Rieser Nachrichten

V wie Vermittlun­gsausschus­s

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Von wegen „durchregie­ren“. Lange und beschwerli­ch ist der Weg eines Gesetzes vom ersten Referenten­entwurf in einem Ministeriu­m bis zur Veröffentl­ichung im Bundesgese­tzblatt. Erst muss sich die Bundesregi­erung einigen, dann geht der Entwurf ins Parlament. Und sind Interessen der Länder betroffen, entscheide­t noch der Bundesrat mit.

Legen die Ministerpr­äsidenten ihr Veto ein, schlägt die Stunde des Vermittlun­gsausschus­ses. Hinter verschloss­enen Türen wird ein Kompromiss gesucht, dem am Ende alle zustimmen können. Dem Gremium gehören je 16 Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats an.

Hatte der Vermittlun­gsausschus­s in Zeiten der schwarz-gelben Koalition (2009 bis 2013) noch viel zu tun, wurde er seitdem nur dreimal angerufen. Dabei hatte die Große Koalition, die sich im Bundestag auf eine 80-Prozent-Mehrheit stützen konnte, im Bundesrat keine Mehrheit, denn in den 16 Bundesländ­ern gibt es zwölf verschiede­ne Koalitione­n mit Ministerpr­äsidenten von CDU über CSU, SPD, Grüne bis hin zur Linken.

In den neunziger Jahren machte die SPD mit ihrer Mehrheit in der Länderkamm­er der Regierung Kohl das Leben schwer. Danach bremste die Union mit ihrer Ländermehr­heit ab 1999 die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder aus. Folge: Im Vermittlun­gsausschus­s herrschte ständig Hochbetrie­b.

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