eigenem Wunsch zur Familie zurückgebracht. Das Jugendamt hat für die Familie schließlich ein Schutzkonzept entworfen. Doch der „Zugang war schwierig“, denn die Eltern behaupteten weiter, die Kinder gewaltfrei zu erziehen.
Die Vorsitzende Richterin Andrea Eisenbarth und Staatsanwältin Anja Aumiller glauben dem Familienvater vor Gericht nicht. Er behauptet, dass seine große Tochter alles nur wegen schlechter Noten in der Schule erfunden hätte. Die Eltern seien geschockt gewesen, als ihre Kinder nach der Schule nicht nach Hause gekommen waren. Erst abends hätten sie erfahren, dass sie ins Heim gebracht wurden. „Das war der Untergang für uns“, sagt der 47-Jährige. Die Sozialpädagogin des Jugendamts erklärt später vor Gericht, wegen eines Umzugs und einer veralteten Telefonnummer hätten sie die Familie nicht erreicht.
Die Staatsanwaltschaft forderte elf Monate Gefängnis für den Mann. Doch die Richterin will der Familie trotz Schuldspruch noch eine Chance geben – obwohl der Mann bis zum zuletzt seine Unschuld beteuert und sagt, er würde seine Kinder lieben und ihnen niemals etwas antun, geschweige denn sie schlagen.
Eisenbarth verhängt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. In diesen drei Jahren muss sich der Mann nun an die Auflagen halten und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Sie hofft, dass das Verfahren bei ihm zu einem Umdenken führt. Der Vater habe zudem keine Vorstrafen. Auch wenn es keine Entschuldigung sei, sehe sie, dass er sich nach einem Jobwechsel und wegen des Hausbaus in einer Stresssituation befunden hätte. Allerdings sind „Kinder das wertvollste, was wir haben, und das gilt es zu schützen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.