V wie Vermittlungsausschuss
Von wegen „durchregieren“. Lange und beschwerlich ist der Weg eines Gesetzes vom ersten Referentenentwurf in einem Ministerium bis zur Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Erst muss sich die Bundesregierung einigen, dann geht der Entwurf ins Parlament. Und sind Interessen der Länder betroffen, entscheidet noch der Bundesrat mit.
Legen die Ministerpräsidenten ihr Veto ein, schlägt die Stunde des Vermittlungsausschusses. Hinter verschlossenen Türen wird ein Kompromiss gesucht, dem am Ende alle zustimmen können. Dem Gremium gehören je 16 Mitglieder des Bundestags und des Bundesrats an.
Hatte der Vermittlungsausschuss in Zeiten der schwarz-gelben Koalition (2009 bis 2013) noch viel zu tun, wurde er seitdem nur dreimal angerufen. Dabei hatte die Große Koalition, die sich im Bundestag auf eine 80-Prozent-Mehrheit stützen konnte, im Bundesrat keine Mehrheit, denn in den 16 Bundesländern gibt es zwölf verschiedene Koalitionen mit Ministerpräsidenten von CDU über CSU, SPD, Grüne bis hin zur Linken.
In den neunziger Jahren machte die SPD mit ihrer Mehrheit in der Länderkammer der Regierung Kohl das Leben schwer. Danach bremste die Union mit ihrer Ländermehrheit ab 1999 die rot-grüne Regierung unter Gerhard Schröder aus. Folge: Im Vermittlungsausschuss herrschte ständig Hochbetrieb.